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Besteht die Möglichkeit sich nach einen Grundbucheintrag zu erkundigen?

Wir haben die Absicht ein Grundstück mit einen Zweifamilienhaus zu kaufen.Haben wir die Möglichkeit

uns zu erkundigen wer in das Grundbuch eingetragen ist? Bekommen wir da von irgend einen Amt Einsicht? Wir hätten gern ohne den Verkäufer zu fragen diese Vorab Information.

5 Antworten

Bewertung
  • erjott
    Lv 5
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    M. E. erhalten beim Grundbuchamt nur Makler, Anwälte und Notare, Banken und Vermessungsingenieure Einsicht und die müssen, glaub ich, auch noch schriftlich darlegen, dass sie ein berechtigtes Interesse (Kauf, Zwangsvollstreckung etc.) haben. Wenn ihr versuchen solltet, damit einen bereits beauftragten Makler zu umgehen, kann das noch sehr unangenehm werden (der hat m. W. dann Schadenersatzansprüche)

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nein - nur mit Zustimmung - bestenfalls mit einem Vorvertrag.

  • ?
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    nur interesse reicht nicht, das grundbuchamt braucht das einverständnis des grundstückeigentümers. es hat seinen guten grund, dass ihr diese informationen nicht einfach bekommt, nur weil ihr gerade lustig seid.

  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Nein, im Falle einer Erbschaft wäre das möglich

    aber nur aufgrund des <<möglichen>> Kaufens nicht!

    Da könnte ja jeder zum Grundbuchamt laufen, und Einsicht nehmen wollen, wem welches Grundstück gehört.

    Einsicht wird beim Kauf durch einem Notar gewährt,

    weil dann die Umschreibung erfolgt.

    ///////Worin besteht das Problem, den Verkäufer selber zu fragen?. zumal er das Dokument besitzt?

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  • Pidi
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Wenn ein berechtigtes Interesse besteht kann das Grundbuchamt einsicht gewähren. Ob das bei euch der Fall ist kann ich leider nicht sagen.

    Edit:

    Würde gern mal wissen welche Quellen ihr, die ihr mir widersprochen habt, nutzt.

    Wo gehst du denn hin wenn du ein unbebautes Stück Land vorfindest und dir keiner aus der Nachbarschaft (sofern vorhanden) sagen kann wem das Fleckchen Erde gehört. Zumindest der Eigentümer sollte sich doch durch das Grundbuchamt ermitteln lassen.

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