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Wieviel Multitasking ist beim Auto fahren erlaubt?

Wir alle wissen das die Benutzung eines Handys beim Autofahren verboten ist. Der Fahrer soll seine volle Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr widmen - streng genommen müssten dann aber auch Gespräche mit Bei- oder Mitfahrern untersagt sein.

Auch das Bedienen von Navigationsgeräten ist untersagt - nicht jedoch das Einstellen eines neuen Senders am Autoradio, obwohl sich dieses doch in aller Regel in der Mittelkonsole und damit noch weiter außerhalb des Sichtfeldes befindet.

Und wie sieht es mit anderen "Nebenbeschäftigungen" währen der Fahrt aus? Verzehren eines Snacks oder trinken aus einer Flasche? Öffnen des Etuis für die Sonnenbrille und aufsetzen derselben? Hantieren mit der Packung Papiertaschentücher weil die Nase läuft oder man niesen muss? Schlichten eines Streits von auf der Rückbank zankenden Kindern?

Interessanterweise gehören ja Zigarettenanzünder, Aschenbecher und manchmal auch Getränkerhalter zur Grundausstattung eines Fahrzeugs, dabei ist kaum davon auszugehen das diese nur im Stillstand benutzt werden dürfen.

Wer bei seinem Navi auf "lauter" tippt begeht bereits eine Verkehrswidrigkeit, obwohl sonst eine ganze Menge an Handlungen mit der rechten Hand offenbar erlaubt (und auch notwendig, etwa das Schalten) sind. Wo liegt die Logik und die Grenze zwischen dem was erlaubt ist und was nicht?

Update:

@Dizi: das gilt dann aber wohl nur für Automatikfahrzeuge, oder?

Update 2:

Nochmal @Dizi: Sicher, aber auch die Radio/Navi-Bedienung findet ja nur mit einer Hand statt!

@MIke: Mit dem falschen Fuß aufgestanden oder warum so aggressiv-sarkastisch?

Aber gut, Korrektur: Es war natürlich die Verwendung des Handys OHNE Freisprecheinrichtung gemeint.

Ebenso die Verwendung von "Nicht-integrierten"-Navis. Ein Bekannter von mir musste tatsächlich eine heftige Geldbuße bezahlen, weil er bei seinem per Halterung angebrachten Navi auf "Lauter" getippt hatte. Für die zufällig hinter ihm fahrende Polizei war das eine unerlaubte Bedienung, eine weitere Diskussion darüber war nutzlos. Ein lauter Drehen des sich wenige cm darunter befindenden Radios wäre aber ok gewesen.

Wo also ist meine Behauptung nun falsch, oder muss ich das Aktenzeichen posten?

Ebenso spricht Wikipedia beim Kfz-ZIgarettenanzünder von "üblicherweise":

http://de.wikipedia.org/wiki/Zigarettenanz%C3%BCnd...

Daher beruhen meine "Behauptungen" auf "üblichen&quo

Update 3:

Daher beruhen meine "Behauptungen" auf üblichen und Häufigen Begebenheiten, von denen es durchaus auch Ausnahmen geben kann. Muss man das nun jedes Mal extra erwähnen?

9 Antworten

Bewertung
  • Mike M
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    "Wir alle wissen das die Benutzung eines Handys beim Autofahren verboten ist."

    Aha, ich wusste das nicht, ich hab ne Freisprecheinrichtung und darf damit sehr wohl telefonieren und damit benutze ich das Handy aucvh wenn ich es nicht direkt anfasse.

