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Was für finanzielle Ansprüche hat man nach einer Eigenkündigung?

Wenn jemand seinen Job aus privaten Gründen selbst kündigt, was für finanzielle Ansprüche hat derjenige? Anscheinend hat man dann ja erst einmal diese 3-monatige Sperrfrist vom Arbeitsamt. Aber wie soll man seine Miete zahlen und wovon soll man leben? Hat da irgendwer eine Ahnung ob man Anspruch auf Sozialgeld, Kindergeld (bei unter 25-Jährigen) oder sonst irgendetwas hat?

7 Antworten

Bewertung
  • Sandra
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    so einfach ist das nicht. Ich habe mal vor Jahren einen Job gekündigt und habe dem Sachbearbeiter glaubhaft versichern können, das ich wegen Mobbing und Schikane gekündigt habe. Er hat mir das geglaubt, sicher auch weil man wenn man die Wahrheit sagt, einfach glaubhaft rüberkommt und manchmal auch das Glück hat, das der Sachbearbeiter intelligent genug ist zu merken, das man nicht anders handeln konnte.Wenn du natürlich grundlos gekündigt hast oder wegen irgendwelchen Nichtigkeiten, dann sieht es schon anders aus. Du solltest einfach mal zum Arbeitsamt gehen und dich beraten lassen.Wenn du keinerlei Einkünfte hast, dann hast du natürlich Anspruch auf Sozialgeld usw. Die müssen ja erstmal einspringen, das ist ja der Sinn der Sache. Inwieweit du das dann später ggf (anteilig) wieder zurückzahlen musst, weil du ja "selber Schuld" dran bist, kann ich dir nicht sagen.Aber in einer finanziellen Notlage muss das Amt einspringen, da du bedürftig bist.

  • vor 9 Jahren

    Gibt im Regelfall eine Sperrzeit: Dann gibt es 12 Wochen kein Arbeitslosengeld (ALG) I und die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) verkürzt sich zusätzlich um ein Viertel!

  • vor 9 Jahren

    Du hast dann überhaupt keine Ansprüche.

    Und krankenversichert bist du während der 3 Monate auch nicht.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Das ist der grösste Fehler selbst zu kündigen.sich entlassen zu lassen ist doch so einfach.

    Jetzt hilft dir keiner mehr die nächsten 3 Monate.

    Viel erfolg wünche ich dir

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  • vor 9 Jahren

    Keine...eine Eigenkündigung ist deine Privatsache und wie du dann über die Runden kommst, auch.

  • vor 9 Jahren

    wer selbst kündigt, hat eine 3-monatige Sperrfrist. Also will so ein Schritt gut überlegt sein, da man ja, wie Du selbst schreibst, Miete zahlen und etwas essen muss. Also: erst bewerben und einen Vertrag abschließen, dann kündigen!

  • David
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Da ist ja schon alles geschrieben Daumen hoch...

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