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Muss ich das Geld zurückzahlen?

Hallo!

Folgendes Problem: Ich bin zurzeit in einer Berufsvorbereitenden Maßnahme seit Oktober 2011.

Ich bekomme 465euro Berufsausbildungsbeihilfe. Wohne zusammen mit meinem Partner und unserem Kind. Mein Partner bekommt 315euro Hartz 4 und mein Sohn bekommt Kindergeld und UVG. Bis letzten Monat habe ich von meinen 465euro 170euro Miete bezahlt. Mir blieben also noch 295euro zum Leben. Jetzt habe ich einen Änderungsbescheid bekommen. Ich bekomme nun 147,28euro weniger und soll für die vergangenen Monate auch noch 147,28euro pro monat zurückzahlen.

Begründung: Sie erhalten Ausbildungsgeld in einer förderfähigen Ausbildung und sind von den Leistungen nach dem SGB 2 ausgeschlossen. Das Ausbildungsgeld dient grundsätzlich wie auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) dem Lebensunterhalt.

Das gilt auch für den Mehrbedarf nach dem § 21 Abs. 4 SGB 2 (Behinderung), dieser ist mir der Ausbildungsförgerung gedeckt.

Wie kann es sein das ich jeden Tag 8stunden zu dieser Maßnahme gehe und weniger Geld bekomme als ein Hartz 4 empfänger?

Muss ich das Geld wirklich zurückzahlen? Ich habe mal gehört das wenn man unwissend Geld bezogen hat und man aber sein ganzes einkommen offengelegt hat, dieses geld nicht zurückzahlen muss?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Du wirst mit deinem Partner als Bedarfsgemeinschaft veranschlagt.Das heisst,dass alle einkommen die ihr gemeinsam habt sozusagen in einen topf geschmissen und verrechnet weden.Irgendwie kommt mir das aber alles sehr wenig vor.Entweder du hättest noch Wohngeld beantragt,wenn du die Mieterin der Wohnung bist,oder dein Partner ist der Mieter und bekommt dann entsprechend zu seinem HartzIV-Satz noch gled für Miete und Nebenkosten.Geh zu einer hartz IV Beratungsstelle oder einem Anwalt und mach dich kundig.(du kannst gegebenfalls Prozesskostenhilfe bekommen)Wenn du gar nichts unternimmst und auch das Geld nicht zurückzahlst,kreigst du jedenfalls Ärger!

    Ein bekannter von mir (Hartz IV-.Empfänger,Tochter,Ehefrau freiberuflich tätig) hatte auch mal Probleme,weil seine frau einen Monat etwas mehr verdient hatte und das sofort so berechnet wurde,als würde sie immer soviel verdienen.Daraufhin wurde sein HartzIV gekürzt.Weil sie eben NICHT immer soviel verdiente,reichte es dann nicht mehr für die Miete,so dass der Vermieter schon mit Rausschmiss drohte.Er ist immer wieder zum Amt gegangen und wurde von einem zum anderen geschickt.Als er dann zum Anwalt ging,und mit Klage drohte,klappe auf einmal alles wie am Schnürchen.

    Aber eine HartzIV-Beratungstelle müsste es eigentlich überall geben und die helfen dir am besten weiter,auch falls du einen Anwalt brauchtest.

  • ?
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Frage jemanden der beruflich sich auskennt!

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