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WAGEN VOM HÄNDLER GEKAUFT DEFEKT?

Hallo,

ich habe mir vor ca 2 wochen einen wagen bei einem händler gekauft zwischen dem händler und mir liegen 300 km... am telefon und per sms sagte mir der händler der wagen seie top erhalten und habe 2 jahre tüv.. soo hingefahren um den wagen zu kaufen probegefahren ect... den wagen dan gekauft... zuahuse angekommen merke ich dad der wagen komische geräusche von sich gibt ... ab in die werkrstatt querlenker vorn oben links defekt 150 euro reperatur!! habe den händler benachrichtigt der weiss davon nichts per sms schreibt er mir keine ahnung interssiert mich nicht wagen ist top iund er hätte mir wohl einen guten preis gemacht usw... .... papiere vom tüv konte er mir auch nicht nachweisen, da er den wagen angeblich in essen gekauft hat und nichts bekommen hat ! der wagen war noch auf den vorbesitzer angemeldet und er ist damit privat auch rumgefahren !! vertrag haben wir gemacht allerdings habe ich keine kopie oder sowas bekommen

wie kann ich vorgehen??

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Die einzigen seriösen Quellen für Gebrauchtwägen sind: Verwandte ersten und zweiten Grades und Vertragshändler der diversen Automarken.

    Einen Gebrauchtwagen zu verkaufen, der älter als 5 Jahre ist, kann sowieso kaum seriös sein. Ab einem gewissen Alter sind die Autos eben reparaturanfällig oder haben versteckte Mängel.

    Ich kaufe ausschließlich Gebrauchtwägen vom Vertragshändler. Die einzige Ausnahme habe ich gemacht, als ich den Altwagen meiner Eltern übernommen habe. Der ist zwar älter als 10 Jahre, aber da weiß ich genau was daran kaputt ist, wie er gefahren wurde, dass er bis auf Parkdellen unfallfrei ist und dass meine Eltern jede Inspektion beim Vertragshändler machen ließen.

    Wenn Du Pech hast, wirst Du diesen fliegenden Händler nie wieder finden. Selbst bei Gebrauchtautohäusern ist das so. Eine Kollegin kaufte sich einen Gebrauchtwagen bei einem Gebrauchtwagenhof hier in der Stadt. Es stellte sich heraus, dass das Auto völlig kaputt war, der Händler hatte die Sachen nur mit Tricks optisch vertuscht und notdürftig geflickt, dass man es nicht gleich gesehen und gehört hat. Als sie den Autohändler verklagen wollte, war der längst nicht mehr da - der Autohof hatte plötzlich einen neuen Inhaber, der alte sei unbekannt verzogen. Ich wohne direkt neben diesem Autohof und weiß, dass der alle paar Monate angeblich einen neuen Besitzer hat, das Inhaberschild wird garnicht erst festgeschraubt, weil die so schnell wechseln, Lach!

  • vor 9 Jahren

    Sei mir nicht böse, aber so blöd kann man doch gar nicht sein.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Du kannst dir das Brett, das du vor dem Kopf hattest, mal kräftig über die Schädeldecke ziehen, das befreit. Außerdem könntest du dich ordentlich besaufen und zu fortgeschrittener Stunde beim Wirt ausheulen. Gewalt gegen Sachen wäre eine weitere Alternative, die vielen Menschen bei der Problembearbeitung hilft.

  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Du kannst überhaupt nichts machen. Der TÜV-Bericht gehört zum Wagen, bei einer Verkehrskontrolle musst du ihn auf Verlangen vorzeigen können, und du brauchst ihn bei der Anmeldung des Wagens. Du hast also weder TÜV Bericht noch eine Ausfertigung des Vertrags. Du kannst damit nichtmal nachweisen, von wem du den Wagen gekauft hast, und dass du ihn überhaupt gekauft hast. Entschuldigung, aber da kann man sich nur fragen, wieso Leute mit Erreichen des 18. Geburtstags automatisch berechtigt sind, Verträge zu schließen und sich ohne Aufsicht mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen.

