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Denkmalschutzangabe beim Finanzamt?

Hey, also meine Mutter hat seit 2 Jahren oder so eine Eigentumswohnung in Dresden, die sie an irgendwelche Leute vermietet. So genau weiß ich das auch nicht. Jedenfalls muss sie ja jetzt die Steuererklärung machen (bzw. hat sie schon gemacht) und diese beim Finanzamt abgeben. Da das Haus in dem sich die Wohnung befindet unter Denkmalschutz steht, gibt es da noch irgendeine Sonderregelung, Der Bauleiter, der das Haus vor zwei Jahren oder so saniert hat, hat den Denkmalschutzbescheid (oder wie das heißt...) noch immer nicht eingereicht...daher hat meine Mutter jetzt Stress, weil sie diesen Bescheid (eig. schon seit 2 Jahren) ihrer Steuererklärung beilegen.

Nun meine Frage(n): Was ist das für eine Sonderregelung für denkmalgeschütze Häuser?

und: Was kann das Finanzamt jetzt schlimmsten Falls machen, wenn die diesen Bescheid nicht bekommen??

Ich mache mir nämlich Sorgen, da meine Mutter irgendetwas meinte von wegen, dass sie dann Schulden beim Finanzamt machen würde/könnte und sich das...nunja, sagen wir mal negativ auf unser Budjet auswirken könnte...

Achja: Und was kann ich machen um ihr irgendwie zu helfen...bin erts 14 und mache mir Sorgen, da meine Mutter dadurch in letzter Zeit oft gestresst und schlecht drauf ist und auch irgendwie ausgelaugt und fertig...

Danke im Vorraus für alle Antworten, die mir weiterhelfen ;)

Liebe Grüße

Becci :)

1 Antwort

Bewertung
  • Paul
    Lv 5
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Steuerlich absetzen kann deine Mutter nur Renovierungs- und Instandhaltungskosten. Wenn ihr keinen Bescheid über den Denkmalschutz habt, so könnt ihr den bei der unteren Denkmalbehörde in Dresden selbst anfordern, der Bauleiter ist dafüer nicht erforderlich.

    Wenn es sich um eine ETW handelt werden angefallenen Renovierungskosten anteilig auf die Eigentümer umgelegt. Sofern hier Rechnungen noch nicht entsprechend vom Bauleiter oder Verwalter aufgeteilt wurden, solltet ihr diesen auffordern die Angelegenheit in einer Frist von 4 Wochen zu erledigen, da ihr ansonsten steuerliche Nachteile an ihn weiterbelasten werdet.

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