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Nebengewerbe und Fortbildung - keine Rückerstattung?
Hallo,
ich habe eben mit einer Steuer-Software die Steuererklärung meines Schwagers machen wollen. Er ist Angestellter und hat ein kleines Nebengewerbe.
Gleichzeitig macht er gerade eine Meister-Fortbildung. Die Schulgebühr übernimmt der Arbeitgeber. Er hat die Fahrtkosten und zahlt Unterlagen (Bücher und Co. selbst).
Die Steuern für das Nebengewerbe sind abgedeckt. Aber darüber hinaus kommt er nun Null auf Null raus. Wie kann das sein?
Ich bin steuerlich nicht ausgebildet. Habe also hier keine Ahnung.
Die Steuer-Software zeigt nun an, dass er einen Betrag nachzahlen muss. Er hat 30% des Gesamtumsatzes des Nebengewerbes zurück gelegt. Etwa 480 Euro.
Und diese 480 Euro sind genau das, was er theoretisch nachzahlen muss. Wo aber ist die Rückerstattung der Werbungskosten? Die Kosten für Fahrt und Co. betragen (bei einfacher Strecke) etwa 800 Euro. Plus die ganzen Versicherungen und so weiter.
Wie kann das sein, dass man hier nun quasi Null auf Null raus kommt?
Wäre schön, wenn mich hier jemand aufschlauen könnte?
Grüße
Özlem
1 Antwort
- Wolf C. WenzelLv 4vor 9 JahrenBeste Antwort
Schwer zu sagen, ohne die Unterlagen zu sehen.
Im Steuertarif sind 1000 Euro Werbungskosten bereits eingepreist, so dass nur die den Betrag übersteigenden Werbungskosten berücksichtigt werden.
Außerdem bekommt er nicht die überschreitenden Werbungskosten erstattet, er kann sie nur von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen, d. h. er bekommt nur die gezahlte Steuer erstattet.
Beispiel:
Steuersatz 30 %
Werbungskosten 1600 Euro
abz. 1000 Euro "Freibetrag", da schon berücksichtigt
= 600 Euro,
davon 30 %
= Steuererstattung 180 Euro
+ Umsatz selbstandige Tätigkeit
abzgl. Kosten
Gewinn, davon 30 % = 480 Euro
somit Steuerlast 480 - 180 = 300 Euro nachzahlen.
Sind die Werbungskosten entsprechend niedriger, wird die Nachzahlung höher.
Ich hoffe, ich konnte das klarmachen.