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Der Gotteslästerungsparagraph und Satanisten?

Im Grundgesetz steht eine Strafe auf die Lästerung Gottes.

Außerdem steht im Grundgesetz als eines der Grundrechte die Glaubensfreiheit. Ich glaube Art. 3 war das. Ziemlich früh halt. Sogar noch vor der Redefreiheit.

Gut, ich habe mich gerade gefragt, Satanisten sind ja zur Gotteslästerung "verpflichtet". Würde der Glaubensfreiheitsgrundsatz sie vor dem Gotteslästerungsparagraph schützen, da er ja als Grundrecht höher steht oder ist dieser nicht auf die Satanisten anzuwenden, da sie nicht als Religion anerkannt sind?

PS: Reine Interessenfrage. Komplett hypothetisch.

Update:

Nachtrag:

Können wir mal aufhören uns um die Prämissen zu streiten? Ich weiß, dass der Gotteslästerungsparagraph ne Ewigkeit nicht angewandt wurde und das es ganz unterschiedliche Satanisten gibt. Die 'Church of Satan' hat ja beispielsweise wenig mit Satanismus gemein.

Wenn ich aber jede Eventualität hier ausschließe, bis ich ein Szenario erfunden habe in dem dies alles stimmt, dann habe ich nicht nur meine Frage mit Relativsätze, die selber Relativsätze haben, die wiederum Relativsätze besitzen, welche einen Relativsatz beinhalten, vollgestopft, sondern auch noch eure und meine Zeit verschwendet, da ich die Frage da oben verständlich in einem kurzem Abschnitt ja formulieren konnte. Also ihr wisst worauf ich hinaus will, wir müssen das doch nicht verkomplizieren, oder?

6 Antworten

Bewertung
  • Catan
    Lv 6
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Allgemein gilt: Kollidieren zwei Güter von Verfassungsrang, werden sie im Rahmen der praktischen Konkordanz abgewogen und zur jeweiligen optimalen Geltung gebracht.

  • Remo
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Satanisten huldigen Satan. Das schließ nicht automatisch ein, dass sie über Gott lästern.

    Wenn ich heterosexuell bin, heißt das ja nicht zwangsläufig, dass ich Homosexualität verachte.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Es h gibt keine einheitliche Aussage des Satanismus gegen oder über Gott.

  • vor 9 Jahren

    Das wäre eigentlich eine sehr interessante Frage, allerdings werden Paragraphen im Grundgesetz manchmal ganz bewusst von der Politik ignoriert, an anderer Stelle aber erwähnt und besonders hervorgehoben, wenn es gewissen Leuten etwas bringt.Von daher ist die Frage leider belanglos, auch wenn sie das nicht sein "sollte", persönlich aber finde ich sie recht interessant.

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  • vor 9 Jahren

    Habe noch nie gehört dass das hierzulande noch angewandt wird. Wenn du siehst wie viele Komiker sich über Jesus, Glaube und so lustig machen, dann müssten doch viele verklagt werden.

    Außerdem geben sich Satanisten sich ja nicht so öffentlich zu erkennen wie andere 'Glaubensgemeinschaften'.

  • vor 9 Jahren

    Soweit ich weiß, ist der sogenannte "Gotteslästerungsparagraph" nicht Teil des Grundgesetzes, sondern des Strafgesetzbuches.

    Konkret würde ein entsprechender Vorfall, der zur Anzeige kommt, durch eine Abwägung durch das jeweilige Gericht entschieden werden. Ein Fall, der noch nicht zu alt ist, betrifft einen Titel der Satire-Zeitschrift "Titanic"; dort war ein Kruzifix abgebildet, bei dem das Jesus-Abbild mit nach vorne gerichteten Armen eine Klorolle hält mit der Unterschrift "Spielt Jesus noch eine Rolle?" Der Fall kam zur Anzeige, und damals zumindest wurde die Meinungsfreiheit höher gewichtet als die "Gotteslästerung". (Zumal die Redakteure argumentiert haben, mit dem Titel lediglich ihrer Sorge Ausdruck verleihen zu wollen, dass der Einfluss des Christentums im Absinken begriffen sei.)

    In den vergangenen Jahren hat der Gotteslästerungsparagraph allerdings auch mitunter gegriffen, so dass Theaterstücke oder Publikationen auf dieser Grundlage verboten wurden.

    Insgesamt ist der Paragraph derart schwammig formuliert, dass kaum vorherzusagen ist, inwieweit er bei einem konkreten Fall zum Tragen kommt (was einer der Hauptkritikpunkte ist). Mir scheint es aber so zu sein, dass bei einem Ausleben der eigenen Glaubensfreiheit via "Gotteslästerung", die in einem nicht-öffentlichen Rahmen stattfindet, der Paragraph eher nicht zum Tragen kommt, weil im Paragraphen selbst die Formulierung "öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften" zu finden ist.

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