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crissy fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 9 Jahren

Darf die Polizei den Führerschein abnehmen und auch behalten? Wie sieht da die Rechtslage aus?

Wir hatten gestern darüber geredet, ob die Polizei den Führerschein einbehalten darf,wenn man total breit beim Fahren erwischt wurde. Meiner Meinung nach darf das nur die Führerscheinstelle und ich kann ihn mir nach drei Tagen erst mal zurückholen. Stimmt das?

Update:

Halt, ich habe keinen Führerschein und werde auch keinen machen, also wird mir auch keiner weggenommen. Wir haben darüber GEREDET und mich interessiert die genaue Rechtslage.

Update 2:

Danke Raik, ich kenne nun mal Leute die deine Beschreibung auch erlebt hatten und trotz positivem Drogentest erst ein mal den FS behalten durften. (Leider lernen manche nicht aus ihren Fehlern.)

Update 3:

Und an alle Superschlauen, wenn ich betrunken meine schreibe ich auch betrunken.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Klar darf die Polizei das, lol

  • ?
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Klasse Idee! Jeder, der erwischt wurde, fährt freiwillig irgendwann mal bei der Führerscheinstelle vorbei und gibt ihn ab. Ja, ne is klar...

  • vor 9 Jahren

    die Polizei darf den Führerschein einziehen -- nach einer entprechenden Verhandlung und evtl. Bestrafung wird er der Ordnungsbehörde zugestellt, die nach der entspr. Frist ihn wieder aushändigt

    du kannst ihn nicht nach 3 Tagen zurückholen

  • vor 9 Jahren

    Die dürfen das und zur Not sogar das Auto beschlagnahmen bzw den Schlüssel weg nehmen.

    Die FS überwacht praktisch nur wenn du den FS "verloren " hast wann du ihn wiederbekommst

    Und Total Breit ?? hoffe du bist lange Zeit gut zu fuß

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  • Raik
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Du hast teilweise recht (die meisten anderen Schreiber hier liegen daneben). Richtig ist: sie dürfen ihn vorläufig einbehalten, aber nicht entziehen. Die Polizei ist in Deutschland die Exekutive, nicht die Judikative. Der Entzug müsste von einem Staatsanwalt und dann von einem Richter bestätigt werden, sonst würdest Du Deinen FS zurückbekommen.

    Der Staatsanwalt bestätigt einen vorläufigen Entzug dann, wenn zu erwarten ist dass der FS nach einem Urteil auch entzogen würde. Das ist z.B. dann der Fall, wenn "total breit" sich auf Alkohol bezieht und Du über 1,1%o hast, da das eine Straftat ist die in der Regel einen Führerscheinentzug nach sich zieht.

    Wenn es sich aber nur auf eine Drogenfahrt bezieht (das sind in der Regel Ordnungswidrigkeiten, die ziehen allenfalls ein Fahrverbot und keinen FS-Entzug nach sich) bekommst Du den FS ohne sonstige Auffälligkeiten nach 24 Stunden zurück bzw. es wird nur die Weiterfahrt untersagt und der FS wird gar nicht einbehalten.

    Endgültig entziehen würde ihn dann wahrscheinlich die Führerscheinstelle wegen "mangelnder Eignung". Aber das ist eine andere Geschichte. Und bis die sich meldet würdest Du den FS behalten.

    Quelle(n): www.verkehrsportal.de
  • vor 9 Jahren

    Nicht nur die Polizei, jedermann darf (und muß) Dir den Autoschlüssel abnehmen, um eine Straftat (=besoffen autofahren) zu verhindern.

  • vor 7 Jahren

    Zum Thema ,wie lange die Polizei den Führerschein behalten darf.

    Ich hab auf dem Parkplatz im Auto betrunken gepennt. ( Morgens nüchtern auf den Parkplatz gefahren und danach das Fahrzeug nicht bewegt.) Eine Zeugin hat gesehen das ich dann besoffen eingestiegen bin und hat die Polizei gerufen. Als die Polizei kam hab ich gedöst und Musik gehört.

    Jetzt liegt der Schein und der Sachverhalt schon fast drei Monate auf der Wache.

    Warum????

  • vor 9 Jahren

    na klar darfst du dann weiterfahren... du musst den grünen nur versprechen bis zum gerichtstermin den alkoholpegel so zu lassen wie er ist damit der staatsanwalt genug beweise hat..!!

    aber weiterfahren mit führerschein......KEIN PROBLEM!!!!!!!!

  • vor 9 Jahren

    Nachdem dir rechtmäßig die Polizei deinen Führerschein abgenommen hat wegen ,,Trunkenheit am Steuer"-(KFZ fahren unter starken Alkoholeinfluss) ,kannst du dir dann nach der ausgesprochenen Strafe durch eine zeitliche begrenztes Fahrverbot deinen Führerschein danach bei der ,,Führerscheinstelle" wieder abholen.

  • top
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    probiers doch einfach mal aus. anscheinend bist du noch nie in eine polizeikontrolle gekommen. natürlich können die dir den führerschein sofort abnehmen und dir die weiterfahrt verbieten. dann steht dein auto da wo du den führerschein abgeben musstest und keinen meter weiter. führerscheinstelle gibts wohl blos in deiner phantasie..

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