    "Auch das Bedienen von Navigationsgeräten ist untersagt"

    Aha, ich hab ein eingebautes Navi und darf das während der Fahrt sehr wohl bedienen/benutzen

    "Wer bei seinem Navi auf "lauter" tippt begeht bereits eine Verkehrswidrigkeit,"

    Aha, wieder so ne Beahuptung von Dir die absolut falsch ist, natürlich darf man eingebaute Navis lauter stellen (und das geht mit dem Lautstärkeregler des Radios, den man auch benutzen darf)

    "Interessanterweise gehören ja Zigarettenanzünder...zur Grundausstattung"

    Und nochmal "Aha", auch das stimmt so nicht, viele Wagen werden nur mit Bordsteckdose geliefert

    Fazit: Du reihst hier jede Menge Fakten auf die falsch sind, aber die Grundfrage von Dir ist natürlich schon klar.

    Versuch einer Antwort: Grade die von Dir aufgezählten "Nebenbeschäftigungen" sind ein gutes Beispiel: Essen während der Fahrt ist verboten, genauso wie es verboten ist sich z.B. währedn der Fahrt zu rasieren, das sind Tätigkeiten die man nicht "dringend" machen muss und dafür kann man anhalten. Getränkehalter sind ok und es ist erlaubt während der Fahrt einen Schluck zu trinken, weil die Verhältnismässigkeit nicht gegeben ist (runter von der Strasse auf einen Parkplatz, anhalten, für ca 10 Sekunden einen Schluck trinken und dann weiterfahren). Sonnenbrille rausholen ist erlaubt falls dich urplötzlich die Sonne blendet, damit wehrst du ja eine Gefahr ab.

    Nase putzen ist auch etwas ungeplantes, wenn du zum Beispiel einen Niesanfall kriegst.

    Aaaber: Auch wenns erlaubt ist, falls du während dieser Nebentätigkeit einen Unfall baust und man kommt dahinter dass du grade, die Sonnenbrille gesucht hast, Taschentücher rausgekramt hast, oder oder oder dann kriegst du zumindest eine Teilschuld

  • vor 9 Jahren

    Beide Hände sind während der Fahrt am Lenkrad zu sein, den Radio-Channel kann auch der Beifahrer switchen..

    Naja beim schalten kann man auch mit einer Hand fahren.

  • vor 9 Jahren

    Die für den Straßenverkehr verbindlichen Gesetze, Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrsgesetz, sind frei von jeglicher Logik. Das spiegelt sich schon darin wider, was Du während des Fahrens mit der Hand machen darfst oder auch nicht. Am Radio kannste rumkurbeln bis zur Bewustlosigkeit, Lautstärke rauf und runter, anderen Sender einstellen, CD wechseln usw....alles legal, tippste nur einmal am nicht fest installierten Navi und wirst gesehen...Ars..karte. Das liegt m.E. daran, dass solche Gesetze oftmals von materiefremden Vollpfosten "ausgearbeitet" werden, die selber vom Auto fahren in etwa die gleiche Ahnung haben wie die Kuh vom Bergsteigen. Bestes Beispiel aus meiner Branche....ich darf mit meinem LKW auf Autobahnen nur 80km/h fahren, damit ich nicht viel schneller werde, ist ein automatischer Geschwindigkeitsbegrenzer eingebaut. Schön und gut, aber dann sollte man mir aber auch erklären können warum ein Reisebus, vollgepackt mit 50 oder mehr Menschen plus Gepäck, auf der gleichen Autobahn 100km/h fahren darf? Kann aber keiner erklären....das ist eben so. Viele Gesetze wurden "erfunden" um daraus Kapital zu machen....abzocke eben....und die Regelung mit Handy, Navi und Co. gehören mit dazu.

  • vor 9 Jahren

    autofahren an sich ist ja schon multitasking: lenken, blinken, bremsen.

    und gucken ;-)

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  • M-Atze
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    1.Habe ich auch ein Handy und sollte Ich mal Auto und/oder Lkw fahren..dann kann das bimmeln und läuten,solange..bis der Anrufbeantworter anspringt !!-

    Begründung:

    -Da Ich mir nur einen 125er Roller als Fahrzeug leisten kann..dauert das dann auch dementsprechend,-bevor Ich angehalten habe,mir den Helm abgestreift und das Handy aus der Jackentasche gezogen habe..da ist dann meistens eh keine/r mehr am anderen Ende der Leitung..

