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Kleinunternehmer und Steuern absetzen?

Hallo, betreibe ein Kleinunternehmen (mobile Tierbetreuung). Ich erhebe keine Mehrwertsteuer nach §19 UsStG. Nun steht meine Steuererklärung für das Jahr 2011 an. Als ich mir im November 2011 meine Steuernummer geholt habe, fragte ich dort schon nach was ich absetzen kann. Die Dame meinte das ich KFZ, Telefon usw. absetzen kann und das wieder bekomme: Nun habe ich mir heut die Steuererklärung geholt und nochmal nachgefragt, da meinte eine andere Dame das ich GARNICHTS zurück bekomme?! Also bleibe ich nun auch meinen Betrieblichen Ausgaben sitzen oder wie verstehe ich das? Kann ich das KFZ nicht absetzen?? Wieso führe ich ein Fahrtenbuch dann? Meine Firma pflegt und füttert die Tiere von Leuten die in Urlaub fahren/Fliegen. Ich fahre zu den Leuten (habe natürlich die Schlüssel) und versorge die Tiere. Die Leute müssen eine Benzinpauschale zahlen und Betreuungskosten pro Tag. So wie sieht das nun aus mit Kfz-Werkstattrechnung?? Werbekosten??? KFZ-Steuer?? KFZ-Versicherung??? Drucker (neu gekauft)??? Druckerpapier??? Telefonkosten (rufe die Kunden von meinem Handy an und schicke auch sms)??? Kann mich jemand aufklären?? ich zahle ja auch Steuern für Benzin, Telefon und Benzin. Habe alle Quittungen vom Tanken aufbewart auch die Rechnung der Kfz Werkstatt und der Druckerpatronen. Bekomme ich überhaupt irgendwas von dem Finanzamt wieder?? Benutze das Auto Privat und Gewerblich, deswegen auch Fahrtenbuch. Habe vor mir einen Motorroller zu holen und mir wurde gesagt das ich den voll absetzen kann, weil der nur für die Firma ist und nicht Privat. Also ich soll Kaufpreis, Benzin und Versicherung absetzen können, laut der ersten Dame. Ich bin sehr irritiert. Kann mir jemand Klarheit verschaffen was ich absetzen kann und was nicht?? Kleinunternehmen das keine Mehrwersteuer ausweist und erhebt.

Aber ich zahle ja die MwSt bei Benzin, Drucker und co.

Vielen Dank

Update:

@ John DD

Also bekomme ich die Ausgaben für alle Betreibskosten vom Finanzamt wieder?

7 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn du keine Mehrwertsteuer einnimmst, kannst du sie auch nicht gegen gezahlte MwSt verrechnen.

    Aber du kannst deine gesamten Kosten natürlich als Betriebsausgaben absetzen; nicht nur gezahlte MwSt.

    NACHTRAG

    Das Finanzamt erstattet keine Kosten, sondern berechnet die Steuerlast.

    Betriebskosten schmälern den Gewinn - und nur auf den Gewinn zahlst du Steuern. Ganz simpel:

    Einnahmen - Betriebsausgaben = zu versteuernder Gewinn.

  • vor 9 Jahren

    Du hast mit der Umsatzsteuer nichts am Hut, wenn du keine zahlst

    Die Steuerarten, die für dich interessant sind:

    Gewerbesteuer

    Einkommensteuer

    Sofern du keine Lust, keine Zeit hast auf einen Steuerberater, deine Papiere selbe erledigst, würde ich zu einer Steuersoftware raten. Dort beantwortest du alle Fragen und erfährst, am Ende, mit welcher Rückerstattung du rechnen kannst.

    Dir fehlt das betriebswirtschaftliche Hintergrundwissen. Du kannst dir auch in einer Bibliothek z.B. mal ein paar Stunden Zeit nehmen und da einige Bücher welzen, du wirst dann selber sicherer werden und besser Bescheid wissen.

    Der Tipp mit dem Steuerberater ist allerdings gut, denn es gibt immer wieder mal Neuerungen oder etwas, was man übersehen hat, wenn man nicht immer im Thema. Man kann auch nur Beratungsgespräche buchen, wenn man keine Dauerbetreuung benötigt.

    Zum Thema selber

    Die Steuer, die du zahlst beim Kaufen, nennt man Vorsteuer. Diese Steuer können beim Finanzamt aber nur die Unternehmer zurückerstattet bekommen, die selber die Umsatzsteuer aus eigenen Rechnungen erheben. Logisch, dass dann, wenn du keine Steuer erhebst, keine zurück bekommen kannst.

    du konntest wählen, nach § 19 ...besteuert zu werden. Die Freigrenze liegt im 1. Jahr für den Umsatz bei 17.500€ im Vorjahr und im laufenden Jahr bei <= 50.000 €.

    Wenn du Glück hast, musst du gar nicht bezahlen, dann bekommst du natürlich aber auch keinen Cent zurück. Du warst da falsch informiert, so das du dich darauf verlassen hast, dass du was zurückbekommen musst.

    Sofern zu aber etwas zahlen müsstest, richtet es sich nach deinem Gewinn.

    Der Begriff "etwas absetzen können" bedeutet, dass du diesen Betrag als Gewinnreduzierenden geltend machen kannst und nicht, dass du genau diesen Betrag zurück bekommst.

