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Lohnsteuer bei Steuerklasse VI zurückbekommen?

Hi,

ich hab ne Berufsausbildung (Lohnsteuerklasse I) angefangen und arbeite nebenbei noch geringfügig in einer Gastronomie auf Lohnsteuerklasse VI.

Da ja der "Klasse-VI-Arbeitgeber" nicht weiß, wie viel ich mit meiner ersten Beschäftigung verdiene, muss er die Lohnsteuern bekanntermaßen in vollem Umfang abdrücken.

Kann ich die Lohnsteuern mit einer Steuererklärung wieder zurückbekommen? Immerhin habe ich nur ein mageres Lehrlingsgehalt plus noch magereres Gehalt aus der Zweitbeschäftigung.

Update:

Okay, vielen Dank, das macht mir schonmal Mut. Steuererklärung mach ich sowieso schon seit Jahren, weil ich mal selbständig war. Beste Grüße!

4 Antworten

Bewertung
  • RL
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    In Deinem Fall ist die Steuererklärung eigentlich "Pflicht" - denn nur so kannst Du die überproportionalen Klase VI-Abzüge wieder zum Teil "zurückholen".

    Also auf geht´s!

  • PiKe
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Wer Lohnsteuer bezahlt, kann auch eine Steuererklärung machen.

  • vor 9 Jahren

    Es dürfte etwas dabei heraus kommen

  • vor 9 Jahren

    Ich nehme an, dass du bei einer Einkommensteuererklärung fast die gesamte gezahlte Steuer wiederbekommst. ( Vielleicht sogar alles)

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