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Rechnung schreiben ohne eine Gewerbe zu "sein" ?

Hallo!

Und zwar habe ich mir im Internet Schuhe gekauft und diese sind mir nun zu groß. Da der Händler meinte, ich müsste die Versandkosten (über 15 €) tragen, habe ich beschlossen mir die Schuhe zu behalten.

Nun hat eine Bekannte meiner besten Freundin die "Absicht" mir diese Schuhe abzukaufen, allerdings möchte sie eine Rechnung, da auf die Schuhe noch Garantie und Umtauschrecht sind. Ich hab aber leider keine Rechnung mehr, aber im Internet ist es unter meinem Online Shop Benutzerkonto registriert. Wie soll ich nun tun? Einfach so eine Rechnung schreiben? Krieg ich da nicht Probleme mit dem Finanzamt oder sonstiges???

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Sowas nennt man "Quittung" und kann man auch privat ausstellen. Man darf dann nur keine Mehrwertsteuer ausweisen. Das kann man von Hand schreiben oder sich im Schreibwarenladen einen Block mit Vordrucken kaufen, das sieht dann etwa so aus:

    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/6/6d/Quit...

  • vor 9 Jahren

    Ersten ja, Du bekommst Ärger mit dem Finanzamt und Zweitens ...

    Sie braucht die Rechnung wegen eventuellen Garantieansprüchen ... aber nicht von Dir.

  • Marten
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Geh auf die Seite wo die Rechnung hinterlegt ist oder nachvollziehbar ist und druck es aus. Kannst ihr dazu noch eine Quittung geben dass du die Schuhe an sie weiter verkauft hast. Aber du kannst ihr keine Rechnung geben, da du ihr doch gar keine Hersteller Garantie geben kannst :D.

  • XR17A
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Fordere die Ausstellung der Rechnung vom Verkäufer. Bis zu zwei oder jetzt sogar drei Jahre hast Du ein Recht darauf.

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  • vor 9 Jahren

    Eine Rechnung im buchhalterischen Sinn kannst du gar nicht schreiben, denn dann müsstest du die Mehrwertsteuer kassieren und diese ans Finanzamt abführen. Du kannst der Bekannten nur einen Beleg aushändigen auf dem die Summe und deren Bezahlung durch diese vermerkt sind.

    Einen Garantieanspruch bzw. ein Umtauschrecht erlangt diese aber trotzdem nicht, da Du der Vertragspartner des Internethändlers bist und nicht die Bekannte.

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