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Mietvertrag umschreiben lassen?

Hallihallo,

habe eine Frage bezüglich meines Mietvertrages.

Bin im Juli mit meinem Freund zusammengezogen, im Mietvertrag habe ich uns beide angegeben.

Nun möchte ich aus der Wohnung ausziehen da ich wegen einem Schulwechsel in eine andere Stadt ziehen muss.

Mein Freund möchte in der Wohnung bleiben und sich einen Mitbewohner suchen um die Wohnung weiterhin bezahlen zu können.

Jetzt stellt sich uns die Frage ob wir die Wohnung komplett kündigen müssen oder einfach einen neuen Mietvertrag anfordern können um ihn als (vorerst) alleinigen Mieter angeben zu können.

Gibt es dafür eine Regelung oder ist das individuell mit dem Vermieter abzusprechen?

Ausserdem ist die Kaution auf meinen Namen hinterlegt. Wird es diesbezüglich Schwierigkeiten geben können?

Ich hoffe man versteht was ich mit diesen Fragen meine ;)

Danke euch schonmal im Vorraus für die Antworten.

5 Antworten

Bewertung
  • Lene
    Lv 6
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ihr müsst gemeinsam kündigen.

    Natürlich gibt es die Möglichkeit, mit dem Vermieter individuell zu regeln, ob er auf die 3 Monate Frist besteht oder ob er direkt einen neuen Vertrag mit einem neuen Mitbewohner macht. Anspruch darauf habt ihr aber nicht.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Solange du als Mieterin im Mietvertrag stehst, haftest du gemeinsam mit deinem Freund gesamtschuldnerisch für die Miete in voller Höhe. Das bedeutet, der Vermieter kann die gesamte Miete von dir eintreiben, falls dein Freund nicht zahlt.

    Kündigen kannst du den Vertrag nur gemeinsam mit deinem Freund. Wenn der sich weigert, hast du den Vertrag weiter an der Backe - du könntest ihn allerdings darauf verklagen, einer Kündigung zuzustimmen.

    Wenn der Vertrag gekündigt ist, muss der Vermieter keineswegs wieder an deinen Freund vermieten, das liegt ganz in seinem Ermessen.

    Du siehst: Es gibt eine glasklare gesetzliche Regelung, aber leider ist die für dich nicht gerade besonders vorteilhaft. Deshalb sollte man sich extrem gut überlegen, ob und mit wem man solche Verträge unterschreibt.

  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Wenn der Mietvertrag von beiden unterschrieben wurde, sind beide Mieter gleichberechtigt und haften beide in voller Höhe für den gesamten Mietbetrag. Wenn du ausziehen willst, musst du den Vertrag kündigen. In dem Fall bleibt dein Freund als alleiniger Hauptmieter übrig, ohne dass der Vermieter dagegen etwas unternehmen könnte. Für einen neuen Zweitmieter wird der bestehende Vertrag mit einem Zusatz versehen, für einen Untermieter braucht dein Freund die schriftliche Genehmigung des Vermieters.

    Die Kaution kann bleiben, wo sie ist, und ob du den Betrag von deinem Freund einforderst, ist deine Sache.

  • erjott
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Meine Meinung: wenn ich an 2 Menschen vermiete, habe ich zwei, bei denen ich die Miete fordern kann. Wenn einer von den beiden geht, dann gibt es diesen Vertrag nicht mehr. Dann kann ich mir überlegen, ob ich mit einem von den Beiden einen neuen Vertrag mache. Auf jeden Fall müßte m. E. der Mietvertrag (2 Mieter) gekündigt werden, damit der Ausziehende aus der Haftung ist. Damit hat der Zurückbleibende keinen gültigen Mietvertrag mehr - es sei denn, der Vermieter akzeptiert ihn alleine. Ich würde dem Vermieter das mit dem "unvorhersehbaren" Schulwechsel erklären. Wenn es keine Klagen gab - warum sollte er nicht einen neuen Vertrag machen, er muß nicht suchen und weiß, was er bekommt. Wenn du die Kaution alleine gezahlt hast, nusst du sie auch alleine zurück bekommen.

    Quelle(n): So würde ich das sehen
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  • Ich verstehe, was du meinst!

    Ich hatte damals mit meinem Mann zusammen den Mietvertrag für unsere Wohnung unterschrieben. Als ich ihn verließ und er aus der Wohnung dann irgendwann auch ausziehen wollte, musste ich auch eine Unterschrift leisten, damit der Vertrag dann gekündigt wurde.

    Ich denke, dein Freund wird dasselbe Problem haben. Du musst eine formlose Mitteilung schreiben, ungefähr so: "Ab dem xx.xx.xxxx beabsichtige ich, (dein Name), aus der mit meinem Partner angemieteten Wohnung, (Adresse der Wohnung), auszuziehen. Mein Partner wird weiterhin Mieter der Wohnung bleiben.

    Mit freundlichem Gruß

    (dein Name)"

    So ähnlich haben wir es damals auch gemacht und dann war alles okay!

    Nachtrag: Wie das jetzt mit der Kaution aussieht, müsst ihr mal bei der Hausverwaltung bzw. beim Vermieter fragen!

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