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wiedererlangung straßenverkehrsamt?

1. hatte vor jahren mal scheiss gebaut vor über 10 jahren wegen alkohol 2.bin in einer massnahme von amt wo ich den lappen wieder machen kann 3.hatte antrag auf wiedererlangung gestellt wo mann mir schriftlich mitteilte das eine mpu erforderlich sei MEINE FRAGE : wenn ich den fs ganz normal machen würde ,also komplett neu , was ist dann mit der mpu ?? bleibts dann gleich ?? vielen dank im vorraus

2 Antworten

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  • Wilken
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    In Deinem Fall wird die Behörde auf jeden Fall auf den "Idiotentest" bestehen. Tut mir leid, Du must da durch.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nach über 10 Jahren darf keine MPU mehr verlangt werden.

    Bei einer Entziehung/ Versagung tritt nach 10 Jahren eine Verwertungsfrist ein; bei Mitteilung damalig an das KBA (Flensburg) erst nach 15 Jahren. Ebenso, wenn noch nie eine FE erlangt wurde. Wenn in diesem Zeitraum keine Aktivitäten bzg einer Neuerteilung erfolgt sind und keine weiteren Delikte hinzugekommen sind, kann das im Idealfall heissen, dass ein neuer Antrag zu stellen ist (Verw.Gebühr) und nach Prüfung der Unterlagen i.d.R. 4 Wo später dem Antrag ohne eine damalig zu fordernde und heute nicht mehr geforderte MPU eine Wiedererteilung erfolgt.

    Ab dem 01.10.2008 ist auch keine erneute FS-Prüfung theoretisch wie praktisch mehr erforderlich, da diese Regelung (24MonFrist) ersatzlos gestrichen wurde. Die Änderung der FE-Richtlinie ab 19.01.2009 verhindert explizit die Nutzung einer im Ausland erworbenen FE, solange hier in der BRD die Anordnung zu einer MPU besteht.

    deine Frage beantwortet sich dahingehendr: " Nein, die Prüfung ist nicht mehr zu verlangen; du erhälst bei Vorlage des po GA deine -vorläufige- FE ohne Einschränkung unmittelbar ausgehändigt."

    tm

    Quelle(n): Juraforum
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