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Krankanhausaufenthaltsgebühren?

Guten Tag an alle,

und zwar war ich für ca 3 wochen im KH und muss nun 140€ gebühren bezahlen, dass problem was ich habe ist die frage bin ich dafür verantwortlich und muss ich diese bezahlen, meine situation ist ich wohne bei meiner mutter(sie ist chronisch krank) und gehe selber noch zur schule und habe kein einkommen muss meine mutter dann dafür aufkommen? das einzige was ich "verdiene" ist meine halbwaisenrente von ca 95 euro/monat

kann mir einer helfen, bitte?

Update:

Also ich bin 19 also muss ich trotzdem die 140 € bezahlen und mir das geld von der krankenkasse wiederholen oder wie muss ich das verstehen, und wie soll ich dass dann anstellen von grade mal knapp 95 euro rente im monat

p.s. vielen dank für eure antworten

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Das ist Dein Privatanteil, den Du bezhalen mußt, da Du volljährig bist.

  • Anna
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    wie alt bist du?

    Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag je Kalendertag an das Krankenhaus. Die innerhalb des Kalenderjahres bereits an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung geleistete Zahlung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 des Sechsten Buches sowie die nach § 40 Abs. 6 Satz 1 geleistete Zahlung sind auf die Zahlung nach Satz 1 anzurechnen.

    Kurz und bündig heißt das: Jeder volljährige Kassenpatient muss zahlen, Ausnahmen gibt es hier keine. Außer man ist von den Zuzahlungen befreit. An einer anderen Stelle im SGB V ist der Zuzahlungsbetrag mit 10 Euro pro Kalendertag festgelegt.

    Minderjährige sind von diesen Zuzahlungen befreit.

    Du kannst bei der Krankenkasse sofort eine Befreiung beantragen , wenn deine Zuzahlungen zwei prozent über deinen Jahresbruttoeinnahmen liegen

    oder

    bezahlen und dir das Geld am Ende des Jahres von der Krankenkasse wiederholen.

    nachtrag: geh mit deinen einkommensnachweisen (rentenbescheid) sofort zur krankenkasse und beantrage eine befreiung

  • vor 9 Jahren

    Ja, musst du.

  • ?
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Die zehn Eurto pro Tag im Krankenhkaus sollen in erste Linie für die Verpflegung herhalten, die man ja zu Hause seiner Mutter erspart, rein rechnerisch !

    Quelle(n): SozialGesetzBuch (römisch) V
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  • TriPo2
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Die 10,- € / Tag Zuzahlung ist altersabhängig. Bist Du noch minderjährig bist Du - wie auch bei der Medikamentenzuzahlung - befreit. Ab 18 Jahren bist Du zuzahlungspflichtig - hast Du kein Einkommen kann u.U. bei der Krankenkasse eine Befreiung beantragt werden - die jetzige Rechnung wirst Du dann aber trotzdem zumindest vorfinanzieren müssen.

    Noch was: was auch immer Dein "selbst verschuldet" ist - man muss in einem Jahr für max. 28 Tage die Zuzahlung leisten. Also was auch immer Du vor hast - das kann teuer werden!

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