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wenn eine pfändung aufs gepfändete konto kommt...?
wenn eine pfändung auf dem konto eingeht ( kindesunterhalt ) , es ist aber bereits auf dem girokonto eine pfändung drauf, geht dann die pfändung für den kindesunterhalt vor ? oder geht die pfändung ins leere weil schon eine pfändung ( unbefriedigt ) auf dem konto ist ?
2 Antworten
- Conny NLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Wenn du kein P-Konto hast, dann darf dir die Bank den Unterhalt nicht auszahlen.
Richte also so schnell wie möglich ein P-Konto ein. Dann sind jegliche Einkommen bis zum Freibetrag geschützt, du kannst mit der Karte sowohl am Automaten Geld ziehen, als auch mit ihr an der Kasse zahlen und Überweisungen tätigen, bzw Lastschriften einziehen lassen.
All das geht mit einem normalen Konto, das in der Pfändung ist, nicht.
Früher konntest du dir beim Amtsgericht eine Auszahlung bestätigen lassen, wenn du alle Unterlagen dabei hattest und zu dem Amtsgericht gingst, das die Pfändung aussprach. Das ist seit Januar 2011 hinfällig. dafür wurde das P-Konto eingeführt.
Die Pfändungen bleiben auf dem Konto, bis die Forderungen beglichen sind. Mit Säumniszuschlägen und Zinsen wachsen sie weiter an.
Du kannst dich mit den Gläubigern auch auf eine Ratenzahlung verständigen. hältst du den Zahlungsplan ein, setzten die die Pfändung außer Kraft. Bist du in Verzug, wird die Pfändung wieder aktiv und du wirst es schwer haben, eine erneute Ratenzahlung zu vereinbaren.
- UlliLv 7vor 9 Jahren
Es gibt ein relativ neues Gesetz. Du musst deiner Kasse einen Antrag auf ein P-Konto unterschreiben (Pfändungsschutzkonto). Dann gehen die Pfändungen nicht unter den Selbstbehalt. Gläubiger können dich also nicht mehr leerräumen. Ist also nur der Mindestsatz auf dem Konto, dann laufen sozusagen alle Pfändungen ins Leere.