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Darf mein Chef unser Trinkgeld behalten?
Hallo!
Meine heutige Frage seht ihr ja oben. Ich habe in einem Restaurant gearbeitet, bis ich sexuell belästigt worden bin und ausgebeutet worden bin.
Nun zahlt mir mein Chef mein Lohn in 40 Euro Raten und möchte mein Trinkgeld nicht heraus geben.
Als ich dort angefangen habe wurde mir gesagt ich solle einfach die Kunden kassieren und das Geld in die Kasse legen und der Chef macht Abends die Abrechnung.
Nun nach meiner Küdigung habe ich nach meinem Trinkgeld gefragt und dieser meinte, bei ihm gibt es kein Trinkgeld. Er würde davon die Putzfrau bezahlen.
Ich dachte immer das Trinkgeld eine Zahlung von dem Kunden an den Kellner ist und dass dies nichts mit der Firma zutun hat. Ich denke mal das er das alles schön kassiert und Steuern spart.
Wir haben unseren Lohn zB nur cash bekommen und selbst jetzt soll ich die Lohnraten abholen kommen, obwohl ich schriftlich daraufhin gewiesen habe das er mir dies überweisen soll. Da ich nicht jedesmal mit dem Zug dahin fahren kann.
3 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
§ 107 Abs. 3 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 7. Juli 2005 zum Trinkgeld: "Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt."
Es ist daher vor allem zu prüfen, ob nach dieser Definition wirklich ein Trinkgeld vorliegt und inwieweit die Bestimmung für einen bestimmten Arbeitnehmer durch den Gast/Kunden getroffen wurde.
Und die Putzfrau hat der Restaurant-Inhaber in die Kalkulation seiner Preise einzuberechnen, und nicht aus dem Trinkgeld zu zahlen, bestenfalls kann er das Trinkgeld aber auf alle Angestellten (also auch die Küche, denn auch die hat ja einen Teil an der Zufriedenheit der Gäste) aufteilen.
Ich glaube aber, dieser Betrieb braucht dringend mal eine Prüfung durch das Finanzamt...
- Anonymvor 9 Jahren
Dein "Chef" ist ein mieser Typ und du denkst Richtig.