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Anonym
Anonym fragte in Gesellschaft & KulturSonstiges - Kultur · vor 9 Jahren

Warum muss man selbst nach dem Tod Miete für sein Grab in Deutschland bezahlen?

Zu Lebzeiten:

Wenn du für die Wohnung keine Miete zahlst, fliegst du aus der Wohnung.

Nach Lebzeiten:

Wenn du für deine Grabstelle keine Miete zahlst, wirst du ausgehoben und dein Sarg irgendwo weggeworfen.

Warum ist das so in Deutschland?

Kann man denn Tote nicht in Ruhe lassen? Wenn die Kinder keine Grabpflege mehr bezahlen können oder "Miete", dann wird der Tote einfach von diesem Platz entfernt und es wird jemand begraben, der "Knete" hat.

Danke für die Antworten im voraus.

Update:

@Yigga und @Badenixe: Das meinte ich ja. Nach einer bestimmten Zeit, wenn man nicht mehr bezahlt, dass dann jemand anderer obendrauf beerdigt wird, SEIN Grabstein entfernt und vom neuen Toden obendrauf.

Das ist doch auch Todenstörung und der reinste Horror zugleich, wenn der Urenkel nicht mal mehr wissen wird, wo sein Urgrossvater genau begraben liegt.

Ich will jetzt nicht den Islam erwähnen, aber bei denen ist das so: Du bezahlst deinen Sarg (obwohl grösstenteils traditionell in Leinentuch begraben wird), also deine Beerdigung, deinen Grabstein, wirst beerdigt und dieses Grab fasst man NIE wieder an. Grabgebühren oder so gibt es im Islam gar nicht. Da wird der nächste Tode dann daneben oder woanders begraben, aber NICHT auf den Verwesten oben drauf, geschweige denn, dass der Grabstein mal entfernt wird.

10 Antworten

Bewertung
  • Yigga
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Oh Mann!

    Hier werden ja wieder unfassbare Behauptungen durch den Raum katapultiert.

    Mal noch vorweg: niemand, auch keine Witwe, muss nach dem Ableben eines Menschen Krankenkassenbeiträge weiter bezahlen. So ein Unsinn! Das Einzige, was ggf. weiter bezahlt werden muss, ist, wenn der Verstorbene Schulden hinterlassen hat und diese Schulden vererbt wurden. Aber auch hier klipp und klar: ein Erbe MUSS nicht angetreten werden. Und Rosinen rauspicken ist nicht, wäre ja auch unfair (z.B. Haus erben, aber Strom- und Gasschulden nicht zahlen).

    So, zu deiner Frage, bzw. Behauptung:

    Wenn jemand stirbt, so entscheidet sein Testament bzw. die Angehörigen, was mit dem toten Körper geschieht. In Deutschland wird man beerdigt oder beigesetzt, im Sarg oder als Asche. Und es gibt den so genannten Friedhofszwang, also die Überreste müssen auf einem Friedhof oder an einem entsprechenden Ort (z.B. Friedwald) beigesetzt werden. Eine Urne darf nicht auf dem Kaminsims stehen. Es gibt wie überall auch Ausnahmen, z.B. die Beisetzung einer Urne auf dem eigenen Grundstück, das wird aber separat per amtlichen Antrag entschieden.

    Wenn man nun im Sarg oder in der Urne auf einem Friedhof beigesetzt wird, dann kostet nicht nur die Beerdigung, der Bestatterservice und der Sarg bzw. die Urne etwas, sondern auch der Platz, an dem man beigesetzt wird. Ein fester Ort, an dem man seine letzte Ruhe findet, kostet "Liegegebühren", meinetwegen nenn es Miete. Miete des Grabes. Und das wird einmalig bezahlt, nämlich VOR der Beisetzung des Toten.

    Die Zeit, die der Leichnam im Grab verbleiben muss, wird genau festgelegt und richtet sich nach der Bodenbeschaffenheit des Friedhofs. Ist der Boden sehr sauer, kann die Zeit kürzer ausfallen als in anderen Gebieten. In der Regel beträgt die Liegezeit im Grab bei einem Erdwahlgrab 20 bis 30 Jahre. Für verstorbene Kinder und Säuglinge gelten andere Regelungen, üblich ist eine Zeit von 10 bis 20 Jahren. Bei der Bestattung einer Urne sind meist 10 bis 25 Jahre gesetzlich festgelegt. Bei einer Baumbestattung kann die Zeitspanne bis zu 99 Jahre betragen. Bei einigen Alternativbestattungen wie der Seebestattung oder der Luftbestattung entfällt die Ruhezeit, da es keine Grabstelle im eigentlichen Sinne gibt.

