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Mündlicher Vertrag über autokauf?

Habe einen Vertrag am Telefon geschlossen, über privaten autoverkauf. habe ein besseres angebot bekommen, 10 minuten später, und wollte von dem ersten vertrag zurücktreten.

jetzt droht der erste damit das er beamter ist und das gespräch aufgenommen hat (ohne meine zustimmung, gar ohne das ich es wusste )

Ich meine in der Schule im fach Recht gehört zu haben das Verträge am Telefon zwar wirksam sind. Aber ohne meine zustimmung Tonaufnahmen nicht wirksam sind.

Ist der Vertrag rechtsmäßig?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    nein er ist nicht rechtsmässig , hast gut aufgepasst. Auf deine Frage bezogen, darf dich ohne deine zustimmung keiner einfach so aufnehmen

  • vor 9 Jahren

    Man kann sehr wohl mündlich/per Telefon einen Kaufvertrag abschließen, der ist auch sofort gültig. Das gilt auch beim Autokauf. Ob er das Gespräch aufgenommen hat und ob er Beamter ist, ist zweitrangig. Fakt ist, du hast das Auto gekauft.

    Ob das Gericht -sofern es zum Prozess kommt- die Tonbandaufnahme als Beweismittel akzeptiert, bleibt dahingestellt. Ohne Erlaubnis ist jedenfalls so eine Aufnahme nicht rechtmäßig.

  • Catan
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Natürlich ist der Vertrag wirksam. Ein Schriftformerfordernis besteht beim Autokauf nicht.

    Was die Tonbandaufnahme betrifft, durfte er das Gespräch zwar tatsächlich nicht aufnehmen, was dir aber nichts nützen dürfte. Du könntest zwar ne Anzeige machen, aber das Teil wird wohl eh eingestellt. Ausserdem musst du unterscheiden zwischen der rechtwidrigen Anfertigung der Aufnahme und der Frage der Verwertbarkeit im Zivilprozess. Das ist nicht unumstritten.

    Und du solltst auch bedenken, dass die Staatsanwaltschaft das Band auf alle Fälle nutzen darf... und zwar auch gegen dich, wenn du behauptest es gab keinen Vertragsabschluss. Ggf... dann Betrug...

  • vor 9 Jahren

    Ein Mitschnitt eines Telefonats bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Gesprächspartners! Ist diese nicht gegeben, und zwar vorab, dann ist der Mitschnitt illegal und ist sogar nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

    Daher ist ein Mittschnitt in diesem Fall vor Gericht nicht als Beweismittel verwendbar, es gilt also Aussage gegen Aussage, wobei sich das Zustandekommen einer verbindlichen Zusage nicht klar beweisen ließe.

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Der Vertrag ist wirksam zustande gekommen und verpflichtet dich zur Lieferung eines Autos zu den vereinbarten Konditionen. Du kannst da nicht einfach "zurücktreten". Wie der Lateiner sagt: "pacta sunt servanda", Verträge sind einzuhalten.

  • Mündliche Zusagen sind nur für Kaufleute bindend, von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen.

    Wenn er wirklich Beamter ist, wundert mich der schlechte Zustand von Deutschland nicht mehr.

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