    Alle Kosten musst du aber aufschreiben und verwahren, dazu bist du verpflichtet, auch wenn du unter der Freigrenze zur Besteuerung für Gewerbesteuer oder Einkommensteuer liegst.

    Nun, wieso wechselst du denn nicht und zahlst Ust und bekommst deine gezahlte Ust zurück. Du hättest das vorher vielleicht besser ausrechnen sollen. Wenn du so viel kaufen musst, wäre es wahrscheinlich besser gewesen, du hättest es anders gemacht, aber man muss die Gesamtzahlen vor Augen haben, um es beurteilen zu können. So konntest du ja zu günstigeren Preisen anbieten..und mehr Kunden an dich binden...

    - Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag. Die Freigrenze liegt bei 24.500 Euro (habe es gerade für dich recherchiert auf wiki). Dieser Betrag ist aber nicht der Umsatz, sondern der Gewinn.

    Die Berechnung ist ggf. anders als bei der Einkommensteuer, deshalb ist man auf entweder Fachsoftware oder Fachberater angewiesen.

    Nur wer beim Gewerbeamt eine Gewerbe angemeldet hat, ist verpflichtet zur Gewerbesteuer. Freiberufler sind z.B. ausgeklammert.

    - die Einkommensteuer richtet sich ebenfalls nach dem Gewinn, entsprechend den gesetzl. Vorschriften.

    Generelle Besteuerung von Personengesellschaften und Kleinunternehmen:

    Mit einer Personenges. oder einem Kleinunternehmen musst du nur eine Ausgaben- Einnahmen- Rechnung machen, die du beim Finanzamt vorzulegen hast oder auch 10 Jahre aufzubewahren hast.

    Du bist nicht verpflichtet, eine sogenannte doppelte Buchführung zu betreiben, die aber den Vorteil hat, dass man wesentliche besser den Überblick über die verschiedenen Zusammensetzungen von Gewinnen und Kostenarten behält. So kann man leichter Kalkulationen lenken.

    Schwierig ist es bei der Einnahmen- Ausgaben- Rechnung dein Einkommen als Gehalt in ein und derselblen Summe monatlich aufzuzeigen.

    Deshalb sollte sich jeder die Gesellschaftsform gut überlegen u. ggf., wenn´s läuft den Gesellschaftstypus hinterfragen/modifizieren.

    Toll, dass du es schaffst, dir deine eigene Existenz aufzubauen, Chapeau !!

  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Damit du etwas zurückbekommst, müsstest du ja erstmal etwas gezahlt haben. Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass du von November 2011 bis Ende Dezember 2011 mit einer mobilen Tierbetreuung so viel Gewinn gemacht hast, dass du überhaupt Steuern fällig werden. Falls aber doch, werden deine Kosten auf den Gewinn angerechnet, so dass das zu versteuernde Gesamteinkommen sich verringert und weniger Steuern fällig werden. Schonmal was von Abschreibung gehört?

    Das Finanzamt ersetzt dir NICHT die Kosten für Sprit, Druckerpapier, Drucker, Auto, Motorroller, Werkstatt etc. Ich persönlich glaube dir auch ehrlich gesagt nicht, dass du all diese Ausgaben einzig getätigt hast, um ein Kleinunternehmen zu gründen, für das du noch nichtmal Mehrwehrtsteuer erheben brauchst. Vielleicht solltest du dich mal vertrauensvoll an einen Steuerberater wenden, bevor du dich finanziell ins Unglück stürzt

  • vor 9 Jahren

    Ich würde an Deiner Stelle einen Steuerberater aufsuchen und Dich beraten lassen. Kostenpunkt um die € 75,- und die kannst Du als betriebliche Aufwendung absetzen.

    Ansonsten musst Du wohl eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. (§ 4 Abs.3 EStG)

    Alles was nötig ist, um die Einnahmen zu generieren kannst Du auch ansetzen.

    Da Du keine Umsatzsteuer erhebst, kannst Du Dir allerdings auch keine Vorsteuer ziehen.,

    Zitat von JohnDD

    "Einnahmen-Ausgaben =Gewinn/Verlust"

    Das meine ich mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

    Manche Aufwendungen müssen auch über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

    Und da gibt es dann auch noch Unterschiede.

    Ich würde wirklich ein Beratungsgespräch machen.

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  • vor 9 Jahren

    STEUERBERATER !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    der erledigt das für dich .

    Vielleicht hättest du mal vor beginn deiner tätigkeit dich mit nem steuerberater unterhalten sollen !!!!!!

    Nur weil du keine UMSATZSTEUER in rechnungstellst heist das nicht,dass du keine zahlen musst

    DRINGEND STEURBERATER !!!

    die rechnung von dem kannst du dann im nächsten jahr geltend machen .

  • vor 9 Jahren

    Du kannst Deine Ausgaben geltend machen bzw. die Anschaffungen abschreiben. D.h. Investitionen werden für Deine Einkommenssteuer angerechnet (also von Deinem Gewinn für die Besteuerung abgezogen)

    Du kannst aber nicht die MWSt. Deiner Aschaffungen verrechnen, wenn Du dich befreien lassen hast.

    Am Anfrag der Selbständigkeit lohnt sich ein Steuerberater oder die Mitgliedschaft in einem Steuerverein (gibts auch für Selbständige.

  • vor 9 Jahren

    Soviel ich weiß, kann man nichts absetzen, wenn man keine MwSt erhebt.

    Das ist ja grad dass gute, dass sich die Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnet.

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