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Was für Folgen könnte es haben in einem Ladenlokal zu wohnen? Meldeadresse ein Problem?

Wenn jemand in der Situation ist, seine Wohnung aufzugeben, weil sich die räumliche Möglichkeit gibt, in einem Raum in seinem Ladenlokal zu wohnen (schlafen), welche gesetzlichen und praktischen Folgen könnte dies haben?

Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen und gibt es Erfahrungen, wie wahrscheinlich dies zu praktischen Folgen führt?

Wird es Probleme damit geben, dies als Meldeadresse zu verwenden? Wird hier die Vorlage des Mietvertrages verlangt und darauf geachtet, dass es kein Gewerbemietvertrag ist?

Spielt es eine Rolle, wenn sich in dem Ladenräumen nicht nur WC, sondern auch Dusche und Küche in den Hinterräumen befinden (diese aber fensterlos sind).

Die einzigen negativen Folgen, die mir momentan einfallen wären, dass man zum einen obdachlos würde, wenn man sich das Ladenlokal nicht mehr leisten kann und zum anderen vielleicht eine Behörde einem dieses Wohnen im Gewerbebereich untersagen könnte. Kennt jemand hier die gesetzlichen Vorschriften?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Es würde kaum auffallen. Beim Anmelden muss man keinen Mietvertrag vorlegen und auch der Vermieter muss nicht unterschreiben.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    die Folgen könnten sein das du dein Ladenlokal auch noch verlierst und ganz auf der Strasse stehst, falls dein Vermieter diese "illegale Nutzung" rausfindet, nicht damit einverstanden ist und dir deswegen fristlos kündigt...ärger mit dem Energieversorger gibts auch falls du Gewerbestrom zu einem anderen Tarif beziehst usw usw...

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Da wir ja hier in der BRD (Bürokratisch Ruiniertes Deutschland) leben, wo "alles seine Ordnung" haben muß, könnte ich mir vorstellen, daß da so ein Bürokrat versuchen wird, Schwierigkeiten zu machen.

    Wenn Du beim Anmelden einfach nur die Musterstraße 5 angibst, dürfte das eigentlich genügen.

    Ansonsten fotokopierst Du den Mietvertrag und änderst ihn entsprechend ab.

    Der spätere Reichskanzler Bismarck hat die Emser Depesche auch abgeändert, und wurde nie dafür zur Verantwortung gezogen.

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