    Ausnahme:

    -wenn Ich mal wieder mit dem Auto meiner Mutti fahre und das bimmeln sollte,-dann nehme Ich den Anruf entgegen und schalte die integrierte Freisprecheinrichtung (Lautsprecher + Micro) ein..dann lege Ich das Ding auf das Armaturenbrett und kann quatschen und hören..und beide Hände und der Kopf ,samt Sichtfeld bleibt für den Straßenverkehr uneingeschränkt frei..

    -da diskutiere Ich auch nicht mit Beamten oder Ordnungshütern,falls die etwas daran auszusetzen hätten,-sondern verlange dann ebenfalls die Vorlage des Dienstausweises,-für den eventuell anfallenden "Beschwerdeweg"..

    ..meiner Meinung nach sind solche Multitasking-Optionen,-bei Handys mit integrierter FSE erlaubt..sofern man das blöde Ding dann aus der Hand nimmt,ablegt und wirklich "frei spricht" !!-

    2.Nutze Ich meistens den integrierten mp-3 Musikplayer..und da ist ein eventueller Anruf mehr nervend als nützlich,-demzufolgende prioritätsbedingt : "Dat Gebimmel hört auch wieder auf" !!-

    3.Habe Ich für dat Handy keine Hand übrig,-beim Rollerfahren..schließlich bin Ich Raucher (dazu eignet sich auch dieser angebaute Windshield..sogar auf der Autobahn bis 115 km/h) !!-

    4.Fahranfänger sollten das Rauchen und Telefonieren (ohne FSE..schließlich kann man sich mit dem abgelegten Handy auch zu einer Adresse durchfragen/-oder lotsen lassen) in den ersten zwei Jahren unterlassen,damit die allgemeine Fahrpraxis zur Routine wird !!-

    5.Das ist meine eigene Meinung..basierend auf langjähriger eigener gemachter Erfahrung !!-

    Quelle(n): -hatte Ich bisher damit noch keine Schwierigkeiten..bin allerdings auch ein "Telefonmuffel": -lasse das Ding wegen der obigen aufgeführten Verhaltensweisen ziemlich lange bimmeln..bevor Ich gesprächsbereit bin !!-
  • vor 9 Jahren

    Kein Multitasking, Volle Aufmerksamkeit, sonst Fahrlässigkeitsdelikt

  • vor 9 Jahren

    Du musst dir nur überlegen, wieviel Verarbeitungskapazität die anderen tasks beanspruchen. Kommunikation erst recht mit Handy steht da ganz oben, Busfahrer dürfen während der Fahrt ja nicht angesprochen werden. Leise Musik, worauf du ja nicht antworten musst, ist in Ordnung.

    Es gibt da viele interessante Untersuchungen zu.

  • keks
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    gute Frage!

    Ich gerate auch immer in Konflikte, wenn ich während des Fahrens "nur mal kurz" auf mein Handy schaue...

    Richtig beantworten kann ich die Frage leider nicht...

    beobachte ich weiter, was sich noch so tut

    .

    .....

    @ florian1... das steht dir ja völlig frei... ich finde die Frage nur so gut, dass ich sie unbedingt im Auge behalten wollte, und das gelingt mir bei denen, die ich beantworte besser...

    Diese Antwort war im Rahmen meiner Möglichkeiten :-)

    Wenn ich dir übrigens DR gebe, dann meist deshalb, weil du deine Antworten alle paar Minuten überarbeitest.. und damit (auch) verfälscht....

  • vor 9 Jahren

    Bis die Karre "Knack" macht.;)

    @Keks ich habe dir einen Daumen Runter gegeben, weil deine Antwort meiner Meinung nach unbefriedigent ist.:)

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