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kündigung senden per Email?

Eine Kündigung ausdrucken, unterschreiben, einscannen und im anhang per email versenden ist doch gültig ooooooooooder?...

(geht um ne Versicherung)

12 Antworten

Bewertung
  • Kira
    Lv 6
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Wer eine Kündigung per eMail versendet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese Kündigungen nicht zwangsläufig auch rechtsgültig sind. Natürlich ist es möglich, dass die Kündigung auf diesem Weg akzeptiert wird. Man kann und sollte dies jedoch auf keinen Fall erwarten. Natürlich kann man die Kündigung per eMail mit dem Hinweis versenden, dass diese nur vorab erfolgt. Das Problem bei der Kündigung auf diesem Weg ist einfach, dass man den Emaileingang nicht belegen kann. Im Streitfall hätte auch die Kopie der geschriebenen Email vom eigenen Server keine Beweiskraft.

  • vor 9 Jahren

    Sende die Kündigung vorab per Fax. Danach mit Einschreiben. So bist du auf der sicheren Seite. Alles andere kann die Versicherung ablehnen

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    rechtlich gesehen hat diese art von versendung deiner kündigung KEINERLEI GÜLTIGKEIT !

    begründung:

    1. eine kündigung sollte man immer via brief als einwurfeinschreiben, einschreiben- rückschein, oder eigenhändiges einschreiben versenden, damit man einen beleg in den händen hält, das der empfänger diese auch zugestellt bekommen hat und vor allme in empfang genommen hat

    2. eine kündigung bedarf immer der kündigungsfrist nebst eigenhändiger unterschrift, damit diese gültigkeit hat

    3. eine kündigung die du via email schickst, kann aufgrund das es viele firmen so eingericht haben, in deren spamordner langen, bzw. könnten die dann sagen diese kündigung ist nicht eingegangen oder hat jeder schicken können...

    aus rechtlicher sicht empfehle ich dir die kündigung als einwurfeinschreiben zu versenden ! damit du auf der sicheren seite bist... nach BGB gilt zur gültigkeit der poststempel

  • Gerd
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    gib lieber die paar Euro fuffzich für ein Einschreiben aus... dann hast du wenigstens eine Quittung und kannst zumindest die Post dafür verantwortlich machen, falls das Schreiben nicht ankommen sollte... kannst die Kündigung ja zusätzlich per Mail versenden...

    .

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  • Lene
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Das wäre nur gültig, wenn es in den Vertragsbedingungen genau so vorgegeben ist. Das wird aber sicher nicht der Fall sein.

  • Sepp
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Ich habe schon einige Kündigungen per email gemacht.Ging problemlos.Gibt ein app mit dem man das schreiben inkl. unterschrift fertig macht und als pdf abschickt.Alternativ verschickt das app gegen gebühr das schreiben auch als fax.Wenn man genug Zeit hat und auf eine Antwort auf die email hat ist das ok.Wenn es Zeitlich eng wird würde ich einschreiben +faxbevorzugen

  • Sandra
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    nein, email ist ja nichts offizielles. In deinem Interesse. Immer schriftlich per Einschreiben. Dann hast du einen vernünftigen Nachweis.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Das kommt darauf an, was vereinbart ist. Wenn beispielsweise Schriftform vereinbart ist, reicht das nicht aus.

  • ?
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Neiiiinnnn!!!!!

    Gibts auch ein Gesetz zu: § 623 BGB.

    "Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen."

    Und weil ich so nett bin gibts auch noch den Link gratis dazu :D:!

    http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.co...

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    ...und welchen Nachweis hast Du dann über den Zugang der Kündigung?

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