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Frage in sachen bedarfsgemeinschaft bei Hartz 4?

hallo , alle zusammen,,

ich habe eine bekannte,, bin selber männlich, und die wird ab august arbeitslos und fliegt wegen abriss des hauses im oktober aus ihrer wohnung, da ich genug platz habe möcht ich ihr helfen,,

wie melden wir das an ohne dass wir eine bedarfsgemeinschaft sind da ich mit dieser frau kein verhältniss habe und je eines haben werde,,, ? mir kam zu ohren ,das wenn sie es als WG anmeldet geht es

wer kennt sich aus, ? danke

7 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ja, das geht, muss aber von euch bewiesen werden notfalls. Macht euch auf Prozesse gefasst - die ihr allerdings nicht zahlen müsst, aber man muss schon ordentlich sein in Sachen Widerspruch, etc.

    Kriterien sind unter anderem getrennte Betten, getrenntes Essen, also eigentlich alles getrennt. 2 Kühlschränke oder separate beschriftete Fächer. Guck mal auf der Seite vom Arbeitsamt (arbeitsagentur.de) und schau dort nach. Nicht im Gesetz, sondern in der Zugehörigen Umsetzungsverordnung. Findet man mit etwas Sucherei.

  • vor 9 Jahren

    Hallo,

    dann zieht sie halt bei dir ein aber , frage dein Vermieter erst und lasse dir das schriftlich geben das er damit einverstanden ist , desweiteren würde ich an eurer Stelle ein auf WG machen , da kann das Jobcenter reingarnix und das ist sogar legal. Würde dir gerne noch mehr dazu sagen......hast aber leider kein E-Mail/PN Kontakt und da HARTZ4 Empfänger ja gerne drangsaliert werden (leider) möchte keine weiteren Tipps hier geben , da manche User bei dem Thema HARTZ4 usw. einem ja unschöne E-Mail/PN schicken (wo so mancher schon gemeldet wurde bei Yahoo) .

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Bist Du auch Mieter ? ... dann erst Vermieter fragen !

    Bist Du Eigentuemer der Wohnung ? ... dann mit Untermietvertrag, vorausgesetzt das Jobcenter gibt die Einwilligung. Sie braucht ein eigenes Zimmer mit Bett und Kleiderschrank ! Fertig !!!

    PS: Mieteinnahmen sind Steuerpflichtig !!!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    hier kennt man sich aus:...

    www.gegen-hartz.de !

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  • XR17A
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Einen Mietvertrag schließen.

  • vor 9 Jahren

    Das Jobcenter kennt sich aus und kann dir die kompetente Antwort geben.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    wenn es deine wohnung ist, kannst du ganz normal untervermieten wie bei fremden. wenn du selbst mieter bist, so brauchst du unbedingt das okay des vermieters!

    und: ihr müsst nicht beweisen, dass ihr kein paar seid. lasst euch nicht irre machen.

    übrigens kann man auch bei arbeitsloseninitiativen und rechtsanwälten informationen bekommen die geld wert sind.

    "wegen abriss aus der wohnung fliegen" klingt allerdings, als hätte deine bekannte entweder nicht gerade die weisheit mit löffeln gefressen oder sich nicht gekümmert.... oder sie lügt dich an....

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