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Kann man Dienstreisen in der Einkommenssteuererklärung angeben?

Hallo Ihr Lieben,

bei mir steht bald eine Dienstreise an. Die Dauert ca. eine Woche. Sonntag hin und Freitag wieder zurück. Der Arbeitgeber zahlt das Ticket zum Standort, das Hotel und die Verpflegungskosten (24 € pro vollen Tag). Ich muss aber dazu schreiben, ich habe noch nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht.

Der Bahnhof ist vom Hotel ca 4 km entfernt und dies wird nicht bezahlt

Könnte ich die Dienstreise in der Einkommenssteuererklärung absetzen?

Kann ich die 4 km vom Bahnhof zum Hotel absetzen, da ich mir ja eine Fahrkarte kaufen muss?

Was passiert, wenn ich mehr als 24 € ausgebe?

Vielen Dank für Eure Hilfe

4 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Du kannst selbstverständlich die Reisekosten in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Die gezahlten Aufwendungen vom Arbeitgeber musst du dann auch angeben. Einen höheren Betrag als die 24€ für den Verpflegungsmehraufwand jedoch nicht. Begründung: Du sparst entsprechende Ausgaben der privaten Lebensführung am Heimatort ein bzw. hättest zu Hause auch entsprechende Kosten für die Verpflegung.

    Es ist zu unterscheiden zwischen den entstandenen tatsächlichen Kosten, die steuerlich absetzbar sind, und den vom Arbeitgeber erstatteten Kosten, die gemäß dessen Reisekostenordnung niedriger sein können (insbesondere im öffentlichen Dienst und bei Körperschaften des öffentlichen Rechts). Der Differenzbetrag kann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dazu muss der Arbeitnehmer eine Kopie der Abrechnung und der Buchungen der Erstattung einreichen und der Arbeitgeber muss dem Finanzamt des Arbeitnehmers gemäß Abgabenordnung (AO) die Originalbelege vorweisen können. http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten#Reisekost...

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Da Dir Dein Arbeitgeber die Kosten der Reise ersetzt und auch die Verpflegungspauschale in der vom Finanzamt vorgegebenen Höhe bezahlt, kannst Du die Reise nicht von der Steuer absetzen. Dir sind ja keine Kosten entstanden. Die 24€ sind sicher nicht üppig, man kann aber damit auskommen.

    Die Fahrt vom Hotel zum Arbeitsort könntest Du wahrscheinlich als Werbungskosten absetzen, so wie die Fahrt von zu Hause zu Deinem normalen Arbeitsort auch.

    Aufpassen bei den Hotelkosten: Der Staat wollte vor zwei oder drei Jahren den Hoteliers ein Geschenk machen und hat die Mehrwertsteuer für die Übernachtung auf 7% herabgesetzt. Restaurantpreise und daher auch das Frühstück müssen aber mit 19% versteuert werden. Daher muß seit dem das Frühstück auf der Rechnung extra ausgewiesen werden.

    Früher wurden, wenn das Frühstück inklusive war, eine Pauschale von 4,80€ vom Tagessatz abgezogen. Wenn aber das Frühstück auf der Rechnung ausgepreist ist, muß der angegebene Betrag abgezogen werden! Wenn also Dein Hotel 14€ als Frühstückspreis ausweist, bekommst Du nur noch 10€!!! Dem kannst Du nur begegnen, wenn Du Dir bei der Buchung vom Hotel bestätigen läßt, dass nicht Du selbst, sondern Deine Firma das Hotel für Dich für ausschließlich dienstliche Zwecke gebucht hat. Dann werden wieder nur die 4,80€ abgezogen.

    Oder auf der Rechnung steht ausdrücklich "ohne Frühstück", dann bekommst Du den vollen Betrag (aber auch kein Frühstück...)

    Ich kenne übrigens kein einziges Hotel, dass bei dieser Senkung der Mehrwertsteuer seinen Zimmerpreis gesenkt hätte. Begründet wurde die Senkung offiziell damit, dass Dienstreisen für die Firmen billiger würden und man dadurch die Konjunktur ankurbelt. In der Realität sind die Reisekosten für die Firmen gestiegen. Bei gleichem Bruttopreis und geringerer Steuer ist der Nettopreis ja höher, und das ist es, was die Firmen zahlen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Hat dein Arbeitgeber den Schuss nicht gehört? Du machst die Dienstreise ja wohl nicht zum Vergnügen - warum solltest du dann die Kosten für einen Teil der Fahrt aus eigener Tasche bezahlen (selbst wenn du diesen Teil steuerlich geltend machen kannst, bedeutet das ja nicht, dass keine Kosten an dir hängenbleiben)? Ich habe es auch noch nie erlebt, dass ein Arbeitgeber gesagt hätte "ich bezahl dir die Bahnfahrt, aber wie du zum Hotel kommst, ist dein Problem". Frag da nochmal nach.

  • vor 9 Jahren

    Du kannst es absetzen

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