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Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit (öffentlicher Dienst)?

Als Lehrerin (im Angestelltenverhältnis) gibt es die Möglichkeit während einer laufenden Elternzeit mit einer Teilzeitbeschäftigung schon wieder anzufangen. Das soll rentenversicherungsmäßig auch günstiger sein. Was passiert allerdings, wenn frau während dieser Teilzeitbeschäftigung wieder schwanger wird? Gilt dann dasselbe wie für einen "normalen" Arbeitsvertrag...also sprich Mutterschutz 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung oder kann man von diesem Vertrag zurücktreten, weil man ja quasi noch in der Elternzeit ist? Hat da jemand Ahnung von?

1 Antwort

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  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

    Arbeitnehmer können auch während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. Diese darf 19 Stunden nicht überschreiten. Ist das Kind nach dem 31. Dezember 2000 geboren, darf die Arbeitszeit sogar bis zu 30 Stunden wöchentlich betragen, denn für diese Fälle gilt das neue Elternzeitrecht (seit 1. 1. 2001). Liegt die Zustimmung des Arbeitgebers vor, bei dem der Erziehungsurlaub in Anspruch genommen wird, kann die Teilzeitbeschäftigung auch bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt werden.

    Bei einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit gelten dieselben gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen wie für sonstige Teilzeitbeschäftigung, die nicht im Zusammenhang mit Erziehungsurlaub stehen. Das Erziehungsgeld wird, wenn die Grenze von 19 bzw. 30 Stunden in der Woche nicht überschritten wird, weitergezahlt.

    Einfach so kann man(n) / Frau von keinem Vertrag zurücktreten. Kündigungsfristen sind einzuhalten.

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