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Frage zu meinem Arbeitszeugnis? ist das Zulässig?

Frau XXX war vom 05.03.2007 bis 15.06.2012 in unserem Unternehmen als Mitarbeiterin im Bereich Versand, Lagerhaltung und Logistik und als kaufmännische Aushilfe beschäftigt. Die Beschäftigung erfolgte in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, unterbrochen durch zweimalige Mutterschaft mit anschließender Elternzeit.

Ist das zulässig, dass man im Arbeitszeugniss die Mutterschaft und Elternzeit reinschreibt? Das wirkt auf mich wie "Vorsicht Gebärmaschine"

4 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Die Erwähnung der Elternzeit ist dann zulässig, wenn die Elternzeit den überwiegenden Teil des Arbeitsverhältnisses ausmacht. Als Faustregel gilt hier, dass die Elternzeit erwähnt werden darf, wenn sie über zwei Drittel der Beschäftigungsdauer ging. In Deinem Fall warst Du etwas mehr als 5 Jahre angestellt - wenn Du also 3 Jahre und 4 Monate in Elternzeit warst, ist die Erwähnung im Zeugnis erlaubt.

  • vor 9 Jahren

    Ja, das ist zulässig, denn es handelt sich um Fakten. Die Interpretation die hast Du im Geiste hinzugefügt.

  • vor 9 Jahren

    Passt schon.

    Irgendwie muss man ja deine Fehlzeiten erklären können.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Selbstverständlich ist das zulässig.

    Bei diesem Zeugnis werden allerdings neue Arbeitgeber abgeschreckt. Gerade 5 Betriebsjahre und überwiegend mit der Brut beschäftigt. Kannst aber nichts dagegen machen und musst weiterhin mit Absagen rechnen.

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