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Frage zur gesetzlichen Kündigungsfrist?

Hallo.

Ich hoffe mir kann hier jmd weiterhelfen oder mir zumindest einen Tipp geben, wie ich es rausbekommen kann:

Meine Frage ist wieviel Monate beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Beschäftigungsverhältnis welches 7 Jahre bestanden hat, in den aber 3 Jahre Ausbildungszeit beinhaltet sind? Meine nächste Frage wäre noch werden die 3 Jahre Elternzeit die ich nach meiner 7 jährigen Tätigkeit beantragt habe mit angerechnet als Beschäftigungszeit ?

3 Antworten

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  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Kündigungsfristen im Arbeitsrecht können sich in Deutschland ergeben aus dem Arbeitsvertrag, einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB.

    § 622 BGB bestimmt eine Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder letzten Tag eines Kalendermonats. Für den Arbeitgeber erhöht sich diese Frist nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von

    2 Jahren auf 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,

    5 Jahren auf 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

    8 Jahren auf 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

    10 Jahren auf 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

    12 Jahren auf 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

    15 Jahren auf 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

    20 Jahren auf 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

    Obwohl der EuGH feststellte, dass die Nichtberücksichtigung gegen das durch die Richtlinie 2007/78 konkretisierte Verbot der Altersdiskriminierung verstößt, enthält der Gesetzestext immer noch die Regelung, dass Zeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht mitzuzählen sind. Die Arbeitsgerichte rechnen die Beschäftigungsdauer auch vor Vollendung des 25. Lebensjahres an.

    Die Zeiten der Ausbildung sind ebenfalls mitzuzählen.

    Ob die Elternzeit dazu gerechnet werden kann, müsste aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ersichtlich sein. Eine betriebliche oder tarifliche Regelung, nach der alle Zeiten einer unbezahlten Freistellung (über 1 Monat Dauer) von der Betriebszugehörigkeit abgezogen werden dürfen, ist zulässig.

  • vor 9 Jahren

    am besten man bleibt in arbeit und denkt nicht an kündigung

  • vor 9 Jahren

    Die Kündigungsfrist ändert sich nicht mit Betriebszugehörigkeit. Sie ist entweder gesetzlich (1 Monat zum Monatsende), im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt. Das was du damals unterschrieben hast, gilt heute noch.

    Die Ausbildungszeit gilt nicht zur Beschäftigungszeit. Die Elternzeit schon.

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