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Wie sieht die Lage rechtlich aus?
Hallo!
Ich habe mal eine rechtliche Frage bezüglich des Widerrufsrechts!
Ich sollte meiner Freundin einen Rat diesbezüglich geben, aber iwie bin ich mir da auch nicht sicher.
Also...
Ein Unternehmen vertreibt Textilien (Kissen) über einen Onlineshop.
Ein Kunde kauf ein Kissen und einen Baumwollbezug.
Ware wird geliefert.
Eine Woche später schickt die Kundin die Ware zurück. Ohne Kommentar und ohne eine Rücksendenummer, die eigentlich hätte angefordert werden müssen bei dem Händler.
Das Kissen ist eindeutig benutzt wurden, es riecht merkwürdig und es sind Haare darauf zu finden (z.B. von einem Tier o.Ä.).
Da die Frau nicht im Telefonbuch zu finden ist und bei der Bestellung lediglich ihre Emailadresse hinterlegt hat, erhält sie vom Unternehmen eine Email:
"Sehr geehrte Frau Mustermann,
Ihr bestelltes Kissen haben wir heute zurück erhalten. Wir nehmen an, dass es sich um eine Rücksendung handelt, ohne angeforderte Rücksendenummer können wir dies nicht zuordnen.
Da es sich allerdings bei einem Kissen um einen Hygieneartikel handelt, können wir dieses nicht zurücknehmen, da es offensichtlich benutzt worden ist. Es befinden sich Tierhaare an dem Bezug und das Kissen riecht. Bitte teilen Sie uns mit, wie wir mit dem Kissen weiter fortfahren sollen. Möchten Sie die Rückholung auf Ihre Kosten arrangieren oder sollen wir dieses für Sie entsorgen? Die Rechnung Nr. xx in Höhe von xx,xx € begleichen Sie bitte dennoch fristgerecht, aus den o.g. Gründen."
Die Kundin antwortet "Ich mache von meinem Widerrufsrecht gebrauch und werde die Rechnung nicht bezahlen. Das Kissen wurde von mir nicht benutzt".
Notiz: Zwischen Zusendung und Rücksendung des Kissens lag gut eine Woche.
So, wer hat denn nun Recht?
Da hab ich mich verschrieben, natürlich hat sie eine Adresse hinterlassen, sonst hätte man ihr ja die Ware nicht zusenden können! Ich wollte schreiben, dass sie keine Telefonnummer hinterlassen hat und deswegen die Email bekommt :-)
Und wenn keine Angaben zum Widerrufsrecht gemacht wurden?
Die Verunreinigung kann nicht auf dem Postweg passiert sein, es kleben schließlich Tierhaare auf dem Bezug, wie soll das durch den Transport passiert sein? Das Kissen lag nicht nur im Karton, sondern als Extraschutz noch einmal in einem Transparentbeutel.
8 Antworten
- SandraLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
das Widerrufsrecht gilt nur für Ware, die unbenutzt und ohne Gebrauchsspuren ist, sonst muss der Händler gar nichts zurücknehmen bzw muss er höchstens einen Teil des Preises erstatten, er kann vom Preis die Instandsetzung- Reinigung- des Artikels abziehen. Allerdings funktioniert das nur bei Artikeln, denen man die Reinigung hinterher nicht ansieht/ anmerkt.- Denn wer soll das noch kaufen? Der Händler hat ja einen Verlust und bleibt ggf auf dem Kissen sitzen.
Unabhängig davon, eine benutzte, verschmutze Ware zurück zu schicken und dann auch noch die Dreistigkeit zu haben das Geld zurück zu verlangen, ganz ehrlich, wie asozial kann man eigentlich noch sein????
Ich würde mich in Grund und Boden schämen wenn ich meinen Dreck anderen zumuten würde....
Was würde andersrum die Frau machen, wenn ihr irgendjemand einfach eine Schippe mit Dreck vor ihre Tür, ihre Terrasse oder sonstwo kippen würde? Sie würde zetern und nach Schadensersatz schreien! Oder wenn sie jemandem ein Buch ausleiht und die Person bringt es stinkend und versifft zurück, würde sie es so annehmen???? Sicherlich nicht!!
