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Gehalt wurde ohne Vorankündigung von 8 € Brutto auf 6 € gekürzt - was tun dagegen?

Hallo!

Unser Arbeitgeber hat zwei von fünf Kolleginnen ohne Vorannkündigung das Gehalt von 8 € Brutto auf nur noch 6 € Brutto gekürzt!

Eine Kollegin davon (alleinstehend) trifft es ganz besonders hart.

Bei nur 80 Stunden im Monat abzüglich der Fahrtkosten und Miete für die Tiefgarage auf Arbeit bleibt ihr jetzt nur noch ein Gehalt von 300 €!!! Da bekommt ja jeder Hartz-IV-Empfänger mehr!

Auf telefonische Anfrage nach dem "Warum?" erhielt diese Kollegin daraufhin in höchst zynischen und sarkastischen Tonfall vom Arbeitgeber folgende Antwort:

Gesprächsverlauf (Gedächtnisprotokoll):

"Hallo Hr. XYZ, ich hätte da einmal eine Frage zu meinem letzten Gehalt. Irgendetwas stimmte da nicht auf der Gehaltsabrechnung. Die Kollegin in der Lohnbuchhaltung konnte mir dazu auch keine Auskunft geben und ich sollte mich an Sie wenden."

(Scheinheilig!): "Was stimmt denn nicht mit Ihrem Gehalt?"

"Ja, es wurde zu wenig überwiesen". (Anmerkung: 111 €)

"So - zu wenig wurde überwiesen?"

"Ja. Und nun wollte ich Sie einmal fragen, warum, wieso, weshalb".

"Aber Frau K. - Sie haben mir doch selbst bei unserer letzten Zusammenkunft gesagt, dass alles weniger wird!"

(Anmerkung: Es ging bei dieser Zusammenkunft wenige Wochen zuvor um die sehr rückläufigen Umsätze im Geschäft und die Kollegin K. begründete dies unter anderem auch damit, dass die Kaufkraft besonders in den neuen Bundesländern rückläufig sei und es immer

w e n i g e r in den Geldbörsen der Kunden würde.)

K.: "Ich verstehe nicht, was Sie meinen?"

"Wie - Sie verstehen nicht, was ich meine? Sie selbst haben zu mir gesagt, es wird alles weniger!"

"Ja schon, aber dies bezog sich auf die Kaufkraft der Kunden und dass in deren Geldbörsen alles weniger werden würde."

"Oh Mann!!! - Sie wollen es einfach nicht verstehen!!!"

"Aber Sie können uns doch nicht einfach so das Gehalt kürzen. Schließlich haben wir einen Arbeitsvertrag miteinander."

"Dann glaube ich, dass wir die falschen Partner sind!" (Anmerkung: Arbeitgeber drohnt indirekt mit Kündigung!)

"Wenn Sie es also nicht verstehen wollen, dann werde ich es Ihnen erklären!"

Der Arbeitgeber kündigte daraufhin sein Kommen für die nächste Woche an. Das Ergebnis bleibt nun abzuwarten!!!

Was können nun diese beiden Kolleginnen, welche sich in ihrem Job nichts vorzuwerfen haben, gegen solch ein unwürdiges Verhalten ihres Arbeitgebers tun?

Das einbehaltene Gehalt (und evtl auch zukünftige Gehälter!) auf dem Klageweg beim Arbeitsgericht einfordern?

Dann wäre unter Garantie mit einer Kündigung zu rechnen!

Das einbehaltene Gehalt zu einem (eventuell auch sehr viel) späteren Zeitpunkt einklagen?

Zum Beispiel bei einer Kündigung oder Aufgabe der Filiale (dies könnte nämlich schon Mitte März 2013 passieren, wenn der Vertrag mit dem Franchise-Unternehmen ausläuft)?

Auf das ihnen zustehende Gehalt können und wollen beide Kolleginnen unter keinen Umständen verzichten, möchten sich aber durch eine Klage beim Arbeitsgericht auch nicht den weiteren Unmut ihres Arbeitgebers zuziehen und somit ihren Job riskieren!

Soweit man weiß, kann man das gekürzte Gehalt zzgl. der Zinsen noch innerhalb von drei Jahren einklagen! Das ist doch richtig – oder?

Frage: Muß man dies dem Arbeitgeber zum jetzigen Zeitpunkt schriftlich mitteilen bzw. in irgendeiner Form überhaupt ankündigen??? (Aber dann könnte man ja auch gleich klagen, da es auf das gleiche herauskäme).

Wäre dies nicht eine gute Lösung für die beiden Kolleginnen, auf diesem Wege doch noch, wenn auch später, an das ihnen zustehende Gehalt zu kommen, ohne eine Kündigung zu riskieren?

Muß man sich als Arbeitnehmer eigentlich alles gefallen lassen, nur aus Angst um seinen Arbeitsplatz???

Ich hoffe auf viele Meinungen und Antworten zu diesem Thema.

