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Auto ohne Brief verkaufen - wie kann ich dem Käufer helfen, einen neuen zu bekommen?

Also ich habe folgendes Problem: vor knapp vier Jahren ist meine damalige Beziehung in die Brüche gegangen. Gemeinsam bezahlt, aber auf MEINEN Namen haben wir einen PKW gekauft, der allerdings nie auf uns zugelassen wurde (Oldtimer, wollten wir restaurieren). Nun kam es so, das mein Ex beim Auszug sowohl den Brief als auch den Kaufvertrag eingesackt hat (war zu der Zeit vorrübergehend aus meinem Haus ausgezogen bis er raus war). Fakt war, das er auch einen Geldbetrag von mir eingesteckt hat, und statt mir den zu geben wollte er mir dann den Brief überlassen. Da aber der PKW weniger Wert ist, als der Betrag und ein normales reden mit dem Typ eh nicht mehr ging, hab ich mich auf diese Nummer nicht eingelassen.

Daher nun meine Frage: ich habe einen Interessenten für das Auto, und -im Falle eines Kaufes- wie kann ich dem helfen, an neue Papiere zu kommen? Mit meinem Ex reden wird nix - mal davon abgesehen das ich nicht weiß, wo er nun wohnt, kann man mit dem Typen echt nicht mehr reden, da er immer gleich abdreht...

7 Antworten

Bewertung
  • Noname
    Lv 6
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Es wird kein zweiter Brief ausgestellt. Du wirst deinen Ex auffordern müssen, den Brief rauszurücken - notfalls vor Gericht,.

    Quelle(n): Liebe Leute: Natürlich wird ein Zweitbrief ausgestellt, wenn der erste verloren geht. In diesem Fall ist der Brief aber nicht verloren gegangen, es ist bekannt, wo der Brief sich befindet. Mit einer eidesstattlichen Erklärung, der Brief sei verloren gegangen begeht man eine Straftat, für die man unter Umständen auch hinter Gittern landen kann.
  • vor 9 Jahren

    Rechtlich gesehen , gehoert das Fahrzeug demjenigen der den Brief hat . Sprich - Du kannst das Fahrzeug nicht verkaufen.

  • vor 9 Jahren

    Du machst dich strafbar, wenn du das Auto verkaufst.

  • Raik
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Eigentümer ist, wer das Auto gekauft und bezahlt hat. Dazu muss man nicht im Brief stehen.

    Du kannst bei der Zulassungsstelle den Verlust melden. Man wird von Dir einen Eigentumsnachweis und eine eidesstattliche Versicherung verlangen, dass Du der Eigentümer bist und dass Du den Brief hattest und Dir der Besitz verloren gegangen ist. Wenn Du das versicherst wird der Brief aufgeboten und nach ca. 6 Wochen kann Dir ein neuer Brief ausgestellt werden.

    Blöd ist allerdings, wenn Du gar nicht Eigentümer bist (weil Du nicht nachweisen kannst, dass Dein Freund auf seinen Teil am Eigentum verzichtet hat) und wenn der Brief dann wieder auftaucht. Dann hättest Du Dich mehrfach strafbar gemacht.

    Juristisch sauberer wäre es, von Deinem Ex per Anwalt die Herausgabe zu verlangen und notfalls durchzuklagen.

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  • k l
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Das wird sehr schwierg wenn er noch nicht auf deinen Namen angemeldt war.

    Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister

    Aktueller Hinweis

    Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.

    Ich habe meine Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise meinen Fahrzeugbrief verloren. Wie erhalte ich Ersatz?

    Melden Sie umgehend den Verlust Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde. Die Zulassungsbehörde meldet dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Seriennummer der in Verlust geratenen Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise des in Verlust geratenen Fahrzeugbriefes. Das KBA veranlasst die Veröffentlichung (Aufbietung) der Seriennummer im elektronischen Verkehrsblatt (Amtsblatt des BMVBS). Verläuft die Veröffentlichung erfolglos, erhalten Sie 14 Tage nach Veröffentlichung von Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Auf jeden Fall würde ich kein Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief kaufen. Denn es dauert bis man den Neuen Brief bekommt und es kann auch eine große Lauferei sein. Wichtig beim Verkauf ist aber auch noch die letze Tüv Bescheinigung.

    Also sämtliche Papiere suchen die zu den Wagen gehöhren, Rechnungen, Versicherungen, Steuern Kaufvertrag, usw. damit zur Zulassungsstelle gehen und einen Neuen Brief beantragen.

    Sollten garkeine Unterlagen vorhanden sein, dann muss man ein Einzelgutchten beim Tüv machen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Zuerst mußt Du beim KBA in Flensburg einen Blankobrief beantragen.

    Du meldest den Brief als nicht mehr in Deinem Besitz. Verlegt, verlorengegangen, nichts weiter.

    Das Auto, bzw. der Brief werden "aufgeboten". D.h., es wird festgestellt, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde. Der letzte Halter wird somit ausfindig gemacht, der dann bestätigen wird, daß ihm das Auto NICHT gestohlen worden ist.

    Dadurch kommst Du in die Lage, den neuen Blankobrief in Empfang zu nehmen. Danach gehts zum TÜV, wo dann die Daten bestätigt und dann auf der Zulassungsstelle eingetragen werden.

  • Habu
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Du gehst zum Kraftverkehrsamt und macht da einen Briefantrag. Das dauert ca. 6 monate

    bis du einen neuen Brief bekommst. Ist nicht einfach aber machbar. Auf dem Amt sagen sie dir wie das weiter geht . Nur Mut

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