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Nebenjob Netttoabrechnung?

Bekommt man seine Abrechnung des Nebenjobs unabhängig von dem Geld? Habe die Abrechnung und Anmeldepapiere (Sozialversicherung usw) zwar bekommen, jedoch das Geld war nicht beiliegend..dachte eigentlich dass das Geld in dem selben Umschlag sei?! Nicht dass es am Ende heißt ich hätte es bekommen...

3 Antworten

Bewertung
  • cx
    Lv 6
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Es gibt keine gesetzliche Regelung, die verbieten würde, Arbeitsentgelt bar zu zahlen. Die entscheidende Frage ist, wann die Zahlung fällig wird. Ist nichts anderes geregelt, dann ist das Gehalt nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig, also spätestens am ersten Tag des Folgemonats. Die Abrechnung darf dir schon ausgehändigt werden. Ob dann eine gefüllte "Lohntüte" ausgehändigt wird oder die Zahlung per Überweisung erfolgt, kann vom Arbeitgeber frei bestimmt werden.

    Und das Risiko des Nachweises, dass das Geld bei dir angekommen ist, das trägt natürlich der Arbeitgeber, nicht du.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Gehaltszahlungen müssen laut Gesetzgeber unbar erfolgen, das heißt per Überweisung, damit sie für das Finanzamt nachvollziehbar sind und nicht mit Quittungen für nicht erfolgte Barzahlungen getrickst werden kann. Das ist also zu Deinem Schutz!

  • vor 9 Jahren

    das Geld wird nicht einfach so in einem Umschlag gegeben, du mußt schon quittieren das du das Geld erhalten hast oder wenn du eine Kontonummer angegeben hast , steht auf der Abrechnung "Geld überwiesen auf Konto" .

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