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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 9 Jahren

Mein Freund wird bei mir einziehen, muß ich der Hausverwaltung bescheid sagen?

Wir möchten erst einmal sehen, ob wir gut miteinander im alltäglichem Leben auskommen, bevor er seine Wohnung aufgibt. Aber wir werden nun zusammen bei mir leben. Kann es Ärger mit der Hausverwaltung geben?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Lt. §§ 540,553 BGB muss der Mieter den Vermieter/Vertragspartner um Erlaubnis fragen und der Vermieter/Vertragspartner muss dem i.d.R. zustimmen - also reine Formsache.

    Bis 8 Wochen läuft es unter Besuch.

    JürgenNRW hat nur im 2. Absatz recht. Da der Betriebskostenanteil lt. BGB nach m² und nicht nach Personen abgerechnet wird, hat dies nur maginale Bedeutung. Ausnahme: Wenn etwas anderes im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    6 Wochen kannst du dir Zeit lassen. Das ist noch " Gastzeit". Wenn er danach dauerhaft bleibt, musst du es melden wegen Nebenkosten, die personenabhängig sind- Müll, Wasser.

  • vor 9 Jahren

    Natürlich muss du Bescheid geben!

  • ?
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    ja dazu bist du verpflichtet

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  • Miana
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Wenn er nur ein Gast ist, kein Problem, nach meine Kenntnisse.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Mitbewohner müssen gemeldet werden.

  • vor 9 Jahren

    Laut Mietvertrag muss er innerhalb von 8 Tagen seine Anmeldung der Meldebehörde vorlegen. Außerdem sind u.U. mehr Umlage zu zahlen.

  • vor 9 Jahren

    Hallo,

    JürgenNRW hat Recht. Und wenn du Mieterin bist, mußt du deinen Vermieter um Erlaubnis fragen bzw. ihm Bescheid sagen. -- Da er ja länger als 1-2 Wochen bei dir zu Gast sein wird.

    Gruß

    Blumenfan

  • vor 9 Jahren

    Zusätzliche Bewohner müssen wegen der Neuberechnung der Betriebskosten der Hausverwaltung gemeldet werden. Es werden bestimmte Betriebskosten auch bei dir nach Personenanzahl berechnet. Schau da mal in deine letzte Betriebskostenabrechnung.

    Eine Belegung der Wohnung mit einer weiteren Person darf nur in Ausnahmefällen verweigert werden. Ein Grund wäre zum Beispiel eine Überbelegung in einem Kleinstappartement.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Soso, Hundefanatiker allein reicht wohl nicht...na ja...

    Ei LOGISCH mußt Du VOR dem Einzug einer weiteren Person die Hausverwaltung fragen, ob sie das überhaupt genehmigt. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand.

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