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Tauschhandel erlaubt?

Ist der Tauschhandel heutzutage erlaubt?Wenn eine Friseurin einer Frau die Haare macht und diese dafür einen Nachmittag ihre Kinder hütet,alles ohne Bezahlung,ist das erlaubt oder ist das Schwarzarbeit?Oder wenn jemand auf das Nachbarkind aufpasst und dafür frisches Obst und Gemüse aus dem Garten bekommt?

5 Antworten

Bewertung
  • Ruth S
    Lv 6
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ja ist erlaubt.

    Hast Du noch nie von Tauschbörsen im Internet gehört?

    http://www.dietauschboerse.de/?gclid=CM_xv93azbICF...

  • XR17A
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Tauschhandel ist grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber den Steuergesetzen genau so wie wenn es sich mit Geld abgegoltene Leistungen handelt. In Deinem geschilderten Beispiel handelt es sich um Nachbarschaftshilfe, die steuerlich frei ist.

  • vor 9 Jahren

    Ich denke mal das es nicht verboten ist Tauschhandel zu treiben du Bezahlst ja mit Gütern statt mit Geld.Wenn jemand das Mitmacht.

    Quelle(n): Ich
  • vor 9 Jahren

    Erlaubt ist er, muß für die Steuer aber genauso nachgewiesen werden wie Geldgeschäfte.

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  • vor 9 Jahren

    Bartergeschäfte gibt es nach wie vor, auch in großem Stil.

    Was Du meinst, ist gemeinhin als Tauschkreis bekannt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Tauschkreis

    Dabei werden i.d.R. Dienstleistungen gegeneinander getaust. U.U. sind viele Teilnehmer miteinander vernetzt und haben so etwas wie eine virtuelle Währung um Leistungen untereinander vergleichen zu können.

    Sofern der Tausch noch unter Nachbarschaftshilfe susummiert werden kann, dürfte sich das Finanzamt nicht interessieren. Wenn aber letztendlich tatsächliche unternehmerische Gewinne erzielt werden, dürfte auch eine Steuerpflicht entstehen.

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