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Dürfen Einwohner die Besucherparkplätze mit nutzen?

Hallo!

Zur zeit herrscht bei uns ein Nachbarschaftsstreit und ich habe gehofft, jemand hätte zu unserem Problem nähere Infos. Bei uns auf dem Grundstück (Mehrfamilienhaus) gibt es sowohl angemietete Parkplätze/Garagen als auch Besucherparkplätze.

Da aber keine Parkplätze mehr gemietet werden können Parken viele (unter anderem ich) öfters auf den Besucherparkplätzen, da es sonst keine Parkmöglichkeiten gibt.

Gibt es eine Regelung die verbietet, dass Einwohnern auf den Besucherparkplätzen zu parken? Mir wurde damit gedroht mein Auto abschleppen zu lassen, und ich würde gerne wissen, ob ich gegen irgendeine Regelung verstoße. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen, ich wäre sehr dankbar!

Update:

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Es gibt auf dem Gelände 6 Mehrfamielenhäuser die alle abgesehen von einem gleich aussehen. Ich weiss, dass nicht alle den gleichen Eigentümer haben. Es steht zu den Parkbedingungen bzw. zur Nutzung der Besucherparkplätze nichts im Mietvertrag. Ich habe nochmals nachgeguckt. Leider kann man auch nicht auf der Straße parken. Soweit ich weis muss man doch als Einwohner eine Parkmöglichkeit haben oder nicht? Man kann einem Einwohner der bereit ist bei sich ein Parkplatz zu mieten zumuten, dass er irgendwo anders im umkreis von 500m einen Parkplatz mietet und trotzdem die volle Miete zahlt nur weil alle Parkplätze "vergeben" sind. Ich glaube ich werde diesbezüglich einen Anwalt kontaktieren wenn die Sache eskaliert. Vielen, vielen Dank für Eure Mühe und hilfreichen Antworten!

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    In der Regel sind Besucherparkplätze auch nur für die Besucher gedacht. Oftmals steht dies sogar im Mietvertrag mit drin, dass das Auto von Mietern nicht auf diesen Parkplätzen abgestellt werden dürfen. Ich würde mich daher auch nach einer anderen Lösung umsehen. Vielleicht kannst du ja in der Nähe einen Parkplatz mieten?

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Die Parkplätze gehören dem Grundstückseigentümer.

    Der kann bestimmen, wer dort parken darf.

    Wenn man sich nicht daran hält, kann er abschleppen lassen, Unterlassungserklärung verlangen usw.

    @Zusatz

    Es gibt in Innenstädten viele Häuser ohne Parkplätze.

    Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen eigenen Parkplatz - und Dir war die Situation bei Einzug bekannt.

    Da wird Dir ein Rechtsanwalt nicht helfen können.

  • Noname
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Es handelt sich ja offenbar um einen Privatparkplatz der dem Vermieter gehört, korrekt? Wer dort parken darf, bestimmt folglich der Vermieter. Steht dazu nichts im Mietvertrag?

  • Wilken
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Ja, die Plätze sind nur für Besucher und Gäste des Hauses gedacht. Die dürfen nicht von Bewohnern zugeparkt werden.

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  • vor 9 Jahren

    Normalerweise darfst du nicht auf den Besucherparkplätzen rumstehen; das ist leider so. Du KÖNNTEST aber (und das ist jetzt eine reine Vermutung!) dich beim Bürgeramt beschweren, dass du da wohnst, und dass du da nie einen Parkplatz findest. Dann könntest du vielleicht einen kostenreduzierten Anwohner-Parkausweis erhalten.

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