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Ungemeldete Mitbewohner (Sozialbetrug?)?
Kann eine ungemeldet von einer Mieterin aufgenommene Person, die
Ursache für erhöhten Verbrauch und Schädigung des Gebäudes
infolge Überbelegung ist, auch für nicht gezahlte Mieten und Energierechnungen in Anspruch genommen werden?
Stichworte: Überbelegung , erhöhte Energiekosten , Ungemeldete Mitbewohner , Bauschädigung
Die Überbelegung ist eine der größten Schadensursachen infolge erhöhter Feuchtigkeit durch Wäsche, Duschen, Kochen etc. und dadurch vermorschendes Holz in Fußböden Balken, Sparren und Wandbekleidungen. Durch das dann unausbleibliche Dauerlüften wird das Problem nochmals verstärkt. Die dabei auftretenden Spannungen infolge unterschiedlicher Dehnungen durch unterschiedliche Temperaturen im Bauteil sorgen für eine schnelle Materialermüdung. Näheres unter
Die Mieterin hat schriftliche Hinweise über das richtige Lüften erhalten.
Von Besserwissern werden oft die Naturgesetze einfach als ungültige Schulphysik abgetan. Bei gründlicher Berücksichtigung von allen allgemein bekannten Tatsachen kann sich jedoch jeder gesunde Mensch zumindest von der Gültigkeit der seit Jahrtausenden gelehrten Gesetze der elementaren Physik überzeugen.
7 Antworten
- davgerbrLv 6vor 9 JahrenBeste Antwort
Es ist wohl eher der Mieter verantwortlich, der diese Personen hin und wieder bei sich schlafen lässt als die Person, die dort beim Mieter geschlafen hat. Gut, wenn diese Person nachweislich einen Sozialbetrug begangen hat, dann muss sie sich halt dafür verantwortung und die Mieterin aber auch, wegen Beihilfe.
- Anonymvor 9 Jahren
von sozialbetrug sprichst du dann, wenn du leistungen zum lebensunterhalt vom staat beziehst SGB II, da zahlt das amt dann deine unterkunfskosten.... hier ist es sozialbetrug...
wenn jemand ungemeldet bei dir ist, ist es kein sozialbetrug sondern strafbar, weil in deutschland meldepflicht herrscht und man muss sich innerhalb einer gesetzlichen frist umgemeldet haben ansonsten kann es eine zwangsabmeldung am altoen wohnsitz geben und man ist sozusagen obdachlos weil man nirgend gemeldet ist...
- chiophanLv 7vor 9 Jahren
Hallo,
ein Sozialbetrug findet nur statt, wenn Du Sozialleistungen vom Staat erhältst, die zu einem Teil von dem Mitbewohner getragen werden könnten.
- CarinotetraodonLv 4vor 9 Jahren
Zu erst mal möchte ich klarstellen, dass das von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt wird.
Von Sozialbetrug würde ich hier auch nicht reden. Es sei denn, es wurden falsche Angaben den Ãmtern gegenüber gemacht.
Eine zusätzliche Person schädigt im Allgemeinen auch nicht das Gebäude.
Wenn ich aber aus Deiner Beschreibung lese, dass Ihr das Lüftungsproblem nicht in den Griff bekommt, dann kann Euch keiner helfen. Das glaubt Dir kein Mensch, dass eine Person mehr die Balken morsch macht. Lüfte nach dem Duschen, mach beim Kochen das Fenster auf, und alles ist gut.
Aber:
Im Allgemeinen ist Untervermietung im Mietvertrag derart geregelt, dass es dem Vermieter angezeigt werden muss oder evtl. von ihm genehmigt werden muss.
Natürlich ist die Vertragspartnerin (=Mieterin) für den erhöhten Energieverbrach (Strom, Heizung, Gas, etc.) verantwortlich. Und die Angaben, von wann bis wann jemand dort mit gewohnt hat, sind dem Vermieter auch korrekt anzugeben.
Die Personenanzahl hat auch Einfluss auf die Müllgebührenberechnung und die Wassergebühren (je nach vertraglicher Umlage).
"Besuch" aufzunehmen ist jedem Mieter erlaubt. Ich will jetzt aber nicht für Dich nach der max. erlaubten Zeit googeln, das kannst Du selbst.
Bei Längerer Zeit ist aber definitiv der Vermieter um Erlaubnis zu fragen und die Mehrkosten sind vom Mieter zu erstatten.
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- siggi_coLv 7vor 9 Jahren
Ob diese Mieterin ihren Stromkosten in der Wohnung alleine verursacht oder noch mit die von 5 Personen spielt doch keine Rolle,bezahlen muss den Strom nach ihren Stromzählerstand.Das einzige wo es sich bemerkbar machen könnte ist dann höchstens bei den Betriebskosten bei den anderen Mieter im Haus durch den erhöhten Stromverbrauch des Hausstromzählers.Das dann durch viele male mehr anknipsen des Hauslichts in der dunklen Jahreszeit durch kommen und gehen dieser nicht gemeldeten Personen im Haus.Auch die Müllbehälter müssten ja dann eher gelehrt werden da sie ja eher voll durch diese nicht gemeldeten Personen im Haus,was dann auch noch mit Mehrkosten verursachen könnte.
- Slovak08Lv 7vor 9 Jahren
Der einzige Schaden könnte bei der Betriebskostenberechnung entstehen, wenn bestimmte nutzungsabhängige Betriebskosten mit dem Faktor >Anzahl der Hausbewohner< errechnet werden.
- kapovazLv 6vor 9 Jahren
was hat das mit sozialbetrug zu tun??
aber nu zur frage:
nein für miete und nebenkosten ist der mieter verantwortlich
bei schäden könnte aber schadensersatzpflicht in frage kommen
aber wie kann man denn ein gebäude
durch überbelegung beschädigen??
nachtrag:
feuchtigkeit durch überbelegung??
lüften verstärkt das problem??
was dass denn fürn quatsch??
man muss nich alles glauben was man in internet so findet
ich hab mir den link angesehen
sicheres auftreten bei völliger ahnungslosigkeit