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Mutterschutz, Überstunden, befristeter Arbeitsvertrag... wer kennt sich aus?
Hallo.
Meine freundin bekommt im november ein baby, bis dezember läuft ihr arbeitsvertrag, sie geht im oktober in mutterschutz, und hat noch 200 überstunden und 16 tage urlaub.
Mutterschaftsgeld und elterngeld richten sich wie ergoogelt nach den letzten 3 monatsgehältern.
Ihr arbeitgeber will ihr wie wir derzeit befüchten die überstunden erst während der mutterschutzzeit auszahlen, damit sie da mehr geld hätte.
Allerdings geht diese rechnung angesichts dessen, dass mutterschaftsgeld und elterngeld dadurch deutlich niedriger ausfallen würde natürlich nicht auf.
Daher meine frage: wäre dies überhaupt zulässig?
Was empfehlt ihr zu tun?
Vielen dank.
3 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Wenn der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag die Auszahlung von Überstunden nicht ausschließt (also Überstunden nur abgefeiert werden dürfen), entscheidet der Arbeitnehmer wann diese Überstunden zur Auszahlung kommen.
Deine Freundin sollte noch mal mit ihrem Arbeitgeber reden. Stellt sich dieser stur, sollte sie erwähnen, dass sie sich durch einen Anwalt beraten ließe und sie sich eine Schadensersatzforderung vorbehalten würde.
Restliche Urlaubstage sollten laut Bundesurlaubsgesetz vorher beantragt und bewilligt werden. Sollten sie jedoch aus Gründen die beim Arbeitnehmer liegen oder wegen betrieblichen Belangen nicht genommen werden können, ist dort eine Abgeltung erst zum Ende der Betriebszugehörigkeit möglich.
- kurt jLv 7vor 9 Jahren
Die frage ist wie kommt sie an 200 Überstunden, und hat nicht vorher Reklamiert das diese in der Monatlichen Gehaltsabrechnung abgegolten werden. ansonsten jetzt 1Monat 16 Tage und 4 Std ab-feiern
- Big PLv 5vor 9 Jahren
Bei mir wurden beimElterngeld die letzten 12 Monate gezählt. Das mit den 3 Monaten ist dann sicher nur das Mutterschaftsgeld und da bekommst du immer 13,- € pro Tag von der Krankenkasse und einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Aber ein Arbeitgeber, der dich 200 Überstunden machen lässt und diese noch nicht bezahlt hat, wird auch versuchen den Arbeitgeberzuschlag nach unten zu drücken. Es wäre vielleicht ratsam da mal beim Betriebsrat, oder der Gewerkschaft nach zu fragen. Wenn es beides nicht gibt, hast du schlechte Karten.