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Auto nach Kauf zurückgeben, Rückkaufversicherung , Händlerinsolvenz?
Servus,
wie es schon grob aus der Leitfrage herausgeht habe ich folgendes Problem:
ich habe ein Auto gekauft. Dieses wurde mir als Unfallfrei verkauft, habe es prüfen lassen und in der tat, es hat einen Unfall gehabt. Nun will ich es zurück geben.
Es sind noch keine 2 wochen nach dem Kauf vergangen also wollte ich meine Rückkaufversicherung (ich glaube das heißt so :P ) in anspruch nehmen.
Tatsache, mein Anwalt schreibte mir, dass der Händler Insolvenz beantragt hat und nicht genug Geld hat mir das Auto auszuzahlen.
habt ihr irgendwelche Ideen was ich jetzt machen könnte?
5 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Eine Rückkaufversicherung gibt es nicht.Was du auch für eine Versicherung geschlossen hast,den Vertrag hast du mit der Versicherung geschlossen.nicht mit dem Händler.Frage deine RA .
Quelle(n): HDD 1.0 - RaikLv 7vor 9 Jahren
wenn der Händler insolvent ist hast Du ein Problem. Auf gar keinen Fall solltest Du ihm das Auto zurückgeben, sonst hast Du hinterher weder Auto noch Geld. Behalte das Auto und fordere Ersatz Deines Schadens (die Wertminderung durch den Unfall). Den kannst Du als Forderung anmelden und bekommst ihn dann wenigstens anteilig entsprechend der Insolvenzquote anteilig ausgezahlt.
Ist aber nur mit Rechtschutzversicherung sinnvoll, da sonst die Anwaltskosten höher sind.
- AndreLv 6vor 9 Jahren
vewante von mir haben sich vor jahren einen nagelneuen opel sintra gekauft.nach ein paar monaten nahm dann das drama seinen lauf. bremscheiben gerissen, wurde anstandslos repariert.irgendwann ist die servolenkung kaputt gegangen ,wurde anstandslos repariert .an dem wagen ging mit der zeit mal dies kaputt und mal das kaputt.
den wagen sollte dann der händler wieder zurück nehmen zwischenzeitlich ist der händler pleite gegangen da war also nix mehr zu machen .mein verwanter hat sich dann an opel gewant. ihm wurde gesagt ,das opel ihm den wagen nicht verkauft hat sondern der händler .alle garantieansprüche gehen zu lasten des verkäufers.da ja jetzt nix mehr zu machen war, hat mein verwanter dann den wagen privat verkauft.
dir bleibt wohl nichts anderes übrig den wagen irgendwie selber zu verkaufen .
- vor 9 Jahren
spontan fällt mir eine art vergleich ein, das auto muss aufgrund des unfalls ja nicht schlecht sein wenn es fachgerecht repariert wurde, es hat jedoch nicht mehr den wert "unfallfrei" wie es dir verkauft wurde. Wenn der neue wert (gutachten) bestimmt wurde, soll dir der händler den differenzbetrag auszahlen, das geld hat er evtl noch.
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- am_huegelLv 4vor 9 Jahren
Ich reibe ungern Salz in die Wunde, aber lässt man nicht normal eine Kaufüberprüfung machen bevor man ein Auto kauft? Dann ist die Wahrscheinlichkeit an so ein Auto zu gelangen um einiges niedriger. Und ja, auch beim Händler. Dem trau ich noch weniger als dem Enkel der schwört sein Opa ist nur im Juli mit dem Auto gefahren und hat es sonst nur in der Garage eingewachst.