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Frage zur aktuellen Beschneidungsdiskussion.?
Es fällt auf, dass die Beschneidungsbefürworter den Eingriff extrem verharmlosen. Es wäre nur ein winziges Stückchen Haut, es wäre wie Fingernägelschneiden und die Entfernung hätte überhaupt nur Vorteile. Wenn das so ist, wie würde dann der Fall bewertet, wenn ein erwachsener unbeschnitter Mann entführt und gegen seinen Fall beschnitten würde?
12 Antworten
- dιe deɴĸмαѕcнιɴeLv 5vor 9 JahrenBeste Antwort
Nun, so ähnlich, als wenn ein erwachsener ungepiercter Mann entführt und gegen seinen Willen gepierct würde. Beides wäre eine strafbare Handlung.
Die Beschneidung ist und bleibt ein minimal invasiver Eingriff, dem man vom medizinischen Standpunkt aus durchaus positive Effekte zuschreiben kann. Somit ist sie sinnvoller als ein Piercing, wenn auch nur in manchen Fällen wirklich notwendig.
- vor 9 Jahren
Gute Frage. Und sie führt zur Einsicht: es dürfte hier niemals eine fremdbestimmte Beschneidung zugelassen werden.
- SunnyLv 6vor 9 Jahren
Jede Beschneidung eines Kindes (ob Junge oder Mädchen) ist eine Menschenrechtsverletzung, eine MiÃhandlung und eine Körperverletzung!!!! Beschneidungen werden weltweit in verschiedenen Kulturkreisen/Religionen und auf vielfältige Art durchgeführt und gehören verboten!!!!
- ?Lv 7vor 9 Jahren
Entführung ...
und gefährliche Körperverletzung.....
Das Messer bzw Skalpell gilt in so einem Fall als Waffe.....
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- YehudaLv 5vor 9 Jahren
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, werter Fragesteller.
Eine Beschneidung der Vorhaut ist natürlich etwas anderes als Fingernägelschneiden, wer was anderes sagt, hat eins von beiden nicht probiert.
Es ist auch nicht richtig, zu sagen, dass eine Beschneidung "harmlos" sei, jedoch fachgerecht ausgeführt gibt es keine Komplikationen oder Nachwirkungen. Manche können hernach sogar übers Wasser gehen wie Jesus (siehe Lukas 2.21) oder einen klaren Kopf haben wie Albert Einstein. Freilich setzt das auch das Glück voraus als Jude geboren zu werden. ;-)
- Anonymvor 9 Jahren
Es ist völlig unstrittig, dass eine Beschneidung eine Körperverletzung darstellt - ganz egal, wann und an wem sie vorgenommen wird (das gleiche gilt, nebenbei bemerkt, ebenso für eine Blinddarm-OP). Genauso ist klar, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu den Grundrechten gehört, mithin in unserem Rechtssystem eine besondere Stellung einnimmt.
Die entscheidende Frage ist aber die, ob das Recht auf freie Religionsausübung, das genauso und gleichrangig als Grundrecht gilt, in der Frage der Beschneidung überwiegt. Dem Gesetzgeber fällt hier die äuÃerst schwierige Aufgabe zu, eine politische Lösung zu finden und eine Abgrenzung zu anderen vergleichbaren Situationen zu definieren.
- Markus R---Lv 6vor 9 Jahren
Wenn ein erwachsener unbeschnitter Mann entführt und gegen seinen Fall beschnitten würde? Er kann wegen Körperverletzung klagen. Deshalb verstehe ich nicht, warum Körperverletzung an einem wehrlosen Baby erlaubt ist, wenn eine Ohrfeige an einem erwachsenen schon eine Straftat ist!
- Anonymvor 9 Jahren
und nun spiel das noch mal in Gedanken mit einer entführten Frau oder einem Mädchen durch....
und: ja, man kann das vergleichen: Unversehrtheit ist Unversehrtheit!
Quelle(n): Beschneidung gibts in verschiedenen Ausmaà bei Jungen und Mädchen - das Prinzip ist jedoch gleich. Es ist eine Verstümmelung weils Brauch ist. - Anonymvor 9 Jahren
Grundsätzlich habe ich nichts gegen die Beschneidung bei Jungen, doch sollten diese das Selbst entscheiden, wenn sie dann alt genug sind. Ergo nicht im Baby, Kindesalter zu etwas genötigt werden, was diese überhaupt nicht verstehen oder gar wollen.
Beschneidung ohne die Einwilligung des zu Beschneidenden ist die Körperverletzung und die Verstümmelung.
Ich denke es wäre gut, wenn der Proband mindestens 14 Jahre alt sein muss und ausdrücklich den Wunsch äuÃert, seiner Vorhaut beraubt zu werden.
Schon mal darüber nachgedacht, dass alles am Körper eines Menschen einen Sinn und Funktion hat?? Also auch die Vorhaut?
tm.
- Anonymvor 9 Jahren
Würden die nicht permanent den falschen Abschnitt wegwerfen, gäbe es diese Diskussion gar nicht... ;-)