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Wohngeld als Auszubildener?!?
Also Wohnung steht schon fest. Schon alles in Sack und Tüten. Letztens habe ich gehört das man auch Wohngeld beantragen kann! Kann man als Auszubildene auch dieses Wohngeld beantragen??? Und wenn ja wo bekommt man so einen Antrag, vom Arbeitsamt oder vom Amt in der jeweiligen Stadt?
4 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Du solltest Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB) ist eine Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit.
Anspruchsberechtigte Personen
Anspruch haben Auszubildende unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Auszubildende geht einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung nach. Schulische Ausbildungen sind nicht förderungsfähig. Im Regelfall ist nur die erste Berufsausbildung förderungsfähig. Seit dem 1. Januar 2009 kann daneben auch eine Zweitausbildung, d. h. eine weitere Ausbildung nach einer bereits erfolgreich abgeschlossenen ersten Ausbildung, gefördert werden (§ 57 Abs. 2 Satz 2 SGB III) (bis 31. März 2012: § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III a.F.). Das kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird. Das macht eine Prognoseentscheidung der Verwaltung bereits auf der Tatbestandsebene erforderlich. Die Förderung einer Zweitausbildung steht - anders als die der Erstausbildung - im pflichtgemäßen Ermessen der Bundesagentur für Arbeit, d. h. selbst wenn die Prognoseentscheidung positiv ausfällt, folgt daraus nicht zwingend ein Anspruch auf Förderung der Zweitausbildung.
- Der Antragsteller wohnt während der Ausbildung nicht bei seinen Eltern und kann auch nicht dort wohnen, weil der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zur Arbeitsstätte mehr als 2 Stunden dauern würde (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder
- Der Antragsteller ist über 18 Jahre alt oder verheiratet (oder war verheiratet) oder hat mindestens ein Kind und zieht in eine eigene Wohnung.
Weitere Voraussetzungen
Außerdem müssen immer folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die Eltern dürfen nicht so viel Geld verdienen, dass sie den Auszubildenden selber allein unterstützen könnten. Das Einkommen der Eltern darf also nicht ausreichen, um den Bedarf des Auszubildenden ganz zu decken. Die Berufsausbildungsbeihilfe übernimmt denjenigen Anteil an dem Bedarf, der durch das Einkommen der Eltern und das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden nicht abgedeckt ist.
- Ist der Auszubildende verheiratet oder verpartnert, so fließt das Einkommen des Ehegatten oder des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners unter Berücksichtigung von Freibeträgen in die Berechnung mit ein.
Wohngeld für Schüler, Studenten und Auszubildende
Leben Schüler, Auszubildende oder Studenten alleine in einem Haushalt oder besteht der ganze Haushalt nur aus Schülern, Auszubildenden und Studenten (bspw. zwei Studenten in Lebenspartnerschaft), besteht in der Regel eine Gesetzeskonkurrenz mit dem BAföG. Sie erhalten Wohngeld dann nur, wenn ihnen „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht. Dies ist unter anderem bei zu langer Studiendauer der Fall, nicht aber bei zu hohem eigenem Einkommen (Bsp. Berufsakademie) oder zu hohem Einkommen der Eltern. Gleiches gilt für Auszubildende, die „dem Grunde nach“-Anspruch auf Leistungen nach § 59 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe – BAB) haben.
Hartz IV für Schüler und Auszubildene
Normalerweise haben Auszubildende (Azubis) und SchülerInnen keinen Anspruch auf ALG II. Aber es gibt sechs Ausnahme Fälle, in denen der Bezug von ALG II möglich ist:
Quelle(n): http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildungsbeih... http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld#Wohngeld_f.C... - Anonymvor 9 Jahren
Nein, während deiner Ausbildung müssen deine Eltern für dich aufkommen. (Bis zum 25. Lebensjahr)
- cat392Lv 5vor 9 Jahren
Wenn dir kein Ausbildungsbafög zusteht, kannst du den Antrag auf Wohngeld stellen.
Ich bin mir nicht sicher wo beim Arbeitsamt oder bei der Stadt. Du musst den Antrag jedes halbe Jahr neu beantragen. Zuvor brauchst du aber einen Ablehnungsbescheid vom Bafögamt. sonst kannst du keinen Antrag auf Wohngeld stellen.
- vor 9 Jahren
Ja kannst du schon, frag bei deinem zuständigen Bürgeramt nach, die haben auch die dazugehörigen Anträge und können dir deine Fragen alle beantworten.