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Was für finanzielle Ansprüche hat man nach einer Eigenkündigung?
Wenn jemand seinen Job aus privaten Gründen selbst kündigt, was für finanzielle Ansprüche hat derjenige? Anscheinend hat man dann ja erst einmal diese 3-monatige Sperrfrist vom Arbeitsamt. Aber wie soll man seine Miete zahlen und wovon soll man leben? Hat da irgendwer eine Ahnung ob man Anspruch auf Sozialgeld, Kindergeld (bei unter 25-Jährigen) oder sonst irgendetwas hat?
7 Antworten
- SandraLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
so einfach ist das nicht. Ich habe mal vor Jahren einen Job gekündigt und habe dem Sachbearbeiter glaubhaft versichern können, das ich wegen Mobbing und Schikane gekündigt habe. Er hat mir das geglaubt, sicher auch weil man wenn man die Wahrheit sagt, einfach glaubhaft rüberkommt und manchmal auch das Glück hat, das der Sachbearbeiter intelligent genug ist zu merken, das man nicht anders handeln konnte.Wenn du natürlich grundlos gekündigt hast oder wegen irgendwelchen Nichtigkeiten, dann sieht es schon anders aus. Du solltest einfach mal zum Arbeitsamt gehen und dich beraten lassen.Wenn du keinerlei Einkünfte hast, dann hast du natürlich Anspruch auf Sozialgeld usw. Die müssen ja erstmal einspringen, das ist ja der Sinn der Sache. Inwieweit du das dann später ggf (anteilig) wieder zurückzahlen musst, weil du ja "selber Schuld" dran bist, kann ich dir nicht sagen.Aber in einer finanziellen Notlage muss das Amt einspringen, da du bedürftig bist.
- vor 9 Jahren
Gibt im Regelfall eine Sperrzeit: Dann gibt es 12 Wochen kein Arbeitslosengeld (ALG) I und die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) verkürzt sich zusätzlich um ein Viertel!
- SimoneDLv 6vor 9 Jahren
Du hast dann überhaupt keine Ansprüche.
Und krankenversichert bist du während der 3 Monate auch nicht.
- Anonymvor 9 Jahren
Das ist der grösste Fehler selbst zu kündigen.sich entlassen zu lassen ist doch so einfach.
Jetzt hilft dir keiner mehr die nächsten 3 Monate.
Viel erfolg wünche ich dir
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- kwieenmumLv 7vor 9 Jahren
Keine...eine Eigenkündigung ist deine Privatsache und wie du dann über die Runden kommst, auch.
- stefan1531Lv 6vor 9 Jahren
wer selbst kündigt, hat eine 3-monatige Sperrfrist. Also will so ein Schritt gut überlegt sein, da man ja, wie Du selbst schreibst, Miete zahlen und etwas essen muss. Also: erst bewerben und einen Vertrag abschlieÃen, dann kündigen!