    D.H., wenn die Hinterbliebenen kein Geld haben, um ein Grab auf diese gegebenen Ruhezeiten zu mieten, gibt es Alternativen, die VOR der Beisetzung entschieden werden, z.B. eine anonyme Beisetzung auf der "grünen Wiese".

    Es wird folglich NIEMAND aus seinem Grab entfernt.

    Aber natürlich werden neue verstorbene Menschen auf einer bereits genutzten Ruhestätte beigesetzt, wenn die Liegezeit vorbei ist, sprich: nachdem nichts mehr vom Toten da ist.

    Und auch da können die Angehörigen VORHER entscheiden, ob sie die Grabstätte einebnen lassen (Grabstelle und Grabstein werden entfernt) oder ob sie die "Ruhezeit" verlängern wollen, was dementsprechend Geld kostet.

    Du kannst alles selber entscheiden.

  • vor 9 Jahren

    Tote können und müssen NIX bezahlen.

    Die Fragestellerin verwexelt da was ...

  • vor 9 Jahren

    Unsinn! Erstens zahlen die Angehörigen für das Grab, und wenn das nicht möglich ist, der Staat. Zweitens wird niemand ausgehoben. Nur wird nach der Mindestruhezeit wenn das Grab nicht erneut gekauft wird, der Grabstein entfernt, und jemand anders kann seine Angehörigen in der Grabstelle bestatten lassen. Derjenige, der schon drin ist, bleibt drin. Nur einen schönen Stein, an dem ja wohl ohnehin keiner mehr weint, den hat er halt nicht mehr.

  • vor 9 Jahren

    Nach deiner Beerdigung zahlen deine Hinterbliebenen, solange bis die Pacht für deine Grabstätte abgelaufen ist. (Wenn die nichts hat, die lokale Gemeinde, d.h. der Staat.)

    Du zahlst gar nichts mehr, sondern ruhst in Frieden.

    Der Sarg wird nicht ausgehoben, sondern verwittert mit der Zeit samt deinen Knochen.

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  • Berni
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Du hast offenbar keinerlei Ahnung.

    Beim Aussuchen einer Grabstelle muß für die gesamte Liegezeit (20-25 Jahre) die Grabgebühr bezahlt werden. Erdbestattung kostet selbstverständlich erheblich mehr als eine Urnengrabstelle.

    Ferner werden einmal jährlich Unterhaltskosten für die gesamte Friedhofsanlage dem Berechtigten der Grabstelle in Rechnung gestellt.

    Niemand wird also wieder ausgegraben, da im Voraus bezahlt werden muß.

    Ich möchte mir verbitten, dass du verwüstete Gelände (angeblich Moslemfriedhöfe) mit unserer westlichen Bestattungskultur vergleichen willst.

    Moslemfriedhöfe sehen eher aus wie Trümmergrundstücke in der Nachkriegszeit in Deutschland.

  • Cicero
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Dummerweise kostet die Grabpflege eben auch Geld und das muss irgendwoher kommen oder denkst du, das machen die Friedhofsangestellten kostenlos? Das ist eine Dienstleistung wie jede andere auch und diese Tätigkeit verursacht, ebenfalls wie jede andere auch, Kosten, die gedeckt werden müssen.

    Und unendlich Platz hat man hierzulande auch nicht für eine Vergrößerung des Friedhofs. Häufig befindet der sich schließlich mitten in einer Stadt mit ringsherum befindlichen anderen Bauten wie Straßen und Gebäuden. Soll man die dauernd abreißen, weil mal wieder der Friedhof voll wird und man die (vielleicht gar nicht mehr existenten) Überreste aus älteren Gräbern nicht anrühren will?

  • vor 9 Jahren

    der tote selbst kann es nicht mehr bezahlen aber die nächsten angehörigen müssen es tun !! so sind eben unsere gesetze.

    umsonst ist der tod ,aber er kostet das leben !

  • 🌛
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Sehr gute und berechtigte Frage!!

    Ich bin auch der Ansicht, dass wenigstens eine (Standart-)Beerdigung und die Grabpflegekosten, für jeden Steuerzahler einkalkuliert und dessen nach einem arbeitsreichen Leben, würdig und wert sein sollte. Ein Armutszeugnis...

    Nachtrag: Auch wenn so viele Vaitape DR gegeben haben - das gibt es wirklich!! DH von mir, also! Ok, weiterzahlen in dem Sinn zwar nicht - aber zusätzlich nachzahlen!

  • Wilken
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Geschickte Methode um Tote auch noch abzukassieren. Und woanders darf man sie nicht verbuddeln.

  • vor 9 Jahren

    es gibt einige widersinnige Regelungen in Deutschland

    u.a. muß auch z.B. eine Witwe den Krankenkassenbeitrag für ihren verstorbenen Mann weiterzahlen -- das verstehe, wer will....

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