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Melderegisterauskunft-auch Adresse des Zweitwohnsitzes?
Ein guter Bekannter von früher ist von Frankfurt/Oder nach Berlin gezogen. Leider scheint er dort unauffindbar. Deswegen habe ich mich in Berlin ans Melderegister gewandt. Mit seinem vollen Namen und Geburtsdatum. Ich erhielt die Auskunft, man könne mir nicht helfen und teilte mir nur seine zuletzt gemeldete Adresse aus Frankfurt/Oder mit. Ich weiß zu 110%, daß er in Berlin-Mitte oder Tiergarten wohnt (nicht ausserhalb von Berlin). Wenn es jetzt sein Zweitwohnsitz wäre, wird man darüber nicht informiert?
Sollte ich es lieber noch mal in Frankfurt/Oder versuchen? Oder wäre das Ergebnis wohl gleich?
@JUP.......in Deutschland besteht doch eine Meldepflicht!
3 Antworten
- HelgaleLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Probiere es noch mal in Frankfurt. Dort bekommst Du die Wegzugsadresse.
- Anonymvor 9 Jahren
Vielleicht hat er durchgesetzt das das seine Adresse nicht abrufbar ist bg11
- Anonymvor 9 Jahren
Das deutsche Melderecht scheitert daran, wenn sich einer nicht anmeldet. Wenn Du also sicher bist, dass er dort wohnt, dann hat er sich nicht angemeldet, und dann findet man ihn mit Hilfe der Behörden nicht mehr.