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kann ich bei einem Gebrauchtem Auto vom Kaufvertrag zurück treten?
Guten Abend.
Ich habe mir heute in einem Autohaus ein gebrauchtes Auto gekauft.
Es hat 5990 euro gekostet.
Jetzt habe ich aber das selbe auto vom gleichen händler im internet für 5745 euro gefunden.
Ich komme mir echt veräppelt vor.
Mein Vertrauen in dieses Autohaus ist jetzt weg und deswegen wollte ich fragen ob ich einfach so vom Kaufvertrag zurück treten kann?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen
Danke schon mal im Vorraus
Ok danke für die Antworten. ist echt schade. ich denke nicht das das auto irgendwelche mängel hat. nur ich finde es halt echt mies das man versucht mich über den tisch zu ziehen. ich vesuche trotzdem mal morgen dahin zu fahren und mit denen darüber zu reden. hoffentlich komm ich da doch irgendwie wieder raus
Ich hab das Auto noch garnicht bekommen. ich kann das erst donnerstag abholen.
Ich hab mal gehört das man innerhalb von 2 Wochen ohne gründe vom kaufvertrag zurück treten kann aber ob das bei autos auch so ist weiß ich nicht.
Ich habe gerade noch mal geguckt. ich habe nur ein zettel unterschrieben und da steht drauf : "Bestellung eines gebrauchten Karaftwagen". ist das dann überhaupt der Kaufvertrag?
8 Antworten
- .Lv 6vor 9 JahrenBeste Antwort
du kannst höchstens versuchen, dass sie dir aus kulanz den wagen zurücknehmen. einen anspruch darauf hast du aber nicht.
- kapovazLv 6vor 9 Jahren
du zahlst etwa 250 mehr
die frage iss nu
lässt der händler das auto für dich zu
evtl mit tüv
oder leistet er für andere sachen noch vorkasse?
das kann einiges kosten
gibt er dir evtl garantie
die beim internetangebot nicht mit drin ist
- SokratesLv 6vor 9 Jahren
Ein geschlossener Vertrag ist ein geschlossener Vertrag.
Du kannst aus dem Vertrag nur rauskommen, wenn Du wesentliche Mängel an dem Auto feststellst. Wesentliche! Dann kannst Du zurücktreten.
Tut mir leid.
- vor 9 Jahren
Soviel ich weiss, kannst du binnen 14 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten.
Aber schau dir mal folgenden Link an.
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- Anonymvor 9 Jahren
"Ich hab mal gehört das man innerhalb von 2 Wochen ohne gründe vom kaufvertrag zurück treten kann aber ob das bei autos auch so ist weiß ich nicht."
AAARRRGGGLLLL!!!!!!!!!!
Nein, das ist nicht nur bei Autos nicht so, sondern das ist ganz allgemein fast niemals und nirgends so.
Eine Ausnahme bilden Haustür- und Onlinegeschäfte (was halt früher mal vom Fernabsatzgesetz abgedeckt wurde, welches längst ins BGB integriert wurde), und da auch nur von gewerblichen Händlern an private Käufer. Ansonsten GIBT ES KEIN ALLGEMEINES RÜCKTRITTSRECHT, herrje.
- RaikLv 7vor 9 Jahren
die Bestellung ist verbindlich. Ein Rücktrittsrecht ist bei einem normalen Kauf vor Ort nicht vorgesehen. Das ginge nur, wenn Du zur Finanzierung auch einen Kreditvertrag abgeschlossen hättest. Für diesen hast Du ein Kündigungsrecht und das würde auch die Bestellung aushebeln.
Im übrigen gilt beim Kauf das Gesetz der freien Preisbildung. Der Händler wollte soviel haben, Dir war es das Auto wert, ihr habt Euch geeinigt. Wo steht, dass er Dir den günstigsten Preis anbieten muss? Das macht auch (so gut wie) kein anderer Händler.
Im Übrigen ist bei Gebrauchtwagen soviel vom Zustand, von der Ausstattung und von der Laufleistung abhängig, da können 250.- € Preisunterschied locker erklärbar sein. Viel wichtiger ist doch, dass Du ein zuverlässiges Auto bekommst welches Dir gefällt.
Also gräme Dich nicht und freue Dich am neuen Auto.
- vor 9 Jahren
.
Der Kaufvertrag ist eine schriftliche Bestätigung beider Seiten.
Wenn Mängel verschwiegen wurden z.B. das sich herausstellt das es ein Unfallwagen war, dann kann man den Weg zum Anwalt bzw. Gericht gehen.
Sonst sehe ich hier keine Gründe, da es eher deine Schuld war sich vorher nicht über die Preise und somit andere Anbieter informiert zu haben ...