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Anzeige bei der Polizei erstatten ?
Guten abend.
direkt zu meiner Frage bzw. meinem Problem
am 27.01 hab ich am späten abend, wenn es denn nicht sogar schon der 28.01 war, meine Bankkarte verloren und sie direkt sperren lassen (am 28.01 um 05:00 Uhr morgens). Aber komischerweise, konnte noch jemand mit meiner Karte bei Karstadt und REWE einkaufen, da haben die Leute für insgesamt 100 € etwas gekauft mit meiner Karte.
So, dann bin ich am darauffolgenden Montag direkt zur Bank, und die haben es dann für mich zurück gebucht. Jetzt hab ich 2 ,,1.Mahnungen" bekommen, die eine von REWE und die andere von Karstadt, dass sie das Geld haben wollen.
Und die Bankkauffrau am Schalter erzählte mir, da liegt ne Straftat vor .. klar .. und ich solle zur Polizei und das melden, das hab ich bis heute noch nicht gemacht (Da ich mir dachte .. Die Polizei findet eh keinen .. also wozu ?!) Nur dann bin ich vorgestern noch einmal zur Bank, und da sagte sie mir, ich solle jetzt ernsthaft mal zur polizei. Das werde ich auch Donnerstag machen, (denn nur an dem tag ist unsere ,,Polizeidienststelle besetzt, da es hier nicht gerade ne großstadt ist)
Nun ist die eigentliche Frage: Kann ich die Anzeige noch machen ?! Denn die anzeige muss ja gemacht werden, ich hab bei Karstadt und REWE angerufen und gesagt, dass ichs nicht war, und als beweis soll ich denen natürlich die Kopie der anzeige schicken.
Aber kann ich die Anzeige jetzt überhaupt noch machen ?
Danke für jede seriöse Antwort, und ich möchte jetzt bitte keine Kommentare von wegen (Wie kann man nur so blöd sein, geh doch eher hin)
Wie gesagt, für mich war's schwachsinn, da wen anzuzeigen den eh keiner findet, aber jetzt muss ich die anzeige ja doch machen, aufgrund der Versicherung etc.
Vielen dank
@ Fritz Kalitzki
Ich habe nie gesagt, dass die beiden Läden in meinem Ort liegen.
Ich war in einer anderen Stadt, und hab die Karte da verloren, und in dieser Stadt wurde auch genau bei diesen beiden Läden bezahlt.
12 Antworten
- WolfgangLv 4vor 9 JahrenBeste Antwort
Mit Sicherheit. So schnell verjährt ein Betrugsdelikt nicht. Natürlich werden Dir die Beamten die Frage stellen :"Warum erst jetzt?" aber das ist letztenndlich gar nicht deren Sache. Sie haben die Anzeige aufzunehmen.
- Anonymvor 9 Jahren
Allgemeine Verährungsfrist beträgt 3 Jahre, nichts desto trotz solltest du deinen Hintern schnellstmöglich, am besten morgen früh zur Diensttelle bewegen und Strafanzeige gegen Unbekannt stellen.
- Anonymvor 9 Jahren
Natürlich kannst du noch anzeigen - solltest du auch so schnell wie möglich.
- Anonymvor 9 Jahren
Es gibt keine Zeitfrist, innerhalb der man eine Straftat anzeigen kann/muss. (Die Anzeige einer verjährten Straftat ergibt natürlich wenig Sinn, aber darum geht es ja hier nicht). Natürlich ist es sinnvoll, das so schnell wie möglich zu machen. Außerdem ist es durchaus im Rahmen des möglichen, dass der Straftäter wegen einer anderen Straftat belangt wird, und dass dabei auch Deine Karte auftaucht.
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- Anonymvor 9 Jahren
Was erzählst Du uns ende März!
- minogueLv 4vor 4 Jahren
ja du kannst sie anzeigen. das replaced into sie macht ist mobbing oder stalking und ist strafbar. weis aber nicht ob das die beste lösung ist. kannst vom netzbetreiber auch die nummer sperren lassen dann kann sie dich nicht mehr anrufen.
- nixwissenLv 4vor 9 Jahren
Ich habe mal in NRW Urlaub gemacht und musste mir anhören, dass die lieben Bolizeibeamten nicht für Straftaten zuständig sind! nachdem ich dennoch eine Strafanzeige stellen wollte hat man mir folgendes gesagt: " Wir halten uns daraus"! Kommt vielleicht auch darauf an in welcher Region und gegen wen man Strafanzeige stellen möchte!
Ps.: Man kann eine Strafanzeige auch direkt bei der Staatsanwaltschaft stellen...
- Slovak08Lv 7vor 9 Jahren
"...am 27.01 hab ich am späten abend, wenn es denn nicht sogar schon der 28.01 war, meine Bankkarte verloren und sie direkt sperren lassen (am 28.01 um 05:00 Uhr morgens). Aber komischerweise, konnte noch jemand mit meiner Karte bei Karstadt und REWE einkaufen, da haben die Leute für insgesamt 100 € etwas gekauft mit meiner Karte."
Freitag, 27.01. am späten abend oder schon Samstag, 28.01. verloren, gesperrt am 28.01. um/gegen 05:00 Uhr - das sind deine Fakten. Mit welchem Datum und welcher Uhrzeit wurde bei Karstadt und Rewe bezahlt? Das ist entscheidend ob deine Aussagen glaubwürdig sind oder nicht. Du könntest auch die Karte weggeworfen, anschließend wegen Verlust sperren und daher auch die Rückbuchung veranlasst haben. Daher musst du auch eine Verlustanzeige und jetzt auch eine Anzeige wegen betrügerischer Benutzung einer Maestro-Card gegen Unbekannt bei der Polizei abgeben.
- PunkLv 5vor 9 Jahren
1. Gegenfrage: Was hast du zu verlieren, außer einer Stunde Zeit ?
2. Eine Frist gibt es für Anzeigen nicht. Du kannst auch nach einem Jahr einen Diebstahl anzeigen, und sei es nur, weil sie dann entdecken, dass dein Eigentum bereits bei einem Dieb gefunden wurde, aber nicht zugeordnet werden konnte. Die sind nicht verpflichtet, die Bank zu fragen.
3.Gegenüber den Läden bist du zunächst haftbar, denn eine Karte ist sowas wie ein Ausweis.
4.Allerdings erlischt die Haftung, wenn der Ausweis nachweislich gestohlen bzw. die Unterschrift nachweislich falsch ist. Dafür brauchst du nicht unbedingt eine Anzeige, ein Alibi genügt auch; die hätten ja auch die Unterschrift prüfen müssen.
5. Blöd isses, wenn mit PIN bezahlt wurde; dann nimmt jedes Gericht an, dass du die ausgeplaudert oder drauf gepinselt hast -> grobe Fahrlässigkeit.
6. Mit der Anzeige kannst du im Zweifelsfall ein Ermittlungs- oder gar Strafverfahren gegen dich vermeiden. Auch wenn du da unschuldig rauskommst; es ist mehr als lästig.
- Anonymvor 9 Jahren
...in einer stadt, die karstadt und rewe ihr eigen nennt, da sollen die bullen nur donnerstags mal vorbeischauen....??
...spiel woanders...!!!!!!!!!!