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Entstehen durch Erhalt des Gründungszuschusses zur Ich-AG Pflichten?
HI.
Bin grad dabei mich über die Ich-AG schlau zu machen, würde gerne eine gründen.
Jetzt habe ich bemerkt dass man seit 2006 (schon?!) keinen Anspruch mehr auf Gründungszuschuss hat. Habe ich garnichts von mitbekommen, aber man kann das hier nochmal nachlesen: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt...
Wie sieht das denn jetzt aus, was für Voraussetzungen muss ich erfüllen um den Zuschuss zu erhalten?
Die Zuschusshöhe liegt doch bei ca. 300€ soweit ich weiss.
Entstehen einem irgendwelche Pflichten wenn man den Zuschuss erhält? Also muss man in bestimmten Abständen über den Stand der Ich-AG berichten oder wie läuft das ab?
Würde mich freuen wenn es jemanden gibt der hier seine Erfahrungen mit einbringen kann.
Danke im Voraus :)
3 Antworten
- vor 9 JahrenBeste Antwort
http://www.foerderland.de/118.0.html
Eigenschaften des Gründungszuschusses
Ziel des Förderinstrumentes ist, arbeitslose Gründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen.
Die Förderung mit dem Gründungszuschuss gliedert sich in zwei Phasen, die zusammen eine maximale Förderdauer von 15 Monaten ergeben. Spätestens dann muss der Gründer finanziell auf eigenen Füßen stehen.
Seit Ende 2011 leigt es im Ermessen der Berater der Arbeitsagenturen, ob der Gründungszuschuss bewilligt wird - einen Rechtsanspruch seitens der Gründer auf Förderung (sofern die Voraussetzungen erfüllt werden) gibt es nicht mehr.
Quelle(n): http://www.foerderland.de/1371.0.html