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Was kann ich alles beantragen?

Hallo,

ich hab ein tierrisches Problem in meiner Beziehung und sehe auch langsam nach 2 Jahren keine Möglichkeit mehr diese aufrecht zu erhalten.

So aber nun zu meiner eigentlichen Frage:

Unser gemeinsamer Sohn ist mittlerweile 4 Monate und wir haben beide das geteilte Sorgerecht, wir wohnen noch zusammen und ich bekomm Elterngeld in Höhe von 470€ und natürlich Kindergeld für meinen Sohn. Mein Freund ist nun arbeitslos weil er es provoziert hat indem er in der Probezeit 7 Wochen krank gemacht hat.

Was kann ich denn beantragen wenn ich mich trenne? Vielleicht muss ich noch erwähnen das ich Auszubildende bin und BAB bezogen hab was natürlich im Moment weg fällt wegen meiner Elternzeit.

Wäre super mir könnte jemand helfen

Lg

Update:

Also wirklich viel ist das finde ich nicht was ich bekomm nachdem ich fast nichts mehr besitze seit ich mit ihm zusammen bin.

Und so dumme Aussagen wie wir sollen uns um das Kind kümmern, kann man sich echt sparen ich tu für meinen Sohn alles und wir kümmern uns auch um ihn. Die Beziehung war ja nicht von vorne rein mist, oder vielleicht schon aber ich hatte immer Hoffnung mit dem Kind wird alles besser, jeder macht mal Fehler und das war meiner. Kann man aber nu nicht mehr ändern.

Zum Amt gehen einfach mal so klappt nicht, ich kann das Haus nicht ohne ihn verlassen weil es sonst hier nur Stress gibt.

Und bevor mir jemand raten möchte erst mal zu den Eltern zu ziehen klappt leider auch nicht, mein Vater ist Soldat und zur Zeit in den USA stationiert und mehr Family hab ich nicht mehr

6 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    hey

    deine situation ist kompliziert aber man kann dir helfen. bei einer ausbildung kannst du wie gesagt bab beziehen bei keiner ausbildung hartz 4 bzw arbeitslosen geld 2. Zusätzlich kannst du wohngeld beantragen. Kindergeld bekommst du sowie unterhalt vom vater. dazu kannst du bei der GEZ anrufen und um ein formula bitten das dich von diesen gebühren freistellt. ansonsten musst du eventuell etwas sparen und in eine kleinere wohnun umziehen wo dein freund nicht mit eingeplant ist.

    Viel Glück dir und und sehe deine situation nicht auswegslos ich dachte auch lange zeit ich wäre komplett verloren. Viel mut kraft und glück dir und deinem Kind!

  • vor 9 Jahren

    Noch zusätzlich? Du bekommst doch schon ziemlich viel... Eigtl nur noch Wohngeld, je nach Situation

    Klar, als junge (und wohl erste) Mutter benötigt man einiges, auch an Geld, aber der Staat hat auch seine Grenzen... am besten wäre es wohl, die Großeltern des Kindes anzusprechen

    Da du Auszubildene bist kannst du schliesslich kein Hartz4 beantragen. Andere Möglichkeiten gibt es nicht. Aber Elterngeld+ Kindergeld+ mögliches Wohngeld wäre bei dir eh höher als der Hartz4 Satz...

  • Lene
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Ob dein zukünftiger Ex arbeitslos ist oder nicht: Kannst du in den ersten 3 Lebensjahren eures Kindes wegen der Betreuung dieses Kindes nicht soviel arbeiten, dass du damit deinen Bedarf decken kannst, muss ER das tun.

    Gehst du zum Amt, um unterstützende Leistungen zu beziehen und wirst du tatsächlich als bedürftig eingestuft, bekommt ER Post vom Amt.

  • Anna
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    solange ihr zusammen wohnt, teilt ihr euch doch sicher die kosten für miete, essen etc.?

    was für ein haus? wie ist die wohnsituation? miete, bei seinen eltern oder wie?

    hartz4 oder sozialhilfe fällt weg, das ist fakt, da kindergeld und elterngeld angerechnet wird. und da liegst du darüber.

    du kannst zusätzlich unterhalt einfordern, wenn er nicht zahlt oder nicht zahlen kann, beantragst du unterhaltsvorschuß beim jugendamt. wird für die dauer von sechs jahren bewilligt / nur bis zum zwölften lebensjahr.

    zusätzlich wohngeld. und dann probiere den kindergeldzuschlag zu bekommen.

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Co...

    es gibt auch spezielle rechner im internet, wo du deinen anspruch & die höhe überprüfen kannst.

    ein tipp noch: du wirst immer klar kommen mit deinem kind - ich finde es richtig, wenn du dich trennst, denn lieber allein mit kind, als in einer familie, wo es nicht funktioniert. ich drücke dir die daumen, es klappt schon alles!

    nachtrag: du kannst dich nicht von der gez befreien lassen, dafür erfüllst du die voraussetzungen nicht. geht nur bei alg I, II, sozialhilfe etc.

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  • Karl
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    gehe am besten zur ARGE und lass dich beraten.

  • vor 9 Jahren

    Geh doch am besten zum Amt, erkläre deine Situation und erkundige dich dort, welche Möglichkeiten du hast. Die Sachbearbeiter selbst können dir da bestimmt am ehesten eine Auskunft geben.

    LG

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