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Warmwasserkosten beim Amt beantragen?

Das Jobcenter übernimmt ja die Warmwasseraufbereitung.

Meine Tochter und ich bekommen ca 11€ im Monat. Was aber hinten und vorne nicht reicht, da wir ein 60l Warmwasserboiler haben. Und das Amt weiß das auch.

Anfang des Jahres habe ich meine Abrechnung von mein Stromversorger bekommen. Die war heftig hoch. Und das meiste wird an den WB liegen.

Nun habe ich erfahren, das das Amt die vollen Kosten für die Warmwasseraufbereitung übernimmt. Und das auch rückwirkend. Stimmt das? Wenn ja, wie beantragt man das?

Es wäre mir eine sehr große Hilfe, wenn ich da was rückwirkend bekommen würde, da die Nachzahlung wirklich sehr hoch ist.

Update:

Um da endlich mal warmes Wasser zu bekommen, muss ich ne Stunde warten, so lange dreht er sich heftig schnell.

Und so ein Wasserboiler zieht eine Menge Strom und nicht nur ein bischen

Update 2:

@qm_siriu... ich habe es eben erst am Telefon erfahren.

Update 3:

@qm_siriu.. Unfug ist das was du schreibst. Ich habe heute erst erfahren, das die mehr als den normalen Satz bezahlen.

@Fred: soll ich dir mal was sagen? Seid ich die Abrechnung bekommen habe, geht meine Tochter nur bei ihren Papa baden. Und ich wasche mir zu Hause nur die Harre. Um zu duschen oder zu baden fahre ich zu meiner Oma. Und außerdem, wie ekelhaft ist das denn wenn ich nur einmal die Woche baden gehen würde. Jaaaa, Geld verdienen. Ich habe Arbeit bekommen, du Lappen. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man lieber die Schnautze halten.

Update 4:

Ohh Entschuldigung. Haare natürlich mit aa und nicht mit rr. Nicht das man mir das hier vorwirft :)

4 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Tja,falls du denkst das das Jobcenter jetzt deine gesamten Stromkosten übernimmt hast du falsch gedacht.Und auch die "vollen"Kosten für die Warmwasseraufbereitung werden NICHT übernommen.

    Wird Warmwasser dezentral mittels elektrischem Durchlauferhitzer oder Boiler erwärmt, sind die tatsächlichen Kosten für die Warmwasserbereitung kaum zu beziffern. Sie fallen versteckt mit der monatlichen Stromrechnung an und werden aus dem Regelsatz bestritten. In diesem Fall wird rückwirkend ab Januar 2011 ein Mehrbedarfszuschlag für Warmwasserkosten anerkannt, der nach Art und Anzahl der Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft berechnet wird (§ 21 Abs. 7 SGB II neu; § 30 Abs. 7 SGB XII neu). Dieser Zuschlag soll auch gezahlt werden, wenn Sie z.B. mit Öl heizen, aber mit Gas kochen und Warmwasser bereiten. Mit dieser Pauschale soll Ihr Warmwasserbedarf gedeckt sein.

    Zur Höhe :

    SGB II § 21 Mehrbedarfe.

    (7) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden.

    Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils

    1. 2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4,

    2. 1,4 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten im 15. Lebensjahr,

    3. 1,2 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder

    4. 0,8 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,

    soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht oder ein Teil des angemessenen Warmwasserbedarfs nach § 22 Absatz 1 anerkannt wird.

    D.h. für dich konkret : wenn du den vollen Regelbedarf von 374 € erhälst steht dir ein Mehrbedarf von 2,3 % = 8,50 € zu.Dazu kommt dann noch der Mehrbedarfssatz deiner Tochter.

    Gesamt dürftest du also 11 - 12 € Mehrbedarf/Monat erhalten

    Quelle(n): SGB II
  • vor 9 Jahren

    Ich frage mich allen Ernstes, warum man in solchen Fällen nicht am Montag morgen auf dem Amt ist und dort die entsprechenden Fragen stellt, die Antworten bekommt und Formulare ausfüllt...

    -

    Unfug. Anhand Deiner anderen Fragen sehe ich doch, daß Du weißt, daß der Boiler extrem teuer ist.

  • vor 9 Jahren

    Ich denke nicht das ein Wasserboiler der Haupt-Stromverbraucher ist. Er macht eher nur einen kleinen Teil aus, denn Warm wasser wird nur dann erzeugt, wenn Du den roten Hahn aufdrehst. ansonsten ruht der WB eigentlich, oftmals bei einer bestimmten Temperatur damit man sofort Warmes Wasser bekommt. Du kannst die heute aber so einstellen, dass er erst dann angeht, wenn Du wirklich warmes Wasser haben willst. Dann kühlt das Wasser zwar ab, spart aber ne Menge Strom der nur zum warm halten des Wasser verbraucht wird, weil Du das wasser irgendwann vielleicht mal brauchen könntest. Da warte lieber 10 Sekunden länger als 30 Euro Geschenkt rauszuhauen.

  • Fred
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Ihr könnt auch warmes Wasser sparen und euch öfters mal nur mit kaltem Wasser waschen. Badetag ist Samstag und nicht jeden Tag. Dazu könnt ihr auch mal ans Geld verdienen denken.

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