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Kann einen Schwindelei das Landtagsmandat kosten?
Mal angenommen, man ist schon lange arbeitslos (also H IV-Bezieher) und hat sich so ein bisschen aus Langeweile politisch betätigt. Bei den orangefarbenen Newcomern.
Weiterhin angenommen, man hätte sich für ein Landtagsmandat beworben, und es jetzt auch bekommen.
Wäre das in Gefahr wenn rauskommt, dass man schon lange arbeitslos war, und man nicht wie in allen Publikationen angegeben einem bestimmten Beruf nachgeht? Also im Grunde ist es ja eine leichte Schwindelei gewesen. Auf der anderen Seite Notwehr, weil man ja weiss, wie die Menschen über Hartz-Bezieher denken. Wäre man offensiv als Hartzer in den Wahlkampf gegangen, wären es mit Sicherheit viel weniger Stimmen geworden.
Was könnte so jemandem wie oben beschrieben passieren? Wenn ihm was passieren kann...
5 Antworten
- M-A-N 41.502Lv 4vor 9 JahrenBeste Antwort
Ich glaube nicht das es Konsequenzenzen nach sich ziehen würde. Es wäre ja gewissermaßen "Standesgemäß" zu schwindeln, denn unsere derzeitigen Volksvertreter -eigentlich vertreten sie nur sich selbst- machen es doch regelmäßig. Wenn´s aber nur das wäre.....die greifen in die Kasse (Schäuble), schmücken sich mit erschlichenen Dr.-Titeln (Guttenberg usw.) oder lassen sich gründlich von der Wirtschaftslobby schmieren -hoch bis zum Bundespräsidenten- . Was ist im Gegensatz dazu schon ein "verschwiegener" Hartz-4 bezug? Kleinkram. Wenn deine "Andeutung" aber zutreffend ist, war es taktisch ein schlechter Schachzug, denn als bekennender Ex-Hartzer hätten dem Kandidaten und seiner Partei vermutlich noch mehr Wähler ihre Stimme gegeben.....denn auch Bezieher von Sozialleistungen haben das Wahlrecht.
- Anonymvor 9 Jahren
In diesem Fall von Notwehr zu sprechen, ist eine Fechheit. Das ist eine politisch ganz groÃe Schweinerei, die Wähler noch mehr zu verarschen, als es ohnehin schon geschieht. Der oder die Betreffende müsste das Mandat wegen Unglaubwürdigkeit sofort abgeben. Sonst würde ich alles daran setzen, den oder die Betreffende politisch zu vernichten!
- Anonymvor 9 Jahren
Du weiÃt schon, was Notwehr bedeutet, oder? In deinem Falle übersetzt sich das zu "faule Ausrede".
Nachdem so ein Landtagsmandat ja auch mit einer gewissen finanziellen Alimentierung einhergeht, kommt mir da eher § 263 StGB in den Sinn...
Quelle(n): http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html - KometLv 7vor 9 Jahren
Die Frage ist, ob die betroffene Person zumindest die Ausbildung hat, die auf dem Wahlzettel stand.
Wenn also da steht "Dachdecker", aber der Mann ist seit Jahren arbeitsloser Dachdecker, dann ist es keine Lüge. Nur eine (von vielen) politischen Ausschönungen.
Wenn er allerdings nie irgendwas gelernt hat, dann könnte man daraus schon Wählerbetrug herauslesen. Aber dann bedürfte es noch immer einen ordentlichen Hintern in der Hose, sich bei Bekanntwerden aus der Politik zurück zu ziehen.
Aber diejenigen, die durch Wählerbetrug an die Macht gekommen sind, sind meist auch diejenigen ohne Hintern in der Hose.
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- Slovak08Lv 7vor 9 Jahren
Naja, mit der immer wieder zitierte Transparenz der Piraten-Partei hat das nicht viel gemeinsam. Ob das diese Interessengruppierung, von mir aus auch Partei, diese Anfangslüge einer politischen Karriere so hinnimmt, würde sich zeigen. Eine Problem wird allerdings für lange Zeit deine Glaubwürdigkeit und Aufrichtigkeit darstellen.