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Probezeit nach Führerscheinentzug?
Ich habe mal eine Frage. Mein Freund hat gerade seinen Führerschein wiederbekommen, nachdem er wegen Alkohol ein Jahr zu Fuß gehen musste. Er hat die MPU bestanden und im Führerschein ist ein Datum von diesem Jahr eingetragen. Nun behauptet er, dass er keine Probezeit hätte! Ich glaube ihm das aber nicht.
Weiß jemand von euch wie das ist? Hat man dann nicht automatisch wieder Probezeit?
Er meint, dass er seine Probezeit ja schon längst rum hat und das sich das Thema somit erledigt hätte!
Wer hat nun Recht? Er oder ich?
@sparrow Aber wenn er den Schein nochmal komplett neu machen müsste, dann hätte man auch nochmal Probezeit, oder?
5 Antworten
- GelassenerLv 6vor 9 JahrenBeste Antwort
Es kommt darauf an, wann Dein Freund das Alkoholdelikt begangen hat, lag es bereits außerhalb seiner Probezeit von 2 bzw.4 Jahren( wäre dann der Fall, wenn es vorher bereits ein bußgeldbewährtes Delikt gegeben hätte) dann hat Dein Freund in der Tat recht.
Wird der Führerschein innerhalb der Probezeit entzogen, dann ruht in dieser Zeit sozusagen die Probezeit und es wird nach der Wiedererteilung, die Zeit in der die Probezeit ruhte hinten rangehängt, so dass jeder real eine Probezeit von 2 bzw.4 Jahren hat.
Übrigens Probezeit hat man immer nur bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis.
Machst du mit 16 die Mottorradklasse A1, dann beginnt dort die Probezeit, machst du dann mit 18 die PKW Fahrerlaubnis, hast du deine Probezeit schon weg, vorrausgesetzt, Du bist unbeschadet über die Runden gekommen.
- vor 9 Jahren
Die Probezeit gibt es meines Wissens auch nur 1x auch, wenn er ihn neu machen musste... Sonst hätte sein Fahrlehrer ihn darauf auch aufmerksam gemacht! ;)
Tut mir leid, aber er hat soweit ich weià recht ;)
Wenn du dir aber total unsicher bist und dir die Antworten nicht helfen, geh einfach morgen an ner Fahrschule vorbei und frag nach, ein Fahrlehrer wird sowas bestimmt wissen ;)
- RaikLv 7vor 9 Jahren
Dein Freund hat recht. Wenn er die Probezeit rum hatte, gibt es auch keine neue.
Nur wenn man noch Probezeit hatte, dann hat man nach der Wiedererteilung noch den Rest der (dann verlängerten) Probezeit abzudienen.
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- AndreLv 6vor 9 Jahren
hätte er jetzt noch ein jahr probezeit ,dann würde er nach der neuerteilung des führerscheines ,das eine jahr und dann noch zwei weitere jahre aufs auge gedrückt bekommen. also insgesamt drei jahre probezeit.
da die fahrkarte nach der probezeit entzogen wurde ,hat er keine probezeit mehr.
wenn er nochmals wegen alk die fahrerlaubnis entzogen bekommt,dann wird die kommende MPU ein bischen schwieriger als die erste.