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Kann man eine Abfindung erst nach einem bestimmten Beschäftigungszeitraum erhalten?

Also ich hab ne Frage zur Abfindung.

Eine Abfindung erhält man ja nur wenn einem ein unbefristeter Arbeitsvertrag gekündigt wird, oder? Aber kann jeder der einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat eine Abfindung erhalten oder hängt das noch von anderen Kriterien ab, wie z.B. dem Zeitraum seitdem man in dem Unternehmen arbeitet?

Hier: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt... , steht im dritten Absatz dass wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst ist, das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis beenden kann und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung auffordern kann.

Wie kann es denn sein dass durch eine Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet wird? Ich kann mir darunter nur schwer etwas konkretes vorstellen.

Kennt jemand so eine Situation?

Danke im Voraus!

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Grundsätzlich gibt es kein Recht auf eine Abfindung in Deutschland!!

    Es handelt sich bei einer Abfindung entweder um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Das kann der Fall sein, wenn den rechtlich vorgeschriebenen Kündigungsschutz umgeht und/oder die soziale Auswahl ändert. Es geht dann meistens darum, einem möglichen Kündigungsschutzverfahren vorzubeugen.

    Wenn eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird, prüft das Gericht, ob sich der Arbeitgeber mit der Kündigung rechtmäßig verhalten hat. Wenn das Arbeitsgericht zu dem Schluss kommt, dass der AG Fehler gemacht hat, sich nicht an den Kündigungsschutz gehalten hat oder die Sozialauswahl nicht richtig getroffen hat > dann erklärt das Gericht die Kündigung als nichtig.

    Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis weiterläuft und der Arbeitnehmer wieder an die Arbeit geht.

    Es ist ein anderer Schritt, dass im gleichen Gerichtsverfahren festgestellt ist, ob eine ein Weiterführung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist. Falls das nicht zumutbar ist, kann das Gericht als Alternative zur Weiterführung eine Abfindung festlegen. http://www.abfindungsforum.de/abfindung-hoehe/

    Eine dritte Möglichkeit ist, wenn im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung eine Abfindungsregelung festgelegt wurde bzw. ein Sozialplan vereinbart wurde.

  • vor 9 Jahren

    Das Arbeitsverhältnis wird durch eine Kündigung nicht beendet, wenn diese Kündigung rechtswidrig war.

    Eine Abfindung ist immer Verhandlungssache, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. Die Rechtsprechung hat jedoch gewisse Standards geschaffen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Abfindung ist fast immer Verhandlungssache - falls sie nicht im Sozialplan oder anders vertraglich vereinbart wurde. Für Beispiele siehe z.B. http://abfindunginfo.blogspot.de/

    Wenn eine Kündigung unwirksam war und das Gericht die Unwirksamkeit bestätigt hat, dann ist das Arbeitsverhältnis natürlich nicht beendet. Weil beide Seiten dann aber meist so zerstritten sind, dass die Arbeit des nun noch nicht gekündigten Arbeitnehmers nicht zumutbar ist, einigt man sich auf eine sofortige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindung. Dadurch muss jetzt nicht erst die Kündigungsfrist ablaufen.

    Quelle(n): www.abfindunginfo.de
  • vor 9 Jahren

    Abfinden sind grundsetzlich immer möglich bei unbefristeten Verträgen sowie auch in laufenden befristeten Vertrag. Umso länger man im Betrieb ist, umso höher die Abfindung.

    Arbeitsverhältnis kann bei einer Kündigung nicht beeendet werden wenn man rechtzeitig vors Arbeitsgericht geht (3 Wochen-Frsit!). Bei unberechtigter Kündigung wird allerdings meist eine Abfindung entschieden da eine weitere Zusammenarbeit logischer weise nach so einer Verhandlung ehr schwer ist.

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