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Und auf ein neues, 1€ Job und Sanktionen?

So, da meine erste Frage aus dem Ruder gelaufen ist, und es besser war diese zu löschen um anfeindungen zu verhindern, auf ein neues:

Vorab, wer mit mir Diskutieren mag, sven_va@yahoo.de im msn

Zum Thema:

Ich soll einen 1€ Job antreten als Toilettenaufsicht in Schulen,

soweit sogut, nur möchte ich diesen nicht antreten aus folgenden Gründen:

1. 1€ Jobs sind doch gedacht zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben sprich man könnte auch übernommen werden in eine Festanstellung, Schulen aber sind öffentliche Träger, diese werden bestimmt nicht auf Festes Personal wechseln wenn es doch die 1€ Job alternative gibt.

Oder als Anreiz diesen Job als Ausbildungsalternative zu sehen, aber wer mag und bitte seid nun ehrlich, eine Ausbildung zur Toilettenaufsicht (gibt es diesen Beruf überhaupt) machen?

2. Ganz ehrlich bitte, wollt Ihr die versifften Toiletten von Schulkindern reinigen müssen?

3. Bei meiner Frage gibt es alternativen zu diesem 1€ Jobangebot und die Antwort, Ja die gibt es aber nicht für Sie, fühlt ihr Euch da nicht diskriminiert?

Und nun zur eigentlichen Frage:

Wenn ich denn nun diesen Job ablehne, gibt es eine Sanktion, dieses ist mir klar

jedoch ist meine Frage hierzu, wird die Sanktion auf den eigentlichen Lebensunterhalt gerechnet oder auf das Komplette Alg2 sprich incl. Miete?

Anmerkungen: Ich bin nicht Arbeitsfaul selbst heute sind wieder 4 Bewerbungen leider Negativen erfolges Telefonisch gelaufen, ich möchte definitiv arbeiten jedoch nicht unter solchen Bedingungen.

Würde man mir zB einen 1€ Job in einem Pflegeheim, Kinderheim, Kinderbetreuung, Garten oder was es auch alles gibt auferlegen, würde es diese Diskusion nicht geben, denn in diesen Bereichen sehe ich auch Chancen auf eine Zukunft.

Vielen Dank

Update:

John, ich sehe den Sinn nicht, denn eine Chance wirklich weiter zu kommen bietet diese Arbeitsgelegenheit ja nicht.

Update 2:

Danke für eure antworten, gegen einen 1€ job habe ich nichts, jedoch gehöre ich nicht zu diesen langzeit, lediglich 3 monate sind es jetzt. Nun ja vielleicht hat sich der 1€ so oder so Erledigt, denn ich habe ein Vorstellungsgespräch, zwar nur einen 400 € Jon doch besser wie nichts.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Die Sanktion bezieht sich auf alles. Auf deinen "Unterhalt" oder wie man den Bezug auch nennen mag, auf die Miete, die Krankenversicherung...

    Du hast eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben und dort zugestimmt, alles zu tun, um deine Bedürftigkeit zu minimieren. Dazu zählt auch die Teilnahme an Maßnahmen. Wirkst du da nicht mit, wird dir der Bezug gekürzt.

    Du wirst dann erneut zur Mitwirkung aufgefordert; lehnst du wieder aa, wirst du wieder sanktioniert. Bis zur völligen Sperre wegen Uneinsichtigkeit.

    Ich kann dich ja verstehen, dass das nicht der Job ist, den du machen möchtest (ganz ehrlich; den möchten wir wohl alle nicht machen!). Doch wenn du weiterhin Unterstützung möchtest, wirst du da wohl durch müssen!

    400€-Job: Dann bist du trotzdem bedürftig und müsstest weiterhin an allen Maßnahmen teilnehmen. Aus der Pflicht bist du erst, wenn du Teilzeit arbeiten gehst (62,5 Std im Monat sind da die Untergrenze).

    Ich bin selber Aufstocker. Arbeite meine 120 Std über Zeitarbeit, doch da es nicht reicht (erst recht seit mein Mann im Januar verstarb), erhalten die Kinder und ich ergänzendes hartzIV.

    Habe als Aushilfe bei ZAF angefangen und musste da auch an allen Maßnahmen teilnehmen. Habe dann nach und nach aufgestockt, sobald sich die Möglichkeit bot.

    Beiss die Zähne zusammen und gehe dem Job nach. Willst du wirklich riskieren, die Whg zu verlieren, weil das Jobcenter die Miete nicht zahlt? Oder nciht krankenversichert zu sein?

    So naiv kannst du doch nciht sein, oder?!

  • vor 9 Jahren

    Ich bin ganz auf deiner Seite! Es ist unmöglich, wie einige "Berater" vom Arbeitsamt mit den Menschen umgehen, die ernsthaft bemüht sind, ihre Situation zu ändern. Leider sitzen diese aber auch immer am "längeren Hebel", und spielen diese Position gnadenlos aus. Warum jemand also den Toilettendienst in einer Schule als Ein-Euro-Job - und somit als Chance für seine weitere berufliche Tätigkeit - sehen und ausüben soll, ist für mich völlig schleierhaft und grenzt an Schikane! In jeder größeren Stadt gibt es kostenlose Arbeitslosen-Beratungsstellen, die auch bei solchen Problematiken immer ein guter Ansprechpartner sind. Schau mal, ob die dir vielleicht helfen können. Die kennen sich in rechtlichen Fragen sehr gut aus, und wissen, welche Möglichkeiten du hast, dagegen anzugehen.