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  • Berni
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Du hast alles falsch gemacht, was man bei einem Autokauf falsch machen kann.

    Telefonisch kauft man niemals ein Auto. Der Händler hat einen einwandfreien Kaufvertrag vorzulegen. Die Papiere haben vollständig zu sein und. der Händler hat einen Gewährleistungsversicherungs-Vertrag auszuhändigen, denn du hast 1 Jahr Gebrauchtwagen-Gewährleistung !

    Ich fürchte, dir hilft nicht einmal mehr ein Anwalt, da du null Papiere besitzt.

    Wie kann man bloß so blöd sein ?

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Du kannst überhaupt nicht vorgehen, wenn Du nicht einmal eine Kopie eines Kaufvertrages hast.

    Die fehlenden TÜV Papiere hättest Du sofort reklamieren müssen, zumal Du diese benötigst, um den Wagen anzumelden. Hast Du sie bei Übergabe nicht erhalten, hättest Du den Wagen gar nicht abnehmen sollen.

    Normalerweise müssen gewerbliche Autohändler 1 Jahr Gewährleistung geben, wenn Du jedoch nicht einmal einen schriftlichen Kaufvertrag vorweisen kannst, musst Du ja sogar noch Angst haben, dass der Vorbesitzer nicht bei Dir auf der Matte steht, und den Wagen als gestohlen meldet. Du hast ja nicht mal einen Beweis, dass Du den Wagen tatsächlich gekauft hast.

    Du hast den Wagen letztendlich gekauft wie gesehen, und wahrscheinlich hat der Händler sogar nur in Kommission( Kundenauftrag) gehandelt, wie es heute die meisten machen, das heißt, sie sind voll aus der Gewährleistung raus, weil Du letztendlich den Wagen privat von privat gekauft hast.

    Letztendlich kannst Du aus der Geschichte nur lernen.

    Nimm das nächste Mal jemanden mit, der sich mit Autos gut auskennt und den Wagen begutachtet. Verlasse Dich nicht auf mündliche Zusagen, sondern lasse Dir alles schriftlich geben. Achte immer darauf, dass sämtliche Papiere bei Übergabe ausgehändigt werden. Und wenn Dir auch nur ein kleines bisschen komisch an der Sache vorkommt, lass die Finger davon. Jetzt wirst Du erst mal teures Lehrgeld zahlen müssen.

  • vor 9 Jahren

    Tja, das ist eben der Nachteil, wenn man Autos online oder telefonisch kauft.

    Und bei der Probefahrt hast du offenbar auch nicht ganz genau hingeguckt, scheint mir.

    Gekauft ist gekauft, da kannst du jetzt nicht mehr viel machen. Du musst nämlich nachweisen, das der Wagen schon defekt war, bevor du ihn gekauft hast.

    Du kannst ja zum Anwalt gehen, aber das wir dann noch teurer und langwieriger werden.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    ohne Papiere geht nichts, Anzeige ist zwecklos da du nichts beweisen kannst, wenn ich es so richtig sehe. Rechtanwalt kann da auch nichts machen eine Wörtliche verhandlung ist nicht nachzuweisen.

    Ich kann auch schlecht sagen der schuldet mit 10.000€, so einfach ist es nicht.

    Demnächst frag oder hole jemanden dazu der dich beraten kann.

    Jeder Mensch kann Lügen! zB Ich fahre einen Audi TT und alles ist Top blabla das was auf den Papieren ist das zählt, jeder Händler will sein Auto loswerden egal wie-.-'

  • k l
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Gewerbliche Händler müssen dir Garantie geben.

    Tüv Bericht braucht man immer für die Zulassung ohne keine Zulassung. Und das weiß auch ein Händler. Würde dir Raten ein Anzeige wegen Betrug machen und die Polizei sagt dir dann wie es weiter geht.

  • Sandra
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    warum hast du den Wagen denn nicht VOR dem Kauf in einer Werkstatt prüfen lassen? Sowas sollte man eigentlich wissen.

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