- .**.Lv 7vor 9 Jahren
Benutzte Ware ist vom Rückgaberecht nach dem Fernabsatzrecht ausgeschlossen, es sei denn, man hat eine triftige Begründung, die man natürlich auch nennen müsste. .
- 🌸LillienaLv 6vor 9 Jahren
Das Kissen ist zu einer Adresse geschickt worden, also hat das Unternehmen nicht nur eine e-mail Adresse. Die Frau hat logischerweise einen Wohnsitz.
Meiner Meinung nach muss das Unternehmen angeben, welche Artikel Hygiene Artikel sind und somit vom Umtausch ausgeschlossen.
Wer allerdings Recht hat, kann man Anhand deiner Infos nicht sagen, da man nicht den ganzen Sachverhalt kennt.
- vor 9 Jahren
Wenn das Widerrufsrecht 7 Tage beträgt und das Kissen aber erst nach den 7 Tagen nach Erhalt vom Kunden beim Lieferanten eintrifft, so hat der Lieferant recht und der Kunde muss den Preis bezahlen, da ja das Kissen gebraucht wurde und riecht.
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- arepo76Lv 5vor 9 Jahren
Rechtlich lohnt sich das ja kaum da wegen einem Kissen vorzugehen.
Es gibt Leute die haben einen Tick und wollen sich ein wenig unterhalten.
Die machen dann solche Sachen wegen dem sozialen Kontakt.
Das sind sozusagen absonderliche Sozialarbeiter.
Die Unternehmen die tauschen dann sogar untereinander halb legal schwarze Listen aus,
wo Namen von solchen Leuten drauf vermerkt sind. Die ständig mit solchen Sachen ankommen.
Die Listen sind dann auch nicht legal. Dürfen die nicht machen wegen dem Datenschutz.
Die Listen sorgen halt dann nur für sozialen Kontakt zwischen den Betrieben. Weil das geht ja nicht sind ja Konkurrenten....
Und dann kann der Betrieb sich das Kissen halt mit dem Umschlag in einen Kissenrahmen stopfen,
und sich das als absonderliches Kuriosum der freien Marktwirtschaft irgendwo hin hängen.
Man denke nur an Briefmarkensammler. Die werden später auch wirklich wertvoll die Sammlungen.
- ช้างLv 5vor 9 Jahren
wenn der unternehmer keine adresse hat, dann stellt sich mir die frage wie er das kissen verschicken konnte.....ohne adresse!
- Anonymvor 9 Jahren
Wann wurde sie über ihr Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt? Ich vermute bei Bestellung. Von da an gelten generell einmal die zwei Wochen.
Was steht in den AGB des Onlinehändlers?
Zudem ist es absolut nicht in Ordnung, dass Kissen derart zu verschmutzen und dann zurück zu senden und zu sagen ich bezahle nichts. Die Wertminderung wird sie dem Händler auf jeden Fall bezahlen müssen.
Das Widerrufsrecht gilt ja nur bei Ware, die der Händler auch wieder verkaufen kann.
- Anonymvor 9 Jahren
Wie will man dem Kunden nachweisen, dass er/sie das Kissen verschmutzt hat???
Das kann auch auf dem Postweg passiert sein. Dem Kunden zu unterstellen, dass er der Verursacher der Verschmutzungen ist, halte ich für sehr grenz wertig und in der Nähe von einer "üblen Nachrede"
Solange man nicht konkludent nachweisen kann, dass der Kunde die Verunreinigungen verursacht hat, gilt "in dubio pro reo" ( im zweifel immer zu Gunsten des Beschuldigten) Und so wird dass dann auch ein Gericht sehen.
Ergo ist die Forderung der Fa zwar legitim, doch rechtlich nicht haltbar.
tm
Fragesteller.........nochmals auch wenn von dir negiert, wie willst Du oder die Fa. dem Rücksender beweisen und das schlüssig, dass er/sie für die Verschmutzung verantwortlich ist???
Scientia potentia est.
Quelle(n): juraforum