    Ich selber habe auch einmal einen 1-Euro-Job für ein Jahr gemacht, allerdings hat meine Beraterin vom Arbeitsamt mir damals die Website aller verfügbaren Stellen gegeben, ich konnte zuhause sortieren, und habe mich in den Betrieben vorgestellt, die auch in meiner beruflichen Orientierung lagen. Ein Jahr lang habe ich dann im Bereich Grafik / Webdesign für den Euro gearbeitet, und es hat mir richtig viel Spaß gemacht. Allerdings musste ich dabei auch zusehen, wie ein paar, mit mir befreundete, Grafiker plötzlich ohne Auftrag dastanden, da die Aufträge zur Liperello- oder Flyererstellung dann an uns gingen, anstatt an die freiberuflichen - wir haben halt nichts gekostet.

    Alles sehr zweifelhaft...

    Wenn alles schiefläuft, und das Amt stur bleibt wird, so weit ich weiß, deine Miete trotzdem voll übernommen, von deinen Lebenserhaltungskosten 30% gekürzt. Ich mag mich aber irren, also frag bitte in einer Beratungsstelle nach..

    Wünsch dir alles Gute!!!!

    @Paul: und warum soll man gezwungen werden, etwas zu tun, was der eigenen Intention nicht entspricht und auf dem weiteren beruflichen Weg hinderlich sein wird? Wenn einmal im Lebenslauf die eigentlichen Qualifikationen des Menschen auf das Minimum reduziert wird, gibt es selten noch eine Chance, da wieder rauszukommen.

  • vor 9 Jahren

    Du wirst mit Sanktionen rechnen müssen, denn deine Argumente werden nicht verfangen: für angebotene Arbeit sollte man sich in Notlagen nämlich nie zu schade sein und in deiner Situation kannst du es dir nicht leisten, wählerisch zu sein.

    Sobald du selbst etwas anderes findest, kannst du den Job schließlich wieder hinschmeißen, also - wo ist das Problem?!

    NACHTRAG:

    Du willst mich nicht verstehen - ich hab' kein Wort darüber gesagt, dass du in dem Job weiterkommst, sondern dass du dich aus der Position heraus für anderes bewerben sollst.

    Jeder potentielle Arbeitgeber schaut ganz genau hin, was jemand während einer Periode der Arbeitslosigkeit getan hat: nur ALG kassieren oder ALG kassieren und im Berufsleben stehen, und sei es auch noch so unbedeutend.

    Das zeigt nämlich, ob jemand Lust und Willen hat und sich nicht hängen lässt oder lieber unter Vorwänden auf bessere Gelegenheiten zu warten zu Hause hockt und mit der Zeit alle Struktur verliert.

    Rat mal, wen er lieber einstellt?

  • vor 9 Jahren
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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Aufisicht bedeutet nicht, das du die Toiletten reinigen sollst. Dort geht es offentsichtlich um das Beaufsichtigen der Kids, um zu verhindern das z.B. geraucht wird.

    Und ja, wenn du den Job ablehnst, mußt du mit Sanktionen rechnen. Es sei, du läßt dich eine Weile krank schreiben.

    Quelle(n): Ebenfalls Billiglohnsklave
  • vor 9 Jahren

    zu 1.: das ist richtig. Grundsätzlich halte ich das auch für Ausbeutung. Andererseits ist's eine Art gemeinnützige Arbeit, die sonst der Hausmeister machen würde. So haben alle was davon: Du (naja, gut, am allerwenigsten), die Schüler und somit auch die Allgemeinheit.

    zu 2.: die Frage ist nicht, wer was will, sondern welcher Job gerade angeboten wird. Ich muss in meinem Job auch oft Dinge tun, die ich eigentlich nicht will.

    zu 3.: kommt auf Deine Qualifikation an. Biete es doch explizit an, daß Du sehr gerne z.B. in einem Pflege-, Alten- oder Behindertenheim vorübergehend einen 1-EUR-Job annehmen würdest.

    Hast Du's schon mal mit einer Zeitarbeitsfirma versucht? In meiner Gegend (Ba-Wü) suchen alle händeringend alle möglichen Helfer. Das sind zwar auch Ausbeuter, aber die zahlen mehr als 1 EUR und man hat die Möglichkeit, bei guter Leistung von einem Betrieb übernommen zu werden.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    "1€ Jobs sind doch gedacht zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben" - richtig, aber dabei geht es nicht wie du meinst nur um den Hintergrund das jemand in eine Festanstellung übernommen wird, sondern auch darum zB Langzeitarbeitslose erst mal wieder an einen geregelten Tagesablauf und an eine Arbeitsstelle zu gewöhnen damit sie überhaupt vermittelbar sind. Und da das Jobcenter dir so eine Beschäftigung andrehen will wirst du wohl genau zu dieser Gruppe gehören. Ansonsten sehe ich das ganze so wie John...

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