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GEZ während des ausbildung?
Ich fange zum 1.9. eine Ausbildung an.
Muss ich jetzt GEZ bezahlen, oder nicht? Laut § 5c auf der GEZ-Seite zählt Ausbildungsgeld auch. Das dürfte ja meinem Gehalt entsprechen, oder?
Die Meinungen , die Tante google ausspuckt, sind sehr unterschiedlich...
aber müsste nummer 5c nicht mich einschliessen?
ich bekomme 520 netto....ist auch nicht die welt, wenn man bedenkt, dass ich noch 150€ spritkosten / monat habe und meine freundin auch noch h4-zuschuss zur arbeit bekommt....ob sie den noch kriegt, wenn ich angefangen habe, ist aber fraglich...
4 Antworten
- ramsjoenLv 6vor 9 JahrenBeste Antwort
Leider musst Du bezahlen. Es gibt sogar ein Urteil, dass ein niedriges Einkommen (selbst unter Hartz IV) alleine nicht ausreicht. Die Befreiungsmöglichkeiten stehen auch im Gesetz.
Einfachste Lösung: Alle Geräte rauswerfen.
Allerdings ändert sich der Rundfunkgebührenstaatsvertrag zum Jahreswende. Dann fällt die Gebühr pro Wohnung an, egal, ob Du ein Gerät hast oder nicht.
Mein Tipp: Böse Briefe an Deinen Landtag, damit man dort mal aufwacht! Der durch eine Zwangsgebühr finanzierte ÖRR ist wirklich nicht mehr zeitgemäß. Ein gebührenfinanzierter Nachrichtenkanal würde sicherlich reichen, aber ca. 60 Kanäle, die keiner sehen will...?
- MontageprofiLv 5vor 9 Jahren
Mein Sohn ist vor 5 Wochen ausgezogen, er macht eine Ausbildung zum Schreiner ein paar Kilomenter weiter südlich. Wir haben ihm eine kleine Wohnung eingerichtet und Tim hat im Eifer des Gefechts die GEZ reingelassen. Jetzt muss er im viertel Jahr 53,25 € für einen TV und ein Radio zahlen.
Bei einem Gehalt von 540 € pro Monat ist das schon heftig. Ich finde mittlerweile das die GEZ verboten gehört. Das ist doch reine Abzocke, ARD, ZDF und und und verdienen mit Werbung sicherlich genug.
Also - du musst zahlen.
- herr_nixnutzLv 7vor 9 Jahren
Ach ja, wie habe ich mal im Internet gelesen: GEZ - Die Stasibehörde des Westens. Da kann ich nur zustimmen, die schnüffeln und verlangen sogar von Geringverdiener Gebühren, zumindest das hat das Bundesverfassungsgericht gestoppt und die Stasibehörde des Westens verboten. Recht so!
Wenn du zu Hause wohnst, so kannst du dich befreien lassen, wenn du max. 300 Euro netto verdienst, schau dir die Tabelle an
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/re...
Nach dem Urteil ist es glatter Verfassungsbruch, wenn du durch die Stasi-Gebühren weniger Einkommen hast als nach dem ALG2-Regelsatz.
Ach ja, wenn du keine Geräte hast, so musst du auch keine Stasi-Gebühren zahlen. Wer sagt denn, dass du eigene Geräte wie Radio, Fernseher, PC oder Smartphone hat. Hast du nicht! Fertig aus.
- Detlef-1960Lv 6vor 9 Jahren
Ja, du müstest noch eine Weile für in Deiner Wohnung/Bleibe genutzte Geräte zahlen. Aber mal ehrlich: G röÃter D eutscher U nsinn schreibt sich aber anders, oder?