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Umwandlung e.K. in GmbH?

Hallo!

Meine Frage dreht sich um die Umwandlung einer Firma von e.K. zu GmbH.

Mein Chef möchte seine Einzelunternehmung demnächst in eine GmbH ändern lassen.

Frage:

Bleiben unsere Arbeitsverträge gültig, oder müssen neue geschrieben werden?

An sich hätte ich nichts dagegen, wenn die neuen Verträge natürlich nicht schlechter sind, als die alten. Wir sind nur drei Angestellte hier (2 im Büro, 1 im Lager) und wir haben alle unterschiedlich aufgebaute Verträge. Also wir haben nat. unterschiedliche Gehälter, gleichen Urlaubsanspruch etc. aber zum Beispiel steht bei der einen im Vertrag, dass das Gehalt am 01. des Folgemonats spätestens auf dem Konto sein wird, bei mir steht, dass das Gehalt spätestens am drittletzten Werktag des lfd. Monats auf dem Konto sein wird - und sone Späße.

Ich fände es also gar nicht schlecht, wenn es mal einheitliche Verträge geben würde. Aber muss mein Chef das machen?

Mein jetztiger Chef wird natürlich auch wieder Geschäftsführer der neu entstehenden GmbH.

Ändert sich für uns Angestellte durch die Umwandlung etwas?

Vielen Dank!

3 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Bei einer Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bedarf es keiner neuen Arbeitsverträge. Bei der formwechselnden Umwandlung findet keine Rechtsübertragung statt. Die Unternehmung ändert die Rechtsform, ohne ihre Identität zu verlieren. Somit wären neue Verträge u. U. ein Nachteil für die Arbeitnehmer, weil alle Fristen neu zu laufen beginnen. So auch eventuell eine Probezeit und dadurch wäre eine Kündigung leichter umzusetzen. Sinnvoll wären nur Verträge in denen die alte Rechtsform durch die neue Rechtsform ersetzt wird. Alle sonstigen Änderungen und Angleichungen können durch eine/n Ergänzung / Anhang zum bestehenden Arbeitsvertrag vorgenommen werden.

  • vor 9 Jahren

    Bei einer GmbH ist die Haftungssumme auf die Stammeinlage begrenzt (mindestens 25.000 €.) Beim eingetragenen Kaufmann haftet dieser mit seinem gesamten Vermögen. Für die Beschäftigten der Fa. ändert sich nichts.

    Zu Deiner Zusatzfrage: Ein Chef oder Geschäftsführer kann die Arbeitsverträge frei im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften abschließen, solange sie nicht sittenwidrig sind.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung als e.K.
  • vor 9 Jahren

    interessante frage. ich habe schon einige wechsel der unternehmensform hinter mir, ohne dass sich was getan hätte. aber so ganz genau weiss ich das auch nicht.

    wenn du eine rechtsschutzversicherung hast kannst du kostenlos deren online-kanzlei anrufen. ansonsten könnte sich die industrie- und handelskammer mit sowas auskennen.

    glg

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