Vielen Dank schon einmal im Voraus von Katrin!

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Lasst euch sofort bei der Gewerkschaft beraten. Längere Zeit zu verzichten ist unklug - wenn der Laden inzwischen pleite geht, bekommt ihr nämlich gar nichts.

    Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung des Gehalts nicht nach, hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Er kann

    den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung auffordern und eine Frist zur Zahlung setzen,

    den Arbeitgeber abmahnen,

    die Arbeitsleistung verweigern,

    Zinsen verlangen,

    Schadensersatz verlangen,

    eine Klage auf Zahlung erheben.

    Befindet sich der Arbeitgeber mit der Zahlung von Lohn oder Gehalt in Rückstand, ist für den Arbeitnehmer zunächst Folgendes ganz wichtig:

    Es kann sein, dass der Arbeitnehmer bestimmte Fristen einhalten muss, wenn er seine Lohn- und Gehaltsansprüche nicht verlieren will. Dies ist dann der Fall, wenn im Arbeitsvertrag oder einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag sogenannte Ausschlussfristen enthalten sind.

    Ausschlussfristen verlangen vom Arbeitnehmer, dass dieser seine Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist (zumeist 3 oder 6 Monate) gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht. Werden die Ausschlussfristen nicht eingehalten, gehen die Ansprüche zumeist unwiderbringlich verloren (Ausnahmen sind aber möglich).

  • vor 9 Jahren

    Unglaublich,aber leider typisch heutzutage:

    Leute ausbeuten.

    Gehe zum Anwalt Fachrichtung Arbeitsrecht und lege ihm ein Screenshot deiner Frage hier vor.

    Eigentlich ein Fall für die Presse!

  • vor 9 Jahren

    Falls die Geschichte nicht wahr ist, ist sie gut erfunden.

    Selbstverständlich sucht man sich bei sowas einen neuen Job! Man verkauft als Arbeitnehmer seine Arbeitskraft und nicht seine Seele.

    Eine Gehaltskürzung kann durchaus berechtigt sein. Gründe können gesetzlicher Natur sein. Ebenfalls können bestimmte Zulagen wegfallen, wenn sich die Tätigkeit und damit das (vertraglich vereinbarte) Recht auf die Zulage ändert; oder freiwillige Leistungen des Arbeitgebers (z.B. Weihnachtsgeld) können auch entfallen. Wenn sich nachdrückliche wirtschaftliche Gründe ergeben (z.B. Wirtschaftskrise mit der Folge Kurzarbeit), kann ebenfalls eine Gehaltskürzung denkbar sein.

    Mir ist sowas sogar mal im - vermeintlich vorbildlichen - öffentlichen Dienst passiert. Ich habe eine bestimmte Zulage bekommen, die plötzlich nicht mehr bezahlt wurde. Mein Gehalt sank schlagartig um 10%. Begründet wurde dies damit, dass die für die Zulage notwendigen Tätigkeitsmerkmale vom zuständigen Ministerium geändert wurden. Daraufhin wurden meine Tätigkeitsmerkmale rückwirkend so geändert, dass die Zulage wieder bezahlt wurde. Einfach lächerlich, der ganze Vorgang.

    Nach meinem Rechtsempfinden (ich bin kein Jurist!!) sollte eine Gehaltkürzung stets begründet werden.

    "Einfach so" kann letztendlich nicht weniger bezahlt werden. Entweder bietet der Arbeitsvertrag eine Grundlage für die Gehaltskürzung oder aber der Arbeitgeber muss eine Änderungskündigung aussprechen, gegen die man wiederum vorgehen kann. Dies wird er dann tun, wenn freiwillig einer Kürzung nicht zugestimmt wird (also nichts unterschrieben wird).

    Auf keinen Fall darf man sich überrumpeln lassen und irgendeinen Wisch unterschreiben, mit dem man der Kürzung zustimmt!

    Wie schon gesagt: So einen Job kündigt man und sucht einen neuen. 8.- sind schon zu wenig, egal wie schlecht der Job ist, aber 6.- gehen gar nicht.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Was gibt es da lange nach zu Fragen Arbeitsvertrag in die Hand und letzte Lohnabrechnung wo unter anderem die höhe des Stundenlohns vermerkt sein muss, und dann ab zu einem Anwalt, und nicht den Herrschaften in den ***** kriechen es gibt genug Solvente Arbeitgeber die sich an Verträge halten

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    es gibt nur 2 möglichkeiten:...

    sich wehren und das ausstehende geld...

    einklagen oder sich einen neuen job suchen...

    wenn die kolleginnen sich wehren können die...

    so wie so gehen die ars.chgeige von chef spekuliert...

    darauf seine lohnkosten dem steuerzahler auf das auge...

    zu drücken indem die kolleginnen beim jobcenter aufstockungen...

    beantragen sollen...

    dank unserer politnullen geht das heute ganz